Weniger GEZ zahlen: Den Rundfunkbeitrag von der Steuer absetzen?

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Der Rundfunkbeitrag liegt derzeit bei 18,36 EUR pro Haushalt, er ist verpflichtend und kann nicht abbestellt werden. Der monatliche Beitrag dient der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, zu dem ARD, ZDF und Deutschlandradio gehören.

Laut Angaben der Deutschen Presse-Agentur (dpa) wurden im vergangenen Jahr dadurch 8,4 Milliarden Euro für diese Medienanstalten eingenommen.

Als Unternehmen kann man die Kosten von der Steuer absetzen und somit gegen den Umsatz gegenrechnen.

Befreiung vom Beitrag

Privatperson können unter bestimmten Bedingungen von der Zahlung befreit werden:

  • Leistungsberechtigte für Bürgergeld oder Sozialhilfe
  • Menschen, die Grundsicherung im Alter beziehen
  • Vollstationäre Bewohner eines Pflegeheims
  • Empfänger von Blindenhilfe, Sonderfürsorgeberechtigte und taubblinde Menschen
  • BAföG Empfänger und Empfänger von Berufsausbildungshilfe

Gebühren privat von der Steuer absetzen

Neben Unternehmen können auch Privatpersonen die Rundfunkgebühr von der Steuer absetzen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Wenn sie ein vom Finanzamt anerkanntes Arbeitszimmer in ihrer Wohnung haben, können sie den privat gezahlten Rundfunkbeitrag anteilig als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Rechenbeispiel:

Gesamtfläche der Wohnung: 150qm
Arbeitszimmer: 15qm
Monatl. Rundfunkbeitrag: 18,36 EUR
Sie können 10 % der 18,36 EUR Rundfunkbeitrag für das Arbeitszimmer absetzen.

Absetzen bei besonderer Wohnsituation

Die zweite Möglichkeit, die Gebühren von der Steuer abzusetzen, ergibt sich dann, wenn man aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung hat. Auch in der zweiten Wohnung muss man die vollen Rundfunkgebühren zahlen, egal ob man den Betrag bereits in der ersten Wohnung entrichtet.

In der zweiten Wohnung kann man aber nun den Beitrag als Kosten der doppelten Haushaltsführung steuerlich absetzen.

Rundfunkgebühren bei Selbstständigen

Als Unternehmer, Freiberufler oder Gewerbetreibender haben sie die Möglichkeit, den Rundfunkbeitrag steuerlich abzusetzen. Diese Ausgaben gelten als Betriebsausgaben und mindern ihren Gewinn, wodurch sich die Steuerlast verringert. Wichtig ist dabei, dass der Beitrag ausschließlich betrieblich bedingt ist.

Beitragserhöhung für 2025 geplant

Laut vorläufigen Berechnungen von Finanzexperten wird der Rundfunkbeitrag ab 2025 voraussichtlich um 58 Cent auf 18,94 EUR pro Monat steigen. Dies geht aus einem Entwurf der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hervor. Quelle dpa.

Die KEF plant, Anfang 2024 eine endgültige Empfehlung an die Bundesländer auszusprechen, die letztlich über die Höhe des Beitrags entscheiden.

Konflikte vorprogrammiert

Obwohl die Bundesländer sich in der Regel an die Empfehlungen der KEF halten, gibt es bereits Anzeichen für Konflikte.

Einige Ministerpräsidenten haben signalisiert, dass sie eine Beitragserhöhung ablehnen, da sie in der Bevölkerung keine Akzeptanz für eine solche Maßnahme sehen. Sollte es zu einer Ablehnung kommen, könnte der Streit vor dem Bundesverfassungsgericht landen.