Menschen mit gesundheitlichen Beeintrรคchtigungen oder einem Grad der Behinderung (GdB) benรถtigen hรคufig verschreibungspflichtige Medikamente.
Diese Medikamente sind oft mit Zuzahlungen verbunden, was zu einer finanziellen Belastung fรผhren kann.
Doch es gibt eine Mรถglichkeit, sich von diesen Zuzahlungen befreien zu lassen. Dieser Beitrag erlรคutert die Voraussetzungen und den Ablauf der Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse fรผr Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Zuzahlungsbefreiung?
Die Zuzahlungsbefreiung ist eine Regelung, die es ermรถglicht, dass Versicherte nur bis zu einer bestimmten finanziellen Belastungsgrenze Zuzahlungen leisten mรผssen.
Ist diese Grenze erreicht, รผbernimmt die Krankenkasse die restlichen Zuzahlungen fรผr das laufende Kalenderjahr. Diese Regelung ist im ยง 62 des fรผnften Sozialgesetzbuches (SGB V) festgeschrieben.
Zu den Zuzahlungen zรคhlen:
- Eigenanteil bei stationรคrer Krankenhausbehandlung (10โฌ/Tag fรผr max. 28 Tage pro Kalenderjahr),
- Heilmitteln und hรคuslicher Krankenpflege (10โฌ pro Verordnung + 10% der Kosten),
- Eigenanteil bei Medikamenten und Hilfsmittel (10% des Abgabepreises, min. 5โฌ, max. 10โฌ je Medikament),
- Eigenanteil bei Haushaltshilfe (10% der Tageskosten, min. 5โฌ, max. 10โฌ),
- Fahrtkosten (10% der Kosten, min. 5โฌ, max. 10โฌ).
Sobald man mit den Zuzahlungen seine Belastungsgrenze erreicht hat, kann man bei seiner Krankenkasse beantragen, von weiteren Zuzahlungen befreit zu werden. Was man bereits darรผber bezahlt hat, erhรคlt man von seiner Krankenkasse erstattet.
Wie hoch ist die Belastungsgrenze?
Die Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent des jรคhrlichen Bruttoeinkommens einer Familie. Fรผr chronisch Kranke, die aufgrund derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, betrรคgt die Grenze 1 Prozent des jรคhrlichen Bruttoeinkommens.
Diese Regelung stellt sicher, dass Menschen mit einer Schwerbehinderung eine geringere finanzielle Belastung tragen mรผssen, da sie regelmรครig auf medizinische Versorgung angewiesen sind.
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Was gilt als chronische Krankheit?
Eine chronische Krankheit wird nach einer Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses definiert.
Eine Krankheit gilt als schwerwiegend chronisch, wenn sie mindestens ein Jahr lang, mindestens einmal pro Quartal รคrztlich behandelt wurde und eines der folgenden Kriterien erfรผllt:
- Pflegebedรผrftigkeit des Pflegegrades 3, 4 oder 5 nach dem zweiten Kapitel des SGB XI.
- Ein Grad der Behinderung (GdB) oder Grad der Schรคdigungsfolgen (GdS) von mindestens 60 oder eine Minderung der Erwerbsfรคhigkeit (MdE) von mindestens 60 Prozent.
- Kontinuierliche medizinische Versorgung ist erforderlich, um eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeintrรคchtigung der Lebensqualitรคt zu verhindern.
Wie wird der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt?
Der Grad der Behinderung (GdB) wird nach den Maรstรคben des ยง 152 in Verbindung mit ยง 153 Absatz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) festgestellt.
Der GdS wird nach den Maรstรคben des ยง 30 Absatz 1 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) in Verbindung mit der Versorgungsmedizin-Verordnung und die MdE nach den Maรstรคben des ยง 56 Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) ermittelt.
Diese Feststellungen sind maรgeblich fรผr die Beantragung der Zuzahlungsbefreiung.
Wie beantragt man die Zuzahlungsbefreiung?
Um die Zuzahlungsbefreiung zu beantragen, muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden.
Der Antrag sollte alle notwendigen Nachweise enthalten, die die รberschreitung der Belastungsgrenze belegen.
Dazu zรคhlen insbesondere der Nachweis des Bruttoeinkommens und gegebenenfalls die Dokumentation der chronischen Krankheit sowie des Grads der Behinderung.
Welche Vorteile bietet die Einstufung nach dem SGB IX?
Die Einstufung nach dem SGB IX (Schwerbehindertengesetz) kann zahlreiche Vorteile mit sich bringen, die vielen Betroffenen nicht bewusst sind. Neben der Zuzahlungsbefreiung kรถnnen zusรคtzliche Leistungen und Unterstรผtzungen beantragt werden, die den Alltag und die medizinische Versorgung erleichtern.
Auch rรผckwirkende Befreiung
Was die wenigstens wissen: Eine rรผckwirkende Befreiung ist mit Nachweis fรผr die letzten vier Jahre mรถglich. Wer die Belege nicht aufbewahrt hat, kann diese bei der Apotheke anfordern. Diese kann die Belege auch gesammelt ausdrucken. Bei einigen Krankenkassen ist es auch mรถglich, den Betrag im Voraus zu รผberweisen und die Befreiungskarte sofort zu erhalten.
Zusammenfassung und Fazit
Es ist ratsam, von diesem Recht der Befreiung von Zuzahlungen Gebrauch zu machen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfรผllt sind. Eine grรผndliche Dokumentation und ein Antrag bei der Krankenkasse sind hierfรผr wichtig, da erst auf Antrag hin eine Befreiung erteilt wird.
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