Nach sechs Wochen Krankheit zahlt der Arbeitgeber das Gehalt nicht weiter. Sie bekommen zwar bis zu anderthalb Jahre Krankengeld, doch dies ist niedriger als der Nettolohn. Wenn Sie nach dem Auslaufen des Krankengeldes immer noch krank sind, dann sollten Sie vorbereitet sein.
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Das Krankengeld
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Krankengeld, wenn ein Anspruch besteht – und maximal für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Dann folgt die sogenannte Aussteuerung, und das Krankengeld entfällt.
Krankengeld gibt es nur, wenn Sie krankgeschrieben sind, und zwar ohne Lücke.
Die Nahtlosigkeitsregelung
Was passiert aber, wenn das Krankengeld ausläuft und Sie immer noch und dauerhaft krank sind. Wie geht die soziale Absicherung weiter? Hier setzt die Nahtlosigkeitsregelung ein – vom Krankengeld in das Arbeitslosengeld.
Die “Aussteuerung”
Aussteuerung bezeichnet den Übergang von einem höheren Sozialversicherungssystem in ein niedrigeres, hier ist es der Übergang vom Krankengeld in das Arbeitslosengeld.
Bevor das Krankengeld ausläuft, erhalten Sie einen Bescheid der Krankenkasse über eine Aussteuerung. Mit diesem müssen Sie zur Arbeitsagentur gehen und Arbeitslosengeld I beantragen.
Dass Sie krankgeschrieben sind, entbindet Sie nicht von der Pflicht, ALG I zu beantragen.
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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Zudem sollten Sie unbedingt dafür sorgen, dass ihr behandelnder Arzt Sie nicht nur weiterhin krank schreibt, sondern Ihnen auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt. Das reicht vorerst als Nachweis dafür, dass Sie nicht arbeiten können.
Arbeitsunfähig oder erwerbsunfähig?
Das Gutachten des behandelnden Arztes zeigt nur, dass Sie den zuvor ausgeübten Beruf gesundheitlich nicht mehr ausüben können. Haben Sie jetzt den Job verloren oder gekündigt, dann prüft die Arbeitsagentur, ob Sie erwerbsunfähig sind, also ob Sie keine 15 Stunden oder länger auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.
Trotz Krankheit haben Sie Pflichten als Arbeitssuchender
Trotz Krankheit gilt für die Arbeitsagentur beim Bezug von AlG I, dass Sie sich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen müssen. Zwar werden Sie kaum in eine Arbeit vermittelt werden wegen Ihrer Krankheit, doch Sie müssen Bewerbungen schreiben, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu verlieren.
Berufsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit
Wichtig ist jetzt: Eine vom behandelnden Arzt bescheinigte Berufsunfähigkeit ist keine Arbeitsunfähigkeit. Wenn ihre Krankheit dauerhaft ist und Sie nicht oder nicht voll arbeitsfähig sind, dann fallen Sie möglicherweise unter Erwerbsminderung und haben einen Rentenanspruch.
Was sind die Voraussetzung für eine Rente wegen Erwerbsminderung?
Für eine Erwerbsminderungsrente dürfen Sie die Regelalterszeit der Altersrente nicht erreicht haben. Sie können weniger als drei (volle Erwerbsminderung) oder weniger als sechs (teilweise Erwerbsminderung) Stunden pro Tag arbeiten.
Trotz medizinischer Reha-Maßnahmen hat sich ihr Gesundheitszustand nicht gebessert. Sie haben mindestens drei Jahre in den letzten fünf Jahren Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt.
Sollen Sie sich nach Ablauf des Krankengeldes weiter krankschreiben?
Sie sollten sich auch deshalb nach Ablauf des Krankengeldes krankschreiben lassen, damit keine Lücke in ihrem Rentenkonto besteht. Die Krankenzeiten werden bei der Rente angerechnet.
Dafür muss aber das Ende der letzten Beschäftigung und der Bezug des Krankengeldes ineinander übergehen.
Zusammengefasst: Was ist möglich, wenn das Krankengeld endet?
Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, fallen Sie auch nach den 78 Wochen Krankengeld nicht in ein finazielles Loch.
Möglich ist auch der Bezug von Arbeitslosengeld I oder einer Erwerbsminderungsrente. Für beides sollten Sie sich früh- oder zumindest rechtzeitig beim Arbeitsamt beziehungsweise der Rentenversicherung melden.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.