Rente für langjährig Versicherte – 45 Jahre reichen nicht

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Besonders langjährig Versicherte sind, nach den Regeln der Deutschen Rentenversicherung, solche, die 45 Jahre lang Beiträge geleistet haben. Sie können ohne Abschläge zwei Jahre vorher in Altersrente gehen als “nur” langjährig Versicherte.

45 Jahre Wartezeit gelten als besonders langjährig versichert

Was viele nicht wissen: Auch bei Rente nach 45 Beitragsjahren gibt es eine Altersgrenze. Wer diese nicht einhält, wird wieder wie jemand gezählt, der 35 Jahre Beiträge gezahlt hat und muss dementsprechend Abzüge in Kauf nehmen.

Zwei Jahre früher als bei der regulären Altersgrenze

Zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente zu gehen bei 45 Versicherungsjahren bedeutet bei Jahrgang 1952 mit 63 Jahren. Dies erhöht sich schrittweise und beim Jahrgang 1964 beträgt die Altersgrenze dann 65 Jahre (67 Jahre bei regulär Rentenberechtigten).

Die 45 Jahre allein reichen nicht

Die 45 Jahre allein sind es also nicht. Nehmen wir an, Sie hätten seit Ihrem sechzehnten Lebensjahr durchgehend gearbeitet und wären dann im Alter von 61 bei 45 Jahren Wartezeit.

Jetzt dürften Sie trotzdem die vorgezogene Rente für besonders langjährig Versicherte noch nicht (!) in Anspruch nehmen, sondern müssten warten, bis Sie die 63 Jahre (bei Jahrgang 1952) erreicht haben.

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Was gilt als Wartezeit?

Während bei der regulären Altersrente der Bogen sehr weit gespannt ist für die Anrechnungszeiten, gelten für besonders langjährig Versicherte strengere Regeln, besonders, was Arbeitslosigkeit betrifft.

Angerechnet werden bei der Berechtigung für eine vorgezogene Rente ohne Abschläge bei 45 Jahren Wartezeit:

  • Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit;
  • eigene Zahlungen für Minijobs;
  • Krankheit,
  • Schwangerschaft,
  • schulische Ausbildung und Studium,
  • Kindererziehung, Wehr- und Zivilidienst,
  • Zeiten mit Krankengeld

Vorsicht bei Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit kann in den letzten Jahren vor einer möglichen Rente für besonders langjährig Versicherte die Wartezeit vergrößern, weil sie möglicherweise nicht angerechnet wird.

Hier unterscheidet sich die Rente für besonders langjährig Versicherte von der regulären Altersrente nach 35 Jahren Wartezeit.

Für besonders langjährig Versicherte wird Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor der Rente lediglich dann als Wartezeit angerechnet, wenn die Situation durch die Aufgabe eines Geschäftes oder durch Insolvenz ausgelöst war.

Pflichtbeiträge wegen Arbeitslosengeld II / Bürgergeld / Hartz IV oder zuvor Arbeitslosenhilfe werden bei der Wartezeit für besonders langjährig Versicherte nicht einbezogen.

Können Sie die Rente für besonders langjährig Versicherte weiter vorziehen?

Das Stichdatum der Altersrente für besonders langjährig Versicherte liegt zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze der regulären Altersgrenze.

Manche denken, Sie könnten zum Beispiel durch zusätzliche Beiträge den Renteneintritt noch weiter nach vorne ziehen. Das funktioniert nicht.

Wenn Sie -45 Beitragsjahre her oder hin- vor der Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte in Rente gehen, dann werden Sie gezählt wie reguläre Altersrentner und müssen heftige Abschläge auf ihre Rente zahlen.