Stromschulden: So können die Schulden bereinigt werden

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Die Strompreise steigen und immer mehr Menschen können ihre Energieschulden nicht mehr zahlen. Wurde eine Stromsperre bereits angedroht oder sogar schon vollzogen, ist schnelles Handeln gefragt. Wir zeigen Wege auf, was Betroffene in dieser Situation tun können.

Was tun, wenn plötzlich der Strom abgeschaltet wird: „Energiearmut grassiert – Tendenz steigend“, so das erschreckende Ergebnis einer Umfrage der Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen bei den 110 Grundversorgern in NRW. Wer seine Rechnung bei den Stadtwerken und Co. nicht zahlen kann, sollte schnell handeln.

Miet- und Energiekosten sollten immer vor anderen Rechnungen beglichen werden

„Wenn die monatlichen Abschläge gerade noch bezahlt werden können, ist dann bei hohen Nachforderungen aus der Jahresendabrechnung für viele der Ofen aus“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Die Zahl der Energieschuldner nehme deutlich zu. Wer seine Energiekosten nicht mehr bezahlen kann, sollte möglichst schnell handeln, um eine Energiesperre seitens der Versorger zu vermeiden, raten die Verbraucherschützer.

Miete und Energiekosten immer zu erst bezahlen

Egal, wie schlecht die finanzielle Situation ist, Miet- und Energiekosten sollten grundsätzlich zuerst beglichen werden. Wer dennoch im Zahlungsrückstand ist, sollte sich an die Verbraucherzentrale wenden.

Schuldnerberatungsstellen oder kirchliche Träger bieten ebenfalls Beratung und Unterstützung an . Wichtig ist, möglichst schnell zu aktiv zu werden, denn wenn der Stromversorger bereits eine Sperre angekündigt hat, bleibt häufig keine Zeit, diese noch abzuwenden.

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Stromsperre bereits ab 100 Euro Versäumnis

Laut Grundversorgungsverordnung für Stromkunden (StromGVV) kann der Versorger eine Energiesperre veranlassen, wenn der Kunde offenstehen Rechnungen in Höhe von mindestens 100 Euro hat und diese auch auf eine Mahnung hin nicht gezahlt werden. Der säumige Zahler muss vier Wochen vor Einsetzen der Sperre informiert werden.

Drei Tage vor der Sperre muss dem Kunden außerdem der genaue Zeitpunkt der Stromabschaltung mitgeteilt werden. Wurde eine Sperre angekündigt oder bereist vollzogen, ist es wichtig spätestens jetzt mit dem Anbieter in Kontakt zu treten, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Wer dies nicht selbstständig kann, sollte sich Hilfe von Freunden oder Verwandten holen. Ist auch hier keine Hilfe zu erwarten, können Schuldnerberatungsstellen weiterhelfen. Allerdings sind diese meist stark frequentiert und damit auch überlastet.

Darlehen beim Jobcenter beantragen

Hartz IV Beziehende können beim Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen ein Darlehen beantragen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az.: L 7 AS 1289/14 B und L 7 AS 1290/14 B) urteilte, dass Jobcenter auch bei Stromschulden ein Darlehen gewähren müssen.

Wichtig: Allerdings dürfen die Stromschulden nicht durch einen offensichtlich verschwenderischen Gebrauch entstanden sein. Es muss eine Notsituation vorliegen und der Stromlieferant muss eine Sperrung androhen. Zudem muss der Stromlieferant ein Abstottern in Form von Raten abgelehnt haben.

Stromanbieter muss vor Abschaltung prüfen, ob andere Wege möglich sind

Der Stromversorger muss vor der Stromabschaltung prüfen, ob die Zahlung nicht mit anderen, milderen Mitteln gesichert werden kann.

Deshalb rät die Verbraucherzentrale NRW dem Kunden dazu, mit dem Versorger zu verhandeln. Häufig ist beispielsweise eine Ratenzahlung der offenen Beträge möglich. Betroffene können beim Kundenservice anrufen und sich nach den Modalitäten erkundigen. Schnelles Handeln ist in jedem Fall gefragt, um die Energiesperre abzuwenden.

Gesundheitliche Gründe gegen eine Stromsperre

Droht ein Versorger mit einer Sperre, kann der Kunde darauf hinweisen, dass die Folgen einer Stromabschaltung nicht im Verhältnis zu der offenen Forderung stehen. Dies wäre der Fall, wenn der Zahlungsrückstand in absehbarer Zeit ausgeglichen werden könnte.

Verwandte könnten beispielsweise einspringen. Auch ein mögliches Einfrieren der Versorgungsleitungen im Winter wäre eine unverhältnismäßige Konsequenz einer Energiesperre.

Keine Stromsperre, wenn Kleinkinder, Ältere oder kranke Menschen im Haushalt leben

Der Strom darf auch dann nicht abgeschaltet werden, wenn bettlägerige, ältere Menschen oder Kleinkinder betroffen sind.

Bei einer möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigung, darf die Energiezufuhr ebenfalls nicht gekappt werden. Dies gilt im Besonderen, wenn medizinische Geräte für die Vorsorgung zu Hause (Beatmungshilfe, Heimdialyse etc.) benötigt werden.

Ebenso “muss sichergestellt sein, dass die Existenzgrundlage nicht ins Wanken gerät, weil beispielsweise der Computer und das Telefon am Heimarbeitsplatz durch eine Stromsperre nicht mehr funktionieren”.

Stromsparen

Wer Stromsparen will, sollte die heimlichen Stromfresser abschalten. Dazu gehören vor allem Fernsehgeräte und DVD-Player, die durchgehen im Standby-Modus betrieben werden.

Auch Ladegeräte von Handys, die grundsätzlich an den Strom angeschlossen sind, obwohl die Akkus geladen sind, zählen zu den Stromfressern. Laut Verbraucherschützern kann man damit gut 80 Euro im Jahr einsparen.

Einige Versorgungsunternehmen helfen einkommensschwachen Haushalten mit finanzieller Unterstützung beim Kauf von besonders Stromsparenden Haushaltsgeräten. (ag)

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