Krankengeld wird nicht nur in einem Arbeitsverhรคltnis ausgezahlt, sondern auch wรคhrend der Arbeitslosigkeit. Gilt das auch, wenn Sie beim Arbeitslosengeld eine Sperre bekommen haben?
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Krankengeld bei Arbeitslosigkeit
Wenn Sie arbeitslos werden, wรคhrend Sie langfristig krank sind oder wenn Sie wรคhrend der Erwerbsarbeit schwer erkranken, zahlt zuerst einmal der Arbeitgeber ihr Gehalt weiter – allerdings nur bis zu sechs Wochen.
Danach springt, wenn Sie krankenversichert sind, die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Dieses kรถnnen Sie maximal 78 Wochen beziehen. Das Krankengeld lรคuft auch รผber das Ende des Arbeitsvertrages hinaus, wenn Sie in der Zwischenzeit arbeitslos werden.
Erkrankten Sie bereits vor dem Ende des Arbeitsverhรคltnisses, dann erhalten Sie Krankengeld in der gleichen Hรถhe wie wรคhrend der Erwerbsarbeit.
Was ist bei einer Kรผndigung durch den Arbeitgeber?
Wenn ein Arbeitgeber Sie kรผndigt, weil er Sie als chronisch kranken Arbeitnehmer nicht weiter beschรคftigen will, dann bekommen Sie von der Krankenkasse weiter das Krankengeld รผber die Kรผndigung hinaus.
Wie sieht es bei einer Eigenkรผndigung aus?
Wenn Sie selbst kรผndigen, dann kรถnnen Sie ebenfalls weiter Krankengeld beziehen. Wichtig ist aber, dass Sie einen wichtigen Grund fรผr die Kรผndigung nennen.
Was sind wichtige Grรผnde?
Ein wichtiger Grund beim Bezug von Krankengeld kรถnnte sein, dass Ihr Arbeitgeber klar gestellt hat, Ihnen kรผndigen zu wollen (zum Beispiel wegen chronischer Erkrankung) und Sie dem zuvorkommen, weil ein Abwarten Ihnen objektive Nachteile erbracht hรคtte.
Ein weiterer wichtiger Grund, der bei einer langwierigen Erkrankung oft gegeben ist, ist eine Arbeitsaufgabe nach รคrztlicher Beurteilung aus gesundheitlichen Grรผnden.
Das kann eine nachweislich unzumutbare Beeintrรคchtigung ihrer Gesundheit durch die konkrete Arbeit sein. Wesentlich sind hier รคrztliche Atteste fรผr die unmittelbare Zeit vor der Kรผndigung und eine fehlende Alternative, mit der sich Schรคden vermeiden lieรen.
Wiederholte verspรคtete, unzureichende oder fehlende Lohnzahlungen des Arbeitgebers, sexuelle รbergriffe, Beleidigungen und Diskriminierungen durch den Arbeitgeber, nachgewiesenes Mobbing durch Kollegen ohne Intervention des Arbeitgebers – all das sind wichtige Grรผnde fรผr eine Eigenkรผndigung.
Was passiert bei einer Sperre?
Die Sperrfrist bis zu sechs Monaten wird gesetzt, wenn Arbeitnehmer die Erwerbslosigkeit selbst herbeifรผhrten. Das gilt fรผr eine Eigenkรผndigung ohne wichtigen Grund ebenso wie bei einer Kรผndigung durch den Arbeitgeber wegen nachgewiesenen Fehlverhaltens. In dieser Zeit gibt es kein Arbeitslosengeld.
Gibt es in der Sperrzeit Krankengeld?
Fรผr Krankengeld gilt das gleiche wie fรผr das Arbeitslosengeld. Sie erhalten es nicht wรคhrend der Sperrzeit. Das sagt die Vorschrift in Paragraf 49 Abs 1 Nr. 3b SGB V.
Verfรคllt das Krankengeld?
Genau wie das Arbeitslosengeld ruht das Krankengeld wรคhrend der Sperrzeit, der Anspruch bleibt aber erhalten. Wenn ihre Erkrankung รผber die Sperrzeit hinaus anhรคlt, dann kรถnnen Sie Krankengeld erhalten. Das gilt รผbrigens auch, wenn wegen der Erkrankung kein Arbeitslosengeld mehr gezahlt wird.
Was ist mit der Krankenversicherungspflicht?
Wichtig: Das Ruhen des Krankengeldes bedeutet nicht, dass Sie in dieser Zeit keine Krankenversicherung hรคtten. Wenn die Agentur eine Sperre beim Arbeitslosengeld verhรคngt, dann bedeutet das auch, dass Sie den Antrag auf Arbeitslosigkeit vorher gestellt hatten. In diesem Fall beginnt die Krankenversicherungspflicht mit dem Tag, an dem das Arbeitslosengeld (auf das ein Anspruch besteht) ruht.