Bürgergeld: Was tun, wenn der Widerspruch abgelehnt wurde

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Der Widerspruch ist das Mittel der Wahl, wenn das Jobcenter zum Beispiel einen Mehrbedarf abgelehnt hat oder im aktuellen Bürgergeldbescheid Fehler bei der Berechnung der Leistungen aufgetreten sind. Was aber, wenn das Jobcenter den Widerspruch zurückweist? Dieser kleine Ratgeber soll helfen.

Immer erst einen Widerspruch einlegen

Der Widerspruch ist die erste Möglichkeit, gegen einen fehlerhaften Bescheid vorzugehen. Voraussetzung ist, dass es sich bei dem Bescheid um einen Verwaltungsakt handelt.

Dazu muss der Bescheid eine Regelung oder Entscheidung enthalten, die sich unmittelbar auf den Bürgergeld-Bezieher auswirkt. Dies ist bei folgenden Bescheidarten der Fall

  • Bewilligungsbescheid
  • vorläufiger Bewilligungsbescheid
  • Aufhebungs- und Erstattungsbescheid
  • Eingliederungsvereinbarung
  • Ablehnungsbescheid
  • Änderungsbescheid

Bei Klage einen Anwalt einschalten

Wenn das Jobcenter den Widerspruch ablehnt, die Begründungen aber nicht plausibel erscheinen, ist der Gang zum Anwalt zunächst die beste Wahl.

Der nächste Schritt ist dann der Gang zum Sozialgericht. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist zwar nicht zwingend erforderlich, aber in den meisten Fällen durchaus sinnvoll, sofern man selbst wenig Ahnung vom Sozialgesetzbuch und der aktuellen Rechtsprechung hat.

Was kostet eine Klage beim Sozialgericht?

Viele fürchten den Gang zum Anwalt, weil dadurch Kosten enstehen könnten. Wer allerdings Bürgergeld- oder Sozialhilfe-Leistungen bezieht, muss diese Angst zunächst nicht haben, da Klägern mit einem niedrigem Einkommen Beratungs– und Prozesskostenhilfe zustehen.

Für Klagen vor dem Sozialgericht sind keine Gerichtsgebühren zu zahlen. Will man sich aber durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten lassen, kostet das Geld und muss fast immer vorher bezahlt werden.

Wer das Geld nicht oder nur zum Teil oder in Raten aufbringen kann, kann beim zuständigen Gericht Prozesskostenhilfe beantragen (§ 73a Sozialgerichtsgesetz – SGG – i.V.m. §§ 114 ff Zivilprozessordnung).

Tipp: Keine Angst vor bürokratischen Hürden! Den Antrag auf Prozesskostenhilfe stellt der Rechtsanwalt für seinen Mandanten! Außerdem helfen Rechtspfleger beim Amtsgericht beim Ausfüllen des Antrags, wenn der Anwalt dies nicht übernimmt.

Diese Fristen müssen eingehalten werden

Wer Widerspruch einlegt, hat bereits an einem Vorverfahren teilgenommen. Die fristgerechte Einlegung des Widerspruchs ist wichtig, um Klage vor dem Sozialgericht erheben zu können. Dabei ist die Frist von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides zu beachten. Mehr zum Thema Widerspruch finden Sie hier.

Wird der Widerspruch abgelehnt, entscheidet der zuständige Sachbearbeiter. Wird dagegen Klage erhoben, entscheidet die nächsthöhere Instanz, das Sozialgericht. Für die Klage fordert das Gericht alle verfügbaren Unterlagen an, unter Umständen ist auch ein Gutachten erforderlich.

Das Sozialgericht informiert vorab über alle Schritte. Oft ist es notwendig, weitere Fragen zu beantworten und selbst vor Gericht zu erscheinen. In den meisten Fällen wird der Kläger schriftlich über die Entscheidung des Richters informiert.

Für eine Klage einem Sozialgericht sind diese Vorgaben wichtig

Damit das Sozialgericht die Klage prüfen kann, muss das Vorverfahren nach den rechtlichen Vorgaben erfüllt sein.

Diese Bedingungen müssen erfüllt sein:

  1. Es wurde ein korrekter Antrag gestellt
  2. Das Jobcenter hat den Antrag abgelehnt
  3. Der Widerspruch wurde in der vorgegebenen Frist  eingelegt
  4. Das Jobcenter hat den Widerspruch abgelehnt

Wer einen ablehnenden Bescheid erhält, sollte nichts überstürzen. Die Klage muss jedoch innerhalb eines Monats nach Zurückweisung des Widerspruchs erhoben werden.

Tipp:

Wurde der Widerspruchsbescheid vom Jobcenter ohne Rechtsbehelfsbelehrung verschickt, verlängert sich die Frist. Die Klage muss dann aber innerhalb eines Jahres eingereicht werden.

Zunächst ist es ratsam, einen auf Sozialrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Zumindest sollte eine Beratungsstelle für Arbeitslose aufgesucht werden! Mit dem Anwalt oder der Beraterin oder dem Berater sollte dann der Fall besprochen werden. Ist der Ablehnungsbescheid schlüssig? Gibt es Urteile in ähnlichen Fällen? Wie sind die Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit?

Achtung: Kommt das Gericht zur Erkenntnis, dass die Klage mit keinerlei Aussicht auf Erfolg eingereicht wurde, kann das Sozialgericht dennoch eine Gebühr erheben. Das soll verhindern, dass die Gerichte mit Sinnlosklagen überhäuft werden.

Klagen vor dem Sozialgericht ohne Anwalt

Wer ohne Anwalt klagen will, muss folgendes beachten:

Mündliche Klage

Soll oder kann die Klage nicht schriftlich erhoben werden, kann sie auch mündlich erhoben werden. Dazu muss man sich an die Rechtsantragsstelle des zuständigen Sozialgerichts wenden.

Ein Urkundsbeamter der Geschäftsstelle wird die Klageerhebung protokollieren und die Klage in die vorgeschriebene Schriftform bringen. Wichtig ist, dass der Bescheid, der Widerspruch und der Ablehnungsbescheid mitgebracht werden.

Klagen in Schriftform

Wer die Schriftform wählt, muss folgendes für das Aufsetzen der Klage beachten:

  • Persönlicher Namen und Anschrift
  • Empfänger, also das zuständige Sozialgericht mit Adresse
  • die Bezeichnung des Beklagten (Name Ihres Jobcenters)
  • das Datum der Klage
  • Aktenzeichen und Datum des ursprünglichen Bescheids, sowie eine Kopie des Bescheids
  • Aktenzeichen und Datum des Widerspruchsbescheids, sowie eine Kopie des Widerspruchsbescheids
  • Konkrete Erklärung, dass die Klage gegen den Widerspruchsbescheid erhebt wird
  • Begründung, warum gegen den Widerspruchsbescheid geklagt wird
  • Erklärung, was mit der Klage erreicht werden soll
  • Eigenhändige Unterschrift

Die Beschwerde sollte per Einschreiben versandt werden. So kann nachgewiesen werden, dass die Klage fristgerecht abgeschickt wurde. Denn auch bei Gericht können Briefe verloren gehen.

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