Urlaub auch beim Minijob – Was die Chefs nicht sagen

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Viele Minijobber wissen es nicht, und das gilt auch für manche Arbeitgeber. Andere Chefs verheimlichen es geringfügig Beschäftigte in der Hoffnung, dass diese ihren Anspruch nicht einfordern, denn auch Minijobber haben das Recht auf bezahlten Urlaub.

Minijobs sind Teilzeitarbeit

Im Arbeitsrecht fallen Minijobs unter Teilzeitjobs. Damit gilt auch hier ein Anspruch auf Urlaub, und diesen muss ihr Arbeitgeber Ihnen auch mitteilen. Die Angabe der bezahlten Urlaubstage gehört zur Nachweispflicht. Erfüllt der Chef diese nicht, dann kann ihn das 2000 Euro Strafe wegen einer Ordnungswidrigkeit kosten.

Es zählen Arbeitstage, nicht Arbeitsstunden

Minijobber müssen einen Grundsatz kennen: Urlaubsansprüche werden nicht nach Arbeitsstunden, sondern nach Arbeitstagen berechnet. Wer fünf Tage die Woche zwei Stunden arbeitet, bekommt dieselbe Anzahl von Arbeitstagen berechnet wie jemand, der fünf Tage die Woche acht Stunden arbeitet.

Wie sind die gesetzlichen Grundlagen?

Das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) berechtigt Arbeitnehmer zu mindestens 24 Werktagen bezahlten Urlaubs pro Jahr bei einer Sechs-Tage-Arbeitswoche. Durch Tarifvereinbarungen oder interne Regeln kann der Jahresurlaub auch höher liegen.

Aber Achtung: Gegenüber Minijobbern gilt Gleichbehandlung. Sie dürfen also nicht benachteiligt werden gegenüber Vollbeschäftigten, zumindest nicht ohne sachlichen Grund.

Beim Urlaub heißt das: Sind mit einem Arbeitgeber für Vollbeschäftigte mehr Urlaubstage vereinbart, dann gilt das auch für die in Minijobs Beschäftigten.

Als Minijobber haben Sie also bei einer ganzjährigen Beschäftigung für mindestens vier Arbeitswochen einen Urlaubsanspruch.

Was müssen Sie bei der Berechnung beachten?

Beachten Sie Folgendes: Sind Sie als Minijobber an denselben Tagen am Arbeitsplatz wie ihre vollbeschäftigten Kollegen, und nur mit weniger Stunden? Oder sind Sie an weniger Arbeitstagen pro Woche tätig?

Wenn Sie ebenso viele Tage am Arbeitsplatz sind wie Vollzeitarbeitskräfte, dann haben Sie Anspruch auf die vollen Urlaubstage. Wenn Sie jedoch regelmäßig an weniger Wochentagen arbeiten, dann verringern sich die Urlaubstage.

Gleichbehandlung und sozialer Vorrang

Wenn Sie als Minijobber ihren Urlaub nehmen, dann sprechen Sie dies mit ihren Kollegen ab. Wenn Sie schulpflichtige Kinder haben, dann sind Sie auf die Schulferien angewiesen, um ihren Urlaub zu nehmen.

Hier gibt es aber keinen rechtlichen Vorrang, den Urlaub zu wählen, gegenüber kinderlosen Kollegen.

Letztlich kommt es hier immer wieder zwischen Konflikten, auch zwischen Minijobbern und Vollbeschäftigten. Diese lassen sich bei klaren Absprachen innerhalb des Betriebs verhindern, und auch, wenn in der Firma geregelt ist, nach welchen Regeln Urlaub gewährt wird.

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Wenn Sie ihren Minijob beenden und noch Urlaubszeiten offen haben, dann hat der Arbeitgeber diese als Einmalzahlung zu leisten, und dieses Entgelt wird dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahrs zugeordnet.

Tabelle Urlaubsanspruch bei einem Minijob

Hier eine Tabelle zum besseren Verständnis, die den Urlaubsanspruch bei einem Minijob zeigt:

Details
Rechtliche Grundlage § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Jahresurlaubsanspruch Mindestens 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche
Berechnung für Minijob Urlaubsanspruch wird anteilig berechnet, je nach Anzahl der Arbeitstage pro Woche
Formel zur Berechnung (Anzahl der Arbeitstage pro Woche / Regelarbeitswoche von 6 Tagen) × 24 Werktage
Beispielrechnung Bei 2 Arbeitstagen pro Woche: (2 / 6) × 24 = 8 Tage Jahresurlaub
Teilzeitarbeitstage Urlaubsanspruch richtet sich nach den tatsächlichen Arbeitstagen, nicht nach der Arbeitszeit pro Tag
Urlaubsanspruch in Tagen Anspruch muss immer in ganzen Tagen gewährt werden
Urlaubsanspruch bei Krankheit Der Anspruch besteht weiter, auch wenn der Minijobber krank ist während der Urlaubszeit

Diese Übersicht gibt einen groben Überblick über die Grundlagen des Urlaubsanspruchs bei einem Minijob.

Überschreitet die Einmalzahlung die Verdienstgrenze?

Die Bedingungen eines Minijobs gelten nur bis zu einer gesetzten Grenze, und diese liegt derzeit bei 538,00 Euro im Monat. Wenn die Urlaubstage jetzt ausgezahlt werden, bedeutet das dann den Schaden für die jährliche Entgeltgrenze?

Grundsätzlich gilt hier. Bei einer gelegentlichen und nicht vorhersehbaren Zahl ist ein leichtes Überschreiten kein Problem. Ein gelegentliches Überschreiten der Entgeltgrenze stellt nicht die mit dem Minijob verbundenen Rechtsgrundlagen infrage. Diese ist sogar gesetzlich definiert.

“Gelegentlich” bezieht sich hier auf einen Zeitrahmen von ein bis zwei Kalendermonaten.