Erfahrungen mit Hartz IV Sanktionen können bei der Diskussion vor dem Bundesverfassungsgericht eine Rolle spielen

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Tacheles e.V. erstellt Onlineumfrage zur bevorstehenden Anhörung beim Bundesverfassungsgericht bezüglich der Sanktionen im SGB II.

Erfahrungen der Betroffenen spielen wichtige Rolle

Am 15. Januar findet nun die langersehnte Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht statt, die darüber entscheiden soll, ob Sanktionen nach dem SGB II mit der Verfassung vereinbar sind. Der Erwerbslosenverein Tacheles ist dort als einer der sogenannten sachverständigen Dritten geladen. Für das Bundesverfassungsgericht wird die Frage nach der Wirkung von Sanktionen eine große Rolle spielen. Dabei sei es nach Angaben von Tacheles wichtig, mehr auf Erfahrungswerte einzugehen, als auf die rechtlichen Fragen. Daher habe sich der Verein dazu entschlossen, eine Onlineumfrage durchzuführen, um möglichst viele Erfahrungen aus der Praxis zusammentragen zu können.

Die Umfrage soll sich dabei natürlich an Hartz IV-Bezieher richten, aber nicht ausschließlich. Man möchte ebenso auf die Erfahrungen von Beratern, Anwälten, Betreuern, Verbandsvertretern sowie Sozialarbeitern eingehen, die die Betroffenen in allen möglichen Lebenslagen unterstützen. Ebenso sollen die Erfahrungen von ungesichertem Beschäftigten, ehemaligen Beziehern, wie auch von Mitarbeitern des Jobcenters berücksichtigt werden. Die Ergebnisse dieser Befragung, sollen am 15. Januar in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht eingebracht werden. Die Umfrage ist anonym und dauert in etwa 5 Minuten. Auch wenn die Ergebnisse nicht allein für den Ausgang der Debatte entscheidend sein werden, können sie die Diskussion dennoch ein wenig beeinflussen. Auszufüllen ist das Online-Formular bis zum 10. Januar unter dem folgenden Link: www.umfrageonline.com/s/Sanktionsumfrage.

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