Wer eine Grundsicherung erhält steht in vielerlei Hinsicht schlechter da als Bürgergeld Empfänger. Diese Menschen, die bei Erwerbsminderung oder im Alter auf Sozialleistungen angewiesen sind, dürfen weniger Schonvermögen haben. Auch bei selbst genutzten Immobilien und bei Autos wird ihnen weniger zugestanden.
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Unterschiedliche Höhe beim Schonvermögen
Das Schonvermögen wurde beim Bürgergeld im Vergleich zu Hartz IV herauf gesetzt. In einer Karenzzeit von einem Jahr dürfen Betroffene 40.000 Euro besitzen, ohne dass dies auf das Bürgergeld angerechnet wird, danach 15.000 Euro Freibetrag.
Bei Grundsicherung sind nur 10.000 Euro frei
Wer wegen Erwerbsminderung oder im Alter auf Grundsicherung angewiesen ist, fällt unter das SGB XII. Hier beträgt das Schonvermögen lediglich 10.000 Euro. Alles darüber gilt als Vermögen und kann bedeuten, solange keine Untersützung zu bekommen, bis 10.000 Euro erreicht sind.
Ungerechte Behandlung
Auf Nachfrage sagen Rentner, die von Grundsicherung leben müssen, dass sie sich ungerecht behandelt fühlen. Das ist berechtigt, da sie objektiv ungerecht behandelt werden.
Wie teuer darf das Auto sein?
Bürgergeld-Berechtigte dürfen ein Auto bis zum Wert von 15.000 Euro besitzen, ohne dass ihnen dieses angerechnet wird. Erst wenn der PKW diesen Wert übersteigt, muss er im Antrag VM als Selbstauskunft der Vermögensverhältnisse eingetragen werden. Es gibt keine Prüfung, ob ein PKW unter dieser Grenze angemessen ist. Vielmehr steht im § 12 SGB II: „Die Angemessenheit wird vermutet, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller dies im Antrag erklärt.“
Bei Grundsicherung muss Angemessenheit erklärt werden
Wer von Grundsicherung lebt, muss hingegen damnit rechnen, dass geprüft wird, ob das Fahrzeug als angemessen gilt. Ein “angemessenes” Auto für die Betroffenen darf maximal 7.500 Euro wert sein. PKW, die einen höheren Wert aufweisen, werden als Vermögen bewertet. Wer Bürgergeld bezieht, kann also ohne Einbußen ein Auto mit doppeltem Wert besitzen wie jemand, der Grundsicherung erhält.
Weniger Wohnraum für Menschen, die von Grundsicherung leben
Auch bei selbst bewohnten Immobilien im Besitz von Menschen, die von Grundsicherung abhängig sind, stehen diese schlechter da als Bezieher von Bürgergeld. Bedürftige, die Bürgergeld erhalten, können 130 Quadratmeter Raum als geschütztes Eigentum behalten, ohne dies als Vermögen berechnen lassen zu müssen.
80 Quadratmeter statt 130 Quadratmeter
Menschen, die von Grundsicherung leben, dürfen hingegen nur 50 Quadratmeter weniger besitzen, ohne dass diese als Vermögen angerechnet werden. Statt 130 Quadratmetern stehen ihnen nur 80 Quadratmeter zu.
“Hochgradig ungerecht”
Der Sozialverband Niedersachsen bezeichnet diese Benachteiligung derjenigen, die von Grundsicherung abhängig sind, als “hochgradig ungerecht”. Er fordert, “dass für alle die gleichen Regeln gelten.”
Es gibt kein unterschiedliches Existenzminimum
Die Grundlage der Berechnung des Bürgergeldes ist das sozioökonomische Existenzminimum. Dieser Berechnung zufolge bedeutet die Ungleichbehandlung der Menschen, die von Grundsicherung leben, dass sie unter dieses Existenzminmum gedrückt werden. Es gibt aber nur ein Existenzminimum für alle Bürger.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.