Überlange Hartz IV Verfahren in der Coronakrise – Mit Eilrechtsschutz schneller Leistungen

Lesedauer 2 Minuten

Während der Corona-Pandemie hatten die Sozialgerichte geschlossen. Bereits vor dieser Krisenphase mussten Hartz IV-Beziehende Monate und sogar Jahre auf eine Entscheidung vor einem Sozialgericht warten. Ein Eilrechtschutzverfahren kann hingegen Abhilfe schaffen. Wir zeigen, wann ein solches Eilverfahren Sinn macht, um schneller zu seinem Recht zu kommen.

Erbe ausschlagen

Wer eine Hartz IV Klage beim Sozialgericht einreicht, muss mit sehr langen Wartezeiten rechnen. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes müssen Kläger zwischen 10 und 16 Monaten warten, bis der Fall verhandelt wird. Durch die Coronakrise dürfte sich die Verfahrensdauer noch einmal verlängert haben. Es gibt aber Möglichkeiten schneller zu seinem Recht zu gelangen.

Sozialrechtlicher Eilrechtsschutz gegen überlange Verfahren an den Sozialgerichten

Für Betroffene kann das oftmals bedeuten, dass sie für die Zeit des Klageverfahrens ohne Leistungen dastehen. Abhilfe kann der einstweilige Rechtschutz bieten. Bestimmte Vorraussetzungen müssen allerdings erfüllt sein. Nach § 86b Sozialgerichtsgesetz (SGG) kann ein Eilrechtschutzverfahren in folgenden Konstellationen zum Erfolg führen.

  • Das Sozialgericht kann eine sofortige Vollziehung des Verwaltungsaktes vollständig oder zum Teil anordnen, wenn das Jobcenter diesen ausgesetzt hat
  • Die sofortige Vollziehung des Verwaltungsaktes kann das Gericht anordnen, wenn der Widerspruch oder die Klage aufschiebende Wirkung haben
  • Möglich ist auch, dass das Gericht eine aufschiebende Wirkung anordnet, wenn der Widerspruch oder die Klage keine aufschiebende Wirkung haben
  • Das Sozialgericht kann zudem eine einstweilige Anordnung vollziehen, wenn die Gefahr besteht, dass durch den derzeitigen Zustand das Recht vereitelt oder wesentlich erschwert wird.
  • Eine einstweilige Anordnungen  ist auch zur Regelung eines vorläufigen Zustands ist möglich, wenn wesentliche Nachteile entstehen.

Soweit die Theorie. Aber was bedeutet das konkret? Gerade für Hartz IV Beziehende kann die Nichtgewährung oder die Aberkennung einer Leistung erhebliche Nachteile bedeuten. Wird ein Widerspruch oder eine Klage eingereicht, können sich Betroffene zum Teil erfolgreich dagegen wehren. Allerdings dauert ein solches Verfahren, wie erwähnt, vor dem Sozialgericht sehr lange.

Bei Hartz IV oftmals ein Eilrechtsschutz sinnvoll

Wird also eine Leistung nicht gewährt, könnte eine Situation eintreten, die existenzbedrohend für den Leistungsberechtigten wird. Im schlimmsten Fall erhält der Klagende in dieser Zeit keinerlei Leistungen durch das Jobcenter. Um dieser Situation zu begegnen, kann eine einstweilige Anordnung Abhilfe schaffen. So kann das Jobcenter dazu gezwungen werden, zunächst vorübergehend die beantragten Leistungen zu zahlen, bis der Fall vor dem Gericht entschieden wird. Der Kläger ist bis zur Entscheidung dann in seiner Existenz gesichert.

Wie läuft ein Eilrechtsschutz ab?

Das Gericht wird beim einstweiligen Eilrechtsschutz die Aussicht auf einen möglichen Erfolg prüfen. Zudem wird es die Interessen des Staates und des Klägers gegenüberstellen.

Ein Anordnungsgrund für das Gericht besteht, wenn also eine besondere Eilbedürftigkeit besteht. Eine Eilbedürftigkeit besteht z.B., wenn die Antragstellerin hochschwanger ist und die Beantragung von Leistungen abgelehnt oder die Bearbeitung überlange andauert (Vergleiche Sozialgericht Heilbronn Az.: S 11 AS 2976/15).

Beschluss ohne mündliche Anhörung

Während des Eilverfahrens wird es in der Regel keine mündliche Verhandlung geben. Vielmehr wird der Anwalt schriftlich in einer sehr kurzen Frist von einer Woche die Argumente darlegen. Der Anwalt muss nichts beweisen, aber glaubhaft den Fall und den möglichen Anspruch darstellen.

Anrecht auf Prozesskostenhilfe im Eilrechtsschutz

Hartz IV Beziehende können auch für ein Eilverfahren Prozesskostenhilfe beantragen. Es ist allerdings immer ratsam, einen sozialrechtlich versierten Anwalt einzuschalten.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...