Skandal! Jobcenter nutzt verstecktes Gesetz für Selbstständige Hartz IV-Bezieher aus

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Selbstständige und Beschäftigte mit schwankendem Einkommen, die dieses mit Arbeitslosengeld II aufstocken, müssen seit einer Rechtsänderung aufpassen.

Verstecktes Gesetz

Diese Rechtsänderung gestattet es dem Jobcenter nämlich, alle Leistungen für einen gesamten Bewilligungsabschnitt zurückzufordern. Diese Leistungen müssen dann zurückgezahlt werden, wenn man als selbstständiger Hartz IV-Bezieher, der Aufforderung des Jobcenters nicht nachgekommen ist, die Höhe seiner tatsächlichen Einkünfte binnen einer vorgegebenen Frist, nachzuweisen. Bei Selbstständigen beträgt diese Frist mindestens 2 Monate.

Dabei ist es für das Jobcenter unerheblich, ob überhaupt ein Einkommen erzielt wurde oder wie hoch dieses tatsächlich war. Sollte man dieser Aufforderung nicht nachgekommen sein, kann das Jobcenter feststellen, dass ein Leistungsanspruch nicht bestanden hat und das Geld für den gesamten Zeitraum zurückfordern, was es nur allzu gerne auch tut. Hinzu kommt, dass diese Regelung den meisten Leistungsbeziehern allerdings gar nicht bekannt ist. Verpasst ein Hartz IV-Bezieher also die vom Jobcenter vorgegebene Frist, steht ihm die Grundsicherung nicht mehr zu und er muss zudem die Leistungen für den gesamten bewilligten Zeitraum zurückzahlen.

Jobcenter nutzt Unwissenheit

In einem Urteil vom 12. September 2018 entschied das Bundessozialgericht, dass zumindest im Rahmen eines Widerspruchverfahrens, gegen die daraus resultierende Leistungsfestsetzung auf Null, eine Prüfung der tatsächlichen Einkommenshöhe zu erfolgen habe. Wenn Betroffenen der Leistungsanspruch nachträglich auf Null gesetzt wurde, sollten sie deswegen Widerspruch gegen diese Festsetzung erheben.

Auch wer die Widerspruchsfrist von einem Monat nicht einhalten konnte, kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Würde ein Selbstständiger genug verdienen, würde er sich sicher von Hartz IV befreien. Aber das Jobcenter erschwert Hartz IV-Beziehern das Leben wo es nur kann und nimmt wohlwollend in Kauf, dass ihnen aufgrund eines Versäumnisses nicht mal mehr die Grundsicherung gewährleistet wird, beziehungsweise sie sich aufgrund der Rückerstattung verschulden.

Statt Unterstützung gibt es Gegenwind

Interessant wäre es doch mal zu hinterfragen, wie sie sich die Mitarbeiter der Jobcenter wohl fühlen würden, wenn man ihnen für jeden noch so kleinen Fehler direkt das Gehalt kürzen würde oder ihnen damit drohen würde, den Verdienst der letzten Monate zurückgeben zu müssen. Dem Versuch der Selbstständigkeit liegt schließlich nahe, dass man künftig auf eigenen Beinen stehen möchte, um nicht mehr vom Staat anhängig sein zu müssen. Allerdings bedarf dies eine gewisse Zeit. Doch statt Unterstützung vom Jobcenter, zurück in die Arbeitswelt zu finden, erhält man von ihnen ausschließlich Gegenwind.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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