In Deutschland kursieren viele Mythen und Missverständnisse rund um das Thema gesetzliche Rente. Eines dieser Gerüchte besagt, dass es in den letzten zwei Jahren vor der Rente kein Arbeitslosengeld mehr gibt.
Doch stimmt das wirklich?
Was steckt hinter diesem Gerücht?
Wie so oft bei solchen Gerüchten, steckt auch hier ein Körnchen Wahrheit drin. Die wahrscheinlichste Erklärung hängt mit der sogenannten Altersrente für besonders langjährig Versicherte zusammen.
Diese Rente ermöglicht es Versicherten, zwei Jahre früher ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, sofern sie eine Versicherungszeit von 45 Jahren nachweisen können.
Zählt Arbeitslosengeld zur Wartezeit?
Grundsätzlich zählt der Bezug von Arbeitslosengeld zur 45-jährigen Wartezeit für diese spezielle Rentenart mit. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme:
Die letzten zwei Jahre vor Beginn dieser Rente werden nicht in die Wartezeit eingerechnet, auch wenn man Arbeitslosengeld bezieht.
Diese Regelung könnte der Grund für das Missverständnis sein. Viele Menschen denken fälschlicherweise, dass es in den letzten zwei Jahren vor der Rente generell kein Arbeitslosengeld mehr gibt. Das ist jedoch nicht korrekt.
Auch in dieser Phase haben Arbeitslose Anspruch auf Arbeitslosengeld, sofern die üblichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine wichtige Ausnahme dieser Regelung ist, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit, die in den zwei Jahren vor Beginn der Rente aufgrund einer Insolvenz oder vollständigen Betriebsschließung des Arbeitgebers entstehen, zu berücksichtigen sind. Das ist insofern wichtig zu wissen, weil im Versichertenkonto diese Information nicht hinterlegt ist und gesondert ermittelt werden muss.
Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Um Arbeitslosengeld zu erhalten, muss man zuvor mindestens 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
Darüber hinaus darf man keine Schuld am Jobverlust tragen, da sonst eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängt werden kann.
Während dieser Sperrzeit erhält man kein Arbeitslosengeld und die Anspruchsdauer kann sich verkürzen.
Sind all diese Bedingungen erfüllt, erhält man Arbeitslosengeld – auch in den letzten zwei Jahren vor der Rente. Es gibt kein Gesetz in Deutschland, das ein generelles Arbeitslosengeldverbot kurz vor der Rente vorsieht.
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Was ist mit anderen Rentenarten?
Neben der Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt es noch andere Formen der vorgezogenen Altersrente, beispielsweise die Rente für schwerbehinderte Menschen und die Altersrente ab 63. Bei beiden Rentenarten beträgt die notwendige Versicherungszeit 35 Jahre.
Auch hier zählt das Arbeitslosengeld zur Versicherungszeit und auch kurz vor dem Rentenbeginn besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Warum glauben trotzdem viele Menschen an das Gerücht?
Das Gerücht, dass es kurz vor der Rente kein Arbeitslosengeld mehr gibt, hält sich hartnäckig. Dies könnte darauf zurückzuführen sein, dass bei der 45-jährigen Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte die letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn nicht berücksichtigt werden.
Dies führt möglicherweise zu der Annahme, dass in dieser Phase auch kein Arbeitslosengeld gezahlt wird.
Was tun, wenn man kurz vor der Rente arbeitslos wird?
Falls man kurz vor der Rente steht und arbeitslos wird, gibt es dennoch Möglichkeiten, die erforderliche Versicherungszeit zu erfüllen.
So kann man beispielsweise durch freiwillige Beitragszahlungen oder durch eine geringfügige Beschäftigung weiterhin Versicherungszeiten aufbauen.
Eine Ausnahme ist hier zu beachten: Wenn man Bürgergeld bezieht, werden die freiwilligen Zahlungen nicht berücksichtigt, da gleichzeitig Anrechnungszeiten wegen der Arbeitslosigkeit vorliegen.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.