Wenig Rente: Wohngeld oder Grundsicherung beantragen?

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Wer mit einer geringen Rente leben muss, hat oft einen Anspruch auf Sozialleistungen wie Wohngeld oder Grundsicherung. Doch was lohnt sich mehr?

Der Sozialstaat bietet Unterstützung in Form von Wohngeld oder Grundsicherung im Alter. Aber welche dieser Sozialleistungen ist die bessere Wahl? Im Folgenden wird ein detaillierter Überblick gegeben.

Das Wichtigste im Überblick

  • Grundsicherung und Wohngeld sind zwei verschiedene Sozialleistungen für Rentner mit geringem Einkommen.
  • Die Grundsicherung richtet sich nach dem individuellen Bedarf und berücksichtigt auch Vermögen und das Einkommen des Ehepartners.
  • Wohngeld ist abhängig von der Höhe der Miete, der Mietstufe und der Anzahl der Haushaltsmitglieder.
  • Beide Leistungen können nicht gleichzeitig bezogen werden.

Welche Rentner können Grundsicherung bekommen?

Um Grundsicherung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Altersgrenze: Rentner müssen die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sein und mindestens 18 Jahre alt.
  2. Einkommensgrenze: Das gesamte Einkommen, einschließlich Renten und Hinzuverdienste, darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Laut der Deutschen Rentenversicherung sollten Rentner mit einem Einkommen unter 924 Euro prüfen, ob sie Anspruch auf Grundsicherung haben.
  3. Vermögensgrenze: Vermögen, das über dem Schonvermögen von 10.000 Euro (20.000 Euro für Paare) liegt, muss zunächst aufgebraucht werden.

Wie hoch ist die Grundsicherung, wenn die Rente nicht reicht?

Die Höhe der Grundsicherung ist individuell und wird vom Sozialamt festgelegt. Faktoren sind:

  • Regelsatz: Zum 1. Januar 2024 ist der Regelsatz auf 563 Euro gestiegen, der einen Teil der Lebenshaltungskosten abdeckt.
  • Zusatzleistungen: Kosten für Wohnen und Heizung, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, und besondere Bedarfe wie bei Schwerbehinderten werden ebenfalls übernommen.
  • Einkommen und Vermögen: Einkommen und Vermögen, einschließlich das des Ehepartners, werden berücksichtigt. Bestimmte Einkünfte, wie der Grundrentenzuschlag und Pflegegeld, bleiben unberücksichtigt.

Wie hoch darf die Rente sein, um Wohngeld zu bekommen?

Wohngeld können Rentner erhalten, wenn ihr monatliches Nettoeinkommen über dem Existenzminimum liegt, aber unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen:

  • Einkommensgrenze: Diese variiert je nach Höhe der Miete, Mietstufe und Anzahl der Haushaltsmitglieder. Im Durchschnitt können seit der Wohngeldreform 2023 etwa 370 Euro monatlich bezogen werden.
  • Berechnung: Vom Bruttoeinkommen werden pauschal 10 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen, um das Nettoeinkommen zu ermitteln. Einkommenssteuerpflichtige Rentner dürfen 20 Prozent abziehen.

Was ist besser: Grundsicherung oder Wohngeld?

Die Entscheidung, ob Grundsicherung oder Wohngeld vorteilhafter ist, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Höhe der Leistungen: In der Regel ist die Grundsicherung höher, da sie neben dem Regelsatz auch die tatsächlichen Kosten für Miete und Heizung übernimmt.
  • Anspruchsvoraussetzungen: Grundsicherung hat strengere Anspruchsvoraussetzungen als Wohngeld. Rentner ohne Anspruch auf Grundsicherung können oft dennoch Wohngeld erhalten.
  • Kombination der Leistungen: Es ist nicht möglich, beide Leistungen gleichzeitig zu beziehen. Das Sozialamt und die Wohngeldstelle prüfen individuell, welche Leistung finanziell vorteilhafter ist.

Vergleicht man die absoluten Beträge, die bei Grundsicherung und Wohngeld vom Staat gezahlt werden, stellt sich häufig heraus, dass die Grundsicherung finanziell vorteilhafter ist. Der Regelsatz der Grundsicherung liegt bereits über dem durchschnittlich gezahlten Wohngeld. Zudem werden bei der Grundsicherung Miete und Heizung extra bezahlt.

Allerdings gelten für den Erhalt von Grundsicherung auch strengere Voraussetzungen. Wer keinen Anspruch auf Grundsicherung hat, aber nur über eine geringe Rente verfügt, kann dennoch Wohngeld erhalten.

Es ist nicht möglich, Grundsicherung und Wohngeld gleichzeitig zu beziehen. Ob Grundsicherung oder Wohngeld finanziell günstiger ist, prüfen das zuständige Sozialamt und die Wohngeldstelle.

Wohngeld-Tabelle für alleinlebende Rentner

Mietenstufe Rente (+Einkommen aus Arbeitstätigkeiten) Höchstbetrag für Wohngeld inkl. Heiz- und Klimakomponente
I 1.372 476,60
II 1.405 521,60
III 1.435 567,20
VI 1.466 620,60
V 1.492 669,60
VI 1.516 720,60
VII 1.542 780,60

Wohngeld für Rentner-Ehepaare

Mietenstufe Höchsteinkommen (Rente und Einkommen) Höchstbetrag für Wohngeld inkl. Heiz- und Klimakomponente
I 1.854 587,40
II 1.896 641,40
III 1.936 697,40
VI 1.976 762,40
V 2.009 821,40
VI 2.041 883,40
VII 2.074 955,40

Wohngeld-Tabelle für 3 Pers. im Haushalt

Mietenstufe Höchsteinkommen (Rente und Einkommen) Höchstbetrag für Wohngeld inkl. Heiz- und Klimakomponente
I 2.316 700,80
II 2.365 763,80
III 2.411 830,80
VI 2.458 907,80
V 2.497 977,80
VI 2.534 1.052,80
VII 2.572 1.136,80

Wohngeld für vier 4 Mitglieder im Haushalt:

Mietenstufe Höchsteinkommen (Rente und Einkommen) Höchstbetrag für Wohngeld inkl. Heiz- und Klimakomponente
I 3.132 816,20
II 3.197 891,20
III 3.256 969,20
VI 3.318 1.057,20
V 3.370 1.141,20
VI 3.419 1.227,20
VII 3.470 1.327,20

Ergebnis: Grundsicherung oder Wohngeld

Während die Grundsicherung oft höhere Gesamtbeträge abdeckt und zusätzliche Kosten für Wohnen und Heizung übernimmt, ist sie auch an strengere Voraussetzungen geknüpft.

Wohngeld kann hingegen eine wertvolle Unterstützung für diejenigen sein, die knapp über den Einkommensgrenzen für die Grundsicherung liegen. Eine individuelle Prüfung durch das Sozialamt oder die Wohngeldstelle ist allerdings unerlässlich1