Hartz IV: Über 7 Millionen Minijobber dank Arbeitsmarktpolitik

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Auf eine Anfrage der Linken, veröffentlichte die Bundesregierung die aktuelle Anzahl der sogenannten Minijobber, also der geringfügig entlohnten Beschäftigten.

Unterteilt wird dabei in diejenigen, die ausschließlich als Minijobber arbeiten und in diejenigen die eine geringfügige Beschäftigung als Job neben ihrem eigentlichen Beruf ausüben. Insgesamt sind es knapp 7,6 Millionen Menschen. 4,7 Millionen von ihnen arbeiten ausschließlich als Minijobber und führen keine weitere Tätigkeit aus. Von ihnen haben 22% keinen Berufsabschluss, 42% einen anerkannten Berufsabschluss und 6% einen akademischen Berufsabschluss. 2,8 Millionen Menschen üben eine geringfügige Beschäftigung als Nebenjob aus. Von ihnen haben 15% keinen Berufsabschluss, 67% einen anerkannten Berufsabschluss und 10% einen akademischen Berufsabschluss. Zusammenfassend bedeutet das, dass auf 100 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte 14 Minijobber kommen. Aus der Antwort geht ebenfalls hervor, dass 260.000 Menschen mit Minijob noch eine weitere geringfügige Beschäftigung ausüben.

Geringfügige Beschäftigung lohnt sich vor allem für Unternehmen

Die 450 Euro Einkommen sind steuerfrei und es besteht keine Versicherungs- und Beitragspflicht für die Minijobber. Dennoch ist der Anstieg der geringfügigen Beschäftigungen kritisch zu betrachten. Sozialversicherungspflichtige Voll- oder Teilzeitverhältnisse werden häufiger in Minijobs aufgespalten. Grund dafür sind betriebliche Strategien, da so Lohnkosten gespart werden können. Auch die vorteilhaften Regelungen der geringfügigen Beschäftigung im Steuer- und Arbeitsrecht kommen den Unternehmen zu Gute, da dadurch Personalkosten eingespart werden. Ein weiterer Nutzen der Unternehmen, der sich auch in den genannten Zahlen wiederspiegelt: Es werden häufig auch Arbeiter mit deutlich höheren Qualifikationen erreicht, ohne dass man diese entsprechend entlohnen muss. Für die Beschäftigten besteht zudem keine soziale Absicherung, denn sie haben keine eigenständigen sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche. Sie werden häufig zu niedrig entlohnt und Arbeits- und Tarifrechtliche Ansprüche, wie Urlaub, Zuschlag an Feiertagen oder Krankheitsausfälle, werden ihnen nicht gewährt. Vielmehr wird die prekäre Lage der Beschäftigten ausgenutzt, weshalb sie in Unternehmen ein beliebtes Flexibilisierungsinstrument sind. Fällt ein Mitarbeiter krankheitsbedingt aus oder fällt spontan mehr Arbeit an, haben sie einzuspringen.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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