Rechtzeitig einen Überprüfungsantrag vor dem Hartz IV Sanktionsurteil stellen

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Verfassungswidrige Sanktionen? Überprüfungsantrag mit Mustervorlage

Am kommenden Dienstag wird das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob die Sanktionen im Hartz IV-System dem Grundgesetz entsprechen. Vieles deutet daraufhin, dass zumindest ein Teil der Sanktionen durch die Verfassungsrichter kassiert wird. Sollte es ein neues Gesetz bezüglich der Sanktionen geben, dürfen keine Überprüfungsanträge mehr für Entscheidungen vor dieser Zeit gestellt werden.

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Verhandlung begann im Januar – Urteil am 5. November erwartet!

Am 15. Januar haben in Karlsruhe die Verhandlungen über Sanktionen begonnen. Am 5. November wird es ein abschließendes mündliches Verfahren geben. Die Richter werden dann eine Entscheidung fällen.

Auch wenn die Zahl von Politikern gern heruntergeschraubt wird, werden jedes Jahr rund 1 Millionen Sanktionen gegen Hartz IV Beziehende verhängt. Sie dienen als Bestrafung, wenn Hartz IV-Leistungsberechtigte in den Augen des Jobcenters nicht richtig gehandelt haben.

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In welche menschenunwürdige Situation diese aufgrund von verhängten Sanktionen getrieben werden, scheint unwichtig zu sein. Schon der kompletten ALG II Regelsatz reicht schließlich kaum zum Überleben und bedarf genauester Kalkulation in allen Lebensbereichen.

Zudem besteht die ernstafte Frage nach der Verfassungswidrigkeit. Denn wenn Menschen unter dem von der Verfassung gewährten Existenzminimum landen, weil sie Kürzungen durch Sanktionen erlitten haben, stellt sich die Frage, ob die Sanktionen nicht gegen die Verfassung verstoßen. Einige Expertenmeinungen sind dieser Ansicht.

Überprüfungsantrag stellen kann sich lohnen

Es ist es nicht abwegig, dass in absehbarer Zeit zumindest Teile der Sanktionen für verfassungswidrig erklärt werden. Mit einem Musterüberprüfungsantrag gegen alle Sanktionen nach § 31a SGB II sollten Überprüfungsanträge gestellt werden.

Sollte das Bundesverfassungsgericht Sanktionen in Teilen für verfassungswidrig erklären, greift ein Sonderrecht. Dieses Recht sorgt dafür, dass nach einer gefallenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, keine Überprüfungsanträge für Zeiten vor dieser Entscheidung mehr möglich sind. Bei einer positiven Entscheidung könnten die Betroffenen durch diesen Bescheid davon profitieren und Gelder zurückerhalten. Den Musterüberprüfungsantrag findet ihr hier.

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