Über die Altersrente kursieren eine Menge falscher Vorstellungen. Besonders viele Fehlinformationen kursieren darüber, wann Sie als Versicherter frühestens in die Altersrente gehen können und welche finanziellen Auswirkungen ein vorzeitiger Renteneintritt hat.
Inhaltsverzeichnis
Wartezeit und Abschläge
Dies hängt nicht nur davon ab, wie lange Sie in die Versicherung eingezahlt haben, sondern auch davon, ob Sie Abschläge von Ihrer Rente in Kauf nehmen.
Die sogenannte Wartezeit, also die Mindestversicherungszeit, die Sie erfüllen müssen, variiert je nach Rentenart. Zudem beeinflusst die Höhe der Abschläge maßgeblich Ihre zukünftige Rentenhöhe.
Unterschiede zwischen Rentenarten
Zudem gibt es hier einen Unterschied zwischen der Altersrente für schwerbehinderte Menschen und der Altersrente für Menschen, die nicht schwerbehindert sind.
Die Regelaltersgrenze
Die Altersrente wird immer nach der Regelaltersgrenze berechnet. Dieses Regelalter wird seit Jahren kontinuierlich erhöht, nachdem es zuvor bei 65 Jahren gelegen hatte.
Einen Anspruch auf eine Altersrente haben Sie, wenn Ihnen zumindest fünf Jahre Wartezeit bei der Rentenversicherung angerechnet werden.
Da gilt dann die Regelaltersgrenze. Ab dem Jahrgang 1964 liegt diese bei 67 Jahren. Danach wird sie nicht weiter erhöht.
2024 gehen diejenigen in Rente, die zwischen dem 2. Dezember 1960 und dem 1. Dezember 1961 zur Welt kamen. Die Altersgrenze liegt bei 66 Jahren und acht Monaten.
Um früher in die Altersrente zu gehen, kommt es darauf an, ob Sie eine Rente für schwerbehinderte Menschen beziehen können oder nicht.
Die frühestmögliche Rente bei Schwerbehinderung
Wenn Sie erstens 35 Jahre Wartezeit bei der Rentenversicherung angerechnet bekommen, und zweitens zum Zeitpunkt des möglichen Ruhestands als schwerbehindert anerkannt sind, dann haben Sie Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Nehmen Sie jetzt die maximal mögliche Höhe an Abschlägen in Kauf, dann können Sie bei dieser Rentenform früher in Altersrente gehen als bei jeder anderen.
Zwei Jahre früher in Rente ohne Abschlag
Ohne Abschläge können Sie mit einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen schon zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen.
Bei einem künftigen Regelalter von 67 Jahren wäre das mit 65 Jahren.
Fünf Jahre früher in Rente mit Abschlägen
Zusätzlich können Sie bis zu drei weitere Jahre früher in den Ruhestand als Versicherter mit Schwerbehinderung eintreten, wenn Sie Abschläge in Kauf nehmen.
Diese betragen 0,3 Prozent pro Monat, den Sie vorzeitig aus dem Erwerbsleben aussteigen. Maximal müssen Sie 10,8 Prozent Beiträge leisten und können dann fünf Jahre früher in den Ruhestand gehen.
Bei einer Regelaltersgrenze von 67 Jahren wird das mit 62 Jahren der Fall sein.
Die früheste Altersrente ohne Schwerbehinderung
Ohne Schwerbehinderung ist für Sie die frühestmögliche Form, um in den Ruhestand zu gehen, die Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen.
35 Jahre Wartezeit bei der Rentenkasse
Hier müssen Sie ebenfalls 35 Jahre Wartezeit bei der Rentenversicherung nachweisen. Dann haben Sie die Möglichkeit, mit 0,3 Prozent Abschlag pro Monat frühzeitig in Rente zu gehen.
Vier Jahre früher mit Abschlag
Möglich sind dabei vier Jahre vor der Regelaltersgrenze bei einem Abschlag von 14,4 Prozent ihrer Gesamtrente. Sie könnten also frühestens mit 63 in Rente gehen, wenn das Regelalter bei 67 Jahren liegt.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.