So blockieren Sparkassen und Banken Konten für Bürgergeld-Beziehende

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Jeder Bürger und jede Bürgerin hat in Deutschland grundsätzlich ein Anrecht auf ein Konto, um Überweisungen, Daueraufträge und Auszahlungen tätigen zu können. Eigens hierfür hat der Gesetzgeber das sog. “Basiskonto” eingeführt.

Banken und Sparkassen drehen jedoch an den Gebühren und verhindern so den Zugang für Menschen mit einem niedrigerem Einkommen. Vor allem Verschuldete und Bürgergeld Bezieher sind betroffen.

Das Basiskonto oder auch „Konto für Jedermann” wurde 2016 eingeführt. Der Gesetzgeber setzte damit die europäische Zahlungsdiensterichtlinie um. Das

Basiskonto bietet lediglich Grundfunktionen für den Zahlungsverkehr wie Ein- und -Auszahlungen, das Ausführen von Lastschriften, Überweisungen und Daueraufträge und der Erhalt einer Zahlungskarte. So soll sichergestellt werden, dass auch mittellose Menschen wie Bürgergeld-Beziehende am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen können.

Starker Anstieg der Gebühren

Doch obwohl ein Basiskonto kaum Service bietet, steigen bei vielen Banken seit Jahren die Gebühren. Banken und Sparkassen begründen die Gebühren damit, weil Basiskonten einen Mehraufwand bedeuten würden. So benötigen etwa Flüchtlinge beim Ausfüllen von Bankformularen häufiger Unterstützung von Bankmitarbeitern, so das Argument.

Viele Banken und Sparkassen erheben zum Beispiel monatlich 8,99 Euro an Gebühren und zusätzlich 1,50 Euro pro beleghafter oder telefonischer Überweisung.

Für Niedriglöhner und Erwerbslose bedeuten diese Gebühren kaum stämbare Mehrausgaben. So wird dieses Recht aus Sicht der Verbraucherorganisation “Finanzwende” ausgehöhlt. Banken drehen nämlich immer weitert an der Gebührenschraube, um den Zugang immer weiter zu erschweren.

Unklare gesetzliche Regelungen

„Mit dem Basiskonto sollten eigentlich alle Menschen Zugang zu einem Konto haben. Doch einige Banken und Sparkassen ignorieren ihre gesellschaftliche Verantwortung. Wenn das Konto mehrere hundert Euro kostet, ist der Kontozugang nur ein Anspruch auf dem Papier”, kritisiert Jochen Steiner von der Erwerbslosen-Beratungsstelle in Hannover.

Das Ganze ist ein weiterer Beleg, dass einige Finanzinstitute bei Menschen mit wenig Geld zu viel verlangen.

“Das ist ein Unding, gerade in schwierigen Zeiten wie der Inflations-Krise.” Die Bundesregierung mache sich durch die unklare gesetzliche Regelung mitschuldig an diesem Problem und die Finanzaufsicht BaFin lässt die Institute mal wieder weitgehend schalten und walten.

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