Wer Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld) beantragt, wird in der Regel offizielle Formulare zum Ausfüllen zugestellt bekommen. Einige Jobcenter haben sich allerdings eigene (zusätzliche) Formulare erstellt, die rechtlich nicht zulässig sind. Von einem Fall berichtete zum Beispiel die Erwerbslosengruppe “Basta” aus Berlin.
Offizielle Hauptanträge bei einem Bürgergeld-Antrag
Für die Antragstellung von Arbeitslosengeld II Leistungen reicht zunächst ein formloser Antrag per Post oder Email. Im Nachgang wird das Jobcenter einen Hautptantrag zustellen, der beispielsweise das Einkommen, die Familienverhältnisse usw. abfragt.
Danach werden entweder weitere Nachweise und Unterlagen gefordert oder ein Bescheid ausgestellt.
Wilde Formulare durch ein Jobcenter in Berlin
“Immer wieder in der Beratung fallen uns “wilde Formulare” auf, die rechtlich nicht abgedeckt sind”, berichtet die Erwerbslosen-Ini “Basta”. Das nachfolgende Formular stammt von einem Jobcenter in Berlin.
Nicht zulässig
Hier fragt das Jobcenter warum der Erstantrag gestellt und wie der Unterhalt bislang gedeckt wurde.
“Beide Fragen sind nicht zulässig, sondern der normale Hauptantrag reicht”, so die Beratungsstelle. Was sollen Antragstellende auch dazu schreiben? Und wie will das Jobcenter nach welchen Rechtskriterien bewerten, ob eine Hilfebedürftigkeit tatsächlich vorliegt.
Nicht immer werden solche “wilden Formulare” versendet und die Weisungen der Bundesagntur für Arbeit sehen eine solche Praxis auch nicht vor. Dennoch machen sich offenbar eifrige Sachbearbeiter/innen daran, derartige Fragebögen in Eigenregie zu erstellen.
Häufig Menschen mit Sprachbarrieren betroffen
“Diese wilden Formulare werden mit voller Berechnung vor allem migrantischen Menschen gegeben, die teillweise Sprachbarrieren haben und nicht so vernetzt sind, dass sie sich rechtlich wehren könnten”, berichtet “Basta”.
Insgesamt drei wilde Formualare zugestellt
Der Betroffene hat laut der Erwerbslosen-Beratungsstelle insgesamt drei “wilde Formulare” von dem Jobcenter nach einem Bürgergeld-Antrag erhalten.
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