Bürgergeld wird später als sonst überwiesen – Aktueller Auszahlungskalender für 2024

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Für Bürgergeld-Bezieher ist es wichtig zu wissen, wann die Regelleistungen ausgezahlt werden. In diesem Monat kommt das Bürgergeld einen Tag später, da 2024 ein Schaltjahr ist und deshalb der Monat Februar einen Tag länger dauert, als üblich.

Die nächste Überweisung für den Monat März 2024 erfolgt am Donnerstag, den 29.02.2024.

Alle Bürgergeld-Auszahlungstermine 2024 im Überblick

Der folgenden Tabelle können Sie alle Bürgergeld-Auszahlungstermine für das Jahr 2024 entnehmen. Beachten Sie bitte, dass die Auszahlungen im Einzelfall auch ein bis zwei Tage früher oder später stattfinden können, da jedes Jobcenter die Überweisung in Eigenregie regelt.

Bürgergeld für Monat Auszahlungstermin Wochentag
Februar 2024 31.01.2024 Mittwoch
März 2024 29.02.2024 Donnerstag
April 2024 28.03.2024 Donnerstag
Mai 2024 30.04.2024 Dienstag
Juni 2024 31.05.2024 Freitag
Juli 2024 28.06.2024 Freitag
August 2024 31.07.2024 Mittwoch
September 2024 30.08.2024 Freitag
Oktober 2024 30.09.2024 Montag
November 2024 mit Reformationstag: 30.10.2024 Mittwoch
November 2024 ohne Reformationstag: 31.10.2024 Donnerstag
Dezember 2024 29.11.2024 Freitag

Update: Die genauen Überweisungstage können von Jobcenter zu Jobcenter plus/minus einen Tag variieren. Die Überweisung muss jedoch immer im Vormonat erfolgen.

Wie hoch sind die Regelleistungen beim Bürgergeld?

Seit Januar 2024 gelten neue Regelleistungen für Leistungsberechtigte nach dem SGB II. Die Leistungen für den Folgemonat werden immer im Vormonat überwiesen, damit das Geld rechtzeitig für laufende Überweisungen zur Verfügung steht.
Aufgrund der Inflation musste die Bundesregierung die Regelsätze anpassen. Dazu wurden veränderte Berechnungsgrundlagen herangezogen. Die Regelleistungen im Einzelnen:

Personengruppe erhält so viel % des Eckregelsatzes Regelsatz in EUR
Alleinstehende
(Bürgergeld-Eckregelsatz)
100 % 563 EUR
Partner in der Bedarfsgemeinschaft rund 90 % 506 EUR
18- bis 24-jährige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (= volljährige Kinder) rund 80 % 451 EUR
14- bis 17-jährige Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft rund 85 % 471 EUR
Kinder ab 6 bis einschl. 13 Jahre rund 70 % 390 EUR
Kinder bis einschl. 5 Jahre rund 65 % 357 EUR

Mehrbedarfe beim Bürgergeld ab 2024

Die Mehrbedarfe werden sich weiterhin prozentual an den Regelleistungen orientieren.

Nach dem derzeitigen Modell hieße das bei den Mehrbedarfen:

  • Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche 17 Prozent
  • Alleinerziehende Variante a) mit 1 Kind unter 7 Jahren oder 2 oder 3 Kindern unter 16 J. 36 Prozent
  • Alleinerziehende Variante b) mit mehr als 3 Kindern oder wenn Variante a) nicht zutrifft 12 Prozent  je Kind (max. 60 Prozent)
  • Behinderte Leistungsberechtigte ab 15 Jahre, die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX / § 54 SGB XII  beziehen, erhalten 35 Prozent mehr
  • Nicht‐Erwerbsfähige mit Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis 17 Prozent

Neue Berechnungsgrundlage zur Festlegung der Regelsätze

Der Mischindex berücksichtigt künftig zu 30 Prozent die Lohnentwicklung und zu 70 Prozent die Preisentwicklung. Dazu werden die Daten des zweiten Quartals des Vorjahres und des ersten Quartals des Vorjahres herangezogen.

Mögliche Gründe für ausbleibende Bürgergeld-Zahlungen

Wenn das Jobcenter nach Antragstellung oder während des laufenden Leistungsbezugs nichts überweist, muss etwas vorgefallen sein, das dies verhindert.

Allerdings ist jeder Fall ein Einzelfall. Es gibt also immer individuelle Gründe, warum Zahlungen vom Jobcenter zu spät oder gar nicht überwiesen werden. Mögliche Fehlerquellen sind:

  • vergessene Zahlungsanweisungen
  • vergessene WBAs
  • noch nicht bearbeitete Anträge
  • Buchungsfehler
  • falsch eingegebene Bankdaten
  • fehlerhafte BG-Nummern, so dass Zahlungen anderen BGs zugeordnet wurden
  • gestoppte Zahlungen, weil irgendwas in Klärung ist
  • gestoppte Zahlungen wegen laufender Widersprüche
  • noch nicht freigegebene Zahlungen
  • falsche Buchungsdaten
  • sowie viele andere Gründe

In jedem Fall sollten sich Betroffene an ihr Jobcenter wenden und nachfragen, warum die Zahlung (noch nicht) ausgeführt wurde.

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