Vermieter setzt 6-köpfige Familie auf die Straße

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Weil der Vermieter seine Wohnung aufgrund von Sanierungsarbeiten geräumt haben wollte, schmiss er kurzerhand eine Familie mit vier Kindern raus. Die Räumung fand statt, bevor das Gericht deren Rechtmäßigkeit prüfen konnte.

Neuer Boden aufgrund von Wasserschaden

Am vergangenen Donnerstag musste eine 6-köpfige Familie ihre Behausung verlassen. Die von Hartz IV lebenden Eltern und ihre 8, 12, 14 und 16 Jahre alten Kinder lebten seit 10 Jahren in der Wohnung. Der Grund für die Zwangsräumung war allerdings keine erhebliche Pflichtverletzung, wie beispielsweise nicht gezahlte Miete. Im Oktober 2018 kam es in der besagten Wohnung zu einem Wasserschaden. Die Familie konnte schnell reagieren und das geflossene Wasser umgehend aufwischen. Der Vermieter wollte jedoch den gesamten Fußboden der Wohnung erneuern, um möglichen Schimmel zu vermeiden. Er forderte die Familie auf, die Wohnung umgehend zu verlassen. Diese wusste allerdings nicht wohin sie stattdessen ausweichen sollte. Zum anderen bestand in ihren Augen überhaupt keine Notwenigkeit, den Boden zu erneuern. Schließlich sei alles umgehend aufgewischt worden.

Familie soll Wohnung verlassen

Der Vermieter kündigte daraufhin das Mietverhältnis. Zudem erhob er eine Räumungsklage. Auf diese habe die Familie nicht reagiert, weshalb ein Versäumnisurteil gegen sie ausgesprochen wurde. Der zuständige Anwalt der Familie betont allerdings, dass die Klage nie eingegangen sei. Das Resultat: Das Urteil war vorläufig vollstreckbar. Obwohl der eigentliche Gerichtstermin über die Rechtmäßigkeit der Kündigung erst noch bevorsteht, muss die Familie ihre Wohnung verlassen. Da dem Gericht nach eigenen Angaben kein Härtefall vorlag, wurde auch der Antrag auf Vollstreckungsschutz abgelehnt.

Hundertschaft Polizisten rückten an

Am vergangenen Donnerstag war es schließlich soweit. Es folgte eine Räumung ohne Gerichtsbeschluss. Laut des Rechtsanwaltes, Cornelius Krakau, klingelte gegen Mittag der Gerichtsvollzieher an der Tür. Er bat die Eltern und ihre vier Kinder umgehend die Wohnung zu verlassen. Diese weigerten sich. Kurz darauf rückte eine Hundertschaft von Polizisten zu Verstärkung an. Die Eltern gaben schließlich nach. Sie wollten verhindern, dass ihre Kinder die Erfahrung machen mussten, gewaltsam aus ihrer Behausung herausgetragen zu werden. Auch der Vermieter sei vor Ort gewesen und erteilte der Familie umgehend Hausverbot.

Verhandlung startet erst im Mai

Erst im Mai wird über diesen Fall vor Gericht verhandelt werden. Die stellvertretende Geschäftsführerin des Berliner Mietvereins, Wibke Werner, geht davon aus, dass die Kündigung keinen Bestand haben werde. In ihren Augen liege keine erhebliche Pflichtverletzung der Familie vor. Eine solche sei Voraussetzung dafür, dass eine Kündigung greifen könne. Bedauerlicher Weise sei das Gericht derzeit überlastet. Demzufolge könne der Termin nicht nach vorn verlegt werden. Wo die Familie seitdem Unterschlupf bekommen hat, ist derzeit nicht bekannt.

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