Wenn der Monat zu Ende geht, wird das Geld knapp. Das Bürgergeld wird jedoch bereits im Vormonat für den Folgemonat überwiesen. Für den Monat März erfolgt die Auszahlung bereits im Februar. Die folgende Tabelle zeigt, wann das Bürgergeld ausgezahlt wird:#
Dann wird das Bürgergeld 2023 ausgezahlt
Inhaltsverzeichnis
Monat | Tag |
März | Dienstag, 28.02.2023 |
April | Freitag, 31.03.2023 |
Mai | Freitag, 28.04.2023 |
Juni | Mittwoch, 31.05.2023 |
Juli | Freitag, 30.06.2023 |
August | Freitag, 28.07.2023 |
September | Donnerstag, 31.08.2023 |
Oktober | Freitag, 29.09.2023 |
November | Dienstag, 31.10.2023 |
Dezember | Donnerstag, 30.11.2023 |
Januar 2024 | Freitag, 29.12.2023 |
Achtung: Die genauen Überweisungstage können von Jobcenter zu Jobcenter plus/minus einen Tag variieren. Die Überweisung muss jedoch immer im Vormonat erfolgen.
Wie hoch sind die Regelleistungen beim Bürgergeld?
Seit Januar 2023 gelten neue Regelleistungen für Leistungsberechtigte nach dem SGB II. Die Leistungen für den Folgemonat werden immer im Vormonat überwiesen, damit das Geld rechtzeitig für laufende Überweisungen zur Verfügung steht.
Aufgrund der Inflation musste die Bundesregierung die Regelsätze anpassen. Dazu wurden veränderte Berechnungsgrundlagen herangezogen. Die Regelleistungen im Einzelnen:
Bedarfsstufe Bürgergeld | Höhe Regelsatz im Monat |
---|---|
Alleinstehende Erwachsene | 502 EUR |
Volljährige Partner:innen | 451 EUR |
Kinder (14-17 Jahre) | 420 EUR |
Kinder (6-13 Jahre) | 348 EUR |
Kinder bis fünf Jahre | 318 EUR |
Mehrbedarfe beim Bürgergeld ab 2023
Die Mehrbedarfe werden sich weiterhin prozentual an den Regelleistungen orientieren.
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Nach dem derzeitigen Modell hieße das bei den Mehrbedarfen:
- Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche 17 Prozent
- Alleinerziehende Variante a) mit 1 Kind unter 7 Jahren oder 2 oder 3 Kindern unter 16 J. 36 Prozent
- Alleinerziehende Variante b) mit mehr als 3 Kindern oder wenn Variante a) nicht zutrifft 12 Prozent je Kind (max. 60 Prozent)
- Behinderte Leistungsberechtigte ab 15 Jahre, die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX / § 54 SGB XII beziehen, erhalten 35 Prozent mehr
- Nicht‐Erwerbsfähige mit Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis 17 Prozent
Neue Berechnungsgrundlage zur Festlegung der Regelsätze
Der Mischindex berücksichtigt künftig zu 30 Prozent die Lohnentwicklung und zu 70 Prozent die Preisentwicklung. Dazu werden die Daten des zweiten Quartals des Vorjahres und des ersten Quartals des Vorjahres herangezogen.
Bei alleiniger Verwendung dieser Berechnungsgrundlage würde der Eckregelsatz für alleinstehende Erwachsene jedoch nur von 449 Euro auf 469 Euro steigen. Daher wurde beschlossen, zusätzlich einen Zuschlag für die zu erwartende Inflation zu berücksichtigen. Damit könnte der Regelsatz steigen.
Wer bisher Hartz IV bezogen hat, muss keinen neuen Antrag stellen. Der Rechtskreis SGB II bleibt unverändert.
Mögliche Gründe für ausbleibende Bürgergeld-Zahlungen
Wenn das Jobcenter nach Antragstellung oder während des laufenden Leistungsbezugs nichts überweist, muss etwas vorgefallen sein, das dies verhindert.
Allerdings ist jeder Fall ein Einzelfall. Es gibt also immer individuelle Gründe, warum Zahlungen vom Jobcenter zu spät oder gar nicht überwiesen werden. Mögliche Fehlerquellen sind:
- vergessene Zahlungsanweisungen
- vergessene WBAs
- noch nicht bearbeitete Anträge
- Buchungsfehler
- falsch eingegebene Bankdaten
- fehlerhafte BG-Nummern, so dass Zahlungen anderen BGs zugeordnet wurden
- gestoppte Zahlungen, weil irgendwas in Klärung ist
- gestoppte Zahlungen wegen laufender Widersprüche
- noch nicht freigegebene Zahlungen
- falsche Buchungsdaten
- sowie viele andere Gründe
In jedem Fall sollten sich Betroffene an ihr Jobcenter wenden und nachfragen, warum die Zahlung (noch nicht) ausgeführt wurde.