Bürgergeld: Was tun, wenn das Jobcenter zu spät zahlt

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Wer auf Sozialleistungen wie das Bürgergeld angewiesen ist, ist auf eine schnelle Unterstützungszahlung angewiesen. Doch leider lassen sich die Jobcenter bei der Bearbeitung von Anträgen zu viel Zeit. Wir zeigen auf, was Betroffene in solchen Situationen unternehmen sollten.

Wenn das Jobcenter zu spät überweist

Alle Kosten müssen pünktlich überwiesen werden: Strom, Miete und Gas. Die laufende Rechtsprechung besagt, dass die Jobcenter als Leistungsträger die Zahlungen spätestens zu Beginn des Monats durchführen müssen, damit Leistungsbezieher nicht in Bedrängnis geraten. In einigen Fällen können Antragsteller bereits im Vormonat auf eine Zahlung pochen.

Längere Bearbeitungszeiten bei Erstanträgen

Problematischer ist es bei Erst- und Weiterbewilligungsanträgen. Aber genau dann sind oftmals die Bearbeitungszeiten sehr lang. Erst wenn das Jobcenter sechs Monate untätig blieb, können Leistungsbeziehende eine sog. Untätigkeitsklage bei dem zuständigen Sozialgericht einlegen.

Antrag auf Bürgergeld-Vorschuss nach § 42 SGB II stellen

Weil aber Antragsteller nicht sechs Monate auf die Bewilligung der Leistungen warten können, sollten zeitgleich ein Antrag auf ein Vorschuss nach § 42 SGB II gestellt werden.

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Bearbeitungszeit mit einplanen

Es ist immer gut, Anträge möglichst frühzeitig zu stellen. Aus der Erfahrung wissen wir, dass die Behörde für die Bearbeitung eines Weiterbewilligungsantrages zwischen 3 und 6 Wochen benötigt. Diese Zeit sollte bei der Antragstellung möglichst mit eingeplant werden.

Obwohl ein Anspruch auf eine rechtzeitige Überweisung besteht, zahlen die Behörden aus unterschiedlichen Gründen immer wieder zu spät aus.

Betroffene berichten, dass die Jobcenter sich teilweise mehrere Wochen Zeit lassen. Dadurch entstehen Verzugszinsen und Stornogebühren, durch zu späte Überweisungen an den Stromanbieter oder auch den Vermieter. Diese Kosten sprengen den Rahmen für Leistungsbeziehende, die auf den Regelsatz angewiesen sind.

Anrecht auf Schadensersatz gegenüber dem Jobcenter

Diese Kosten müssen sich allerdings Bürgergeld-Beziehende nicht gefallen lassen. So hatte das Landgericht Kiel vor einigen Jahren geurteilt, dass gegenüber dem Jobcenter ein sog. Amtshaftungsanspruch besteht.

Kann nachgewiesen werden, dass der zuständige Sachbearbeiter zu spät die Überweisungen angeordnet hat und dadurch Kosten entstanden sind, begeht dieser einen fahrlässigen Pflichtverstoß. Betroffene sollten die Schäden, die daraus entstanden sind, auflisten und dem Jobcenter in Rechnung stellen.

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