Eine Arbeitslosengeld-Sperre bei der Arbeitsagentur tritt in der Regel dann ein, wenn ein Arbeitnehmer seinen Job ohne wichtigen Grund kündigt.
In solch einem Fall wird für die ersten zwölf Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kein Arbeitslosengeld gezahlt. Manchmal kann sogar eine Sperre bis zu 6 Monate verhängt werden.
Dies kann schnell zu Engpässen führen, insbesondere wenn keine anderen Einkommensquellen zur Verfügung stehen. Doch welche Möglichkeiten gibt es, diese Zeit zu überbrücken? Kann das Bürgergeld diese Lücke füllen?
Was ist die Ursache für eine Sperre?
Eine Sperre bei der Arbeitsagentur tritt in der Regel dann ein, wenn ein Arbeitnehmer selbstverschuldet arbeitslos wird, also beispielsweise seinen Job kündigt, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt.
Ein wichtiger Grund könnte beispielsweise eine gesundheitliche Unzumutbarkeit oder eine nachgewiesene Schikane am Arbeitsplatz sein. In solchen Fällen kann eine Sperre vermieden werden, allerdings muss dies gut dokumentiert und gegebenenfalls ärztlich attestiert sein.
Daher dringend von uns empfohlen, sich vor einer Kündigung, selbst wenn ein wichtiger Grund vorliegt, umfassend beraten zu lassen.
Kann das Bürgergeld eine Sperre überbrücken?
Seit der Einführung des Bürgergeldes haben sich die Möglichkeiten, während einer Sperrzeit finanzielle Unterstützung zu erhalten, deutlich verbessert.
Das Bürgergeld hat das frühere Hartz IV abgelöst und bietet zwei wesentliche Erleichterungen für Personen, die aufgrund einer Sperre keine Leistungen von der Arbeitsagentur erhalten:
- Vermögensschutz: Erspartes wird bis zu einem Betrag von 40.000 Euro nicht angetastet. Dies bedeutet, dass auch Personen mit Rücklagen unter bestimmten Umständen Bürgergeld beantragen können, ohne dass ihr Erspartes sofort aufgebraucht werden muss.
- Wohnkostensicherung: Die Kosten für die Unterkunft werden bis zu einem Jahr in voller Höhe übernommen, unabhängig davon, wie hoch die Miete ist. Dies war unter dem Hartz-IV-Regime strikter reguliert.
Somit besteht die Möglichkeit, dass während einer Sperre bei der Arbeitsagentur Bürgergeld beantragt und bewilligt wird, sofern keine anderen Einkommensquellen zur Verfügung stehen.
Dies dient insbesondere dazu, die 12-wöchige Sperrzeit zu überbrücken und die Grundbedürfnisse sicherzustellen.
Wie unterscheidet sich Arbeitslosengeld von Bürgergeld?
Es ist wichtig, den Unterschied zwischen Arbeitslosengeld und Bürgergeld zu verstehen. Arbeitslosengeld wird gezahlt, wenn eine Person zuvor in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stand und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet hat.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem vorherigen Einkommen.
Das Bürgergeld hingegen ist eine bedarfsorientierte Leistung. Es wird unabhängig davon gezahlt, ob und wie lange eine Person zuvor gearbeitet hat. Entscheidend ist hier die Bedürftigkeit, das heißt, die betroffene Person ist nicht in der Lage, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten.
Auch das Einkommen der im Haushalt lebenden Personen spielt eine Rolle bei der Ermittlung des Anspruchs.
Gibt es Sanktionen beim Bürgergeld?
Wenn eine Person ihren Job ohne wichtigen Grund kündigt und dadurch eine Sperre bei der Arbeitsagentur verursacht, kann sie dennoch Anspruch auf Bürgergeld haben.
Allerdings wird diese Person im ersten Monat nach Eintritt der Sperre sanktioniert.
Das bedeutet, dass der Regelbedarf um 10% gekürzt wird. Für eine alleinstehende Person, die normalerweise 563 Euro monatlich an Bürgergeld erhalten würde, reduziert sich die Leistung auf 506,70 Euro.
Auch die Kosten der Unterkunft werden weiterhin übernommen, jedoch bleibt die Kürzung des Regelbedarfs bestehen.
Kann man sich während der Sperrzeit krankmelden und Krankengeld beziehen?
Eine häufig gestellte Frage in diesem Zusammenhang ist, ob es möglich ist, sich während der Sperrzeit krankzumelden, um stattdessen Krankengeld zu erhalten. Dies wäre eine Möglichkeit, um der finanziellen Kürzung zu entgehen.
Allerdings ist es nicht ohne Weiteres möglich, eine Sperre bei der Arbeitsagentur durch eine Krankschreibung zu umgehen und auf Krankengeld auszuweichen.
Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es während einer Sperrzeit?
Es gibt also durchaus Möglichkeiten, während einer Sperrzeit bei der Arbeitsagentur finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Das Bürgergeld kann eine wichtige Überbrückungshilfe darstellen, wenn die Bedürftigkeit nachgewiesen werden kann.
Es ist ratsam, sich vor einer Kündigung umfassend beraten zu lassen, um Sperren und Sanktionen möglichst zu vermeiden.
Sollte es dennoch zu einer Sperre kommen, können die beschriebenen Maßnahmen dazu beitragen, die Folgen der Sperre abzufedern.
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.