Sozialhilfe und Bürgergeld: Das sind die Regelsätze ab 2025

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Mit der Verabschiedung der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung für das Jahr 2025 steht fest: Die Anpassung der Regelsätze in den Sozialleistungen nach SGB II (Bürgergeld) und SGB XII (sozialhilfe) bleibt im Vergleich zu 2024 unverändert.

Obwohl es eine leichte Anpassung an die Preisentwicklung gab, werden die Beträge der Sozialhilfe und des Bürgergeldes im nächsten Jahr nicht erhöht. Diese Entscheidung wurde in der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2025 (RBSFV 2025) festgelegt.

Was bedeutet das konkret?

Die Regelbedarfsstufen legen fest, wie viel finanzielle Unterstützung Menschen bekommen, die Hilfe vom Staat benötigen, um ihre Grundbedürfnisse zu decken.

Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Nahrung, Kleidung, Wohnen und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Obwohl es eine offizielle Anpassung von 4,60 % gibt, sind die neuen berechneten Beträge tatsächlich niedriger als die bisherigen.

Tabelle Regelsätze 2025

Kategorie Betrag 2024 Betrag 2025
Regelbedarfsstufe 1 563 563
Regelbedarfsstufe 2 506 506
Regelbedarfsstufe 3 451 451
Regelbedarfsstufe 4 471 471
Regelbedarfsstufe 5 390 390
Regelbedarfsstufe 6 357 357
Unterstützung für 1. Schuljahr 100 130
Unterstützung für 2. Schuljahr 50 65

Unterstützung für Schulausstattung

Ein weiteres Thema der Verordnung ist die Unterstützung für die Schulausstattung von Kindern aus einkommensschwachen Familien. Für 2025 wurde festgelegt, dass der Betrag für das erste Schulhalbjahr 130 Euro beträgt und für das zweite Schulhalbjahr 65 Euro.

Diese Beträge sollen sicherstellen, dass Kinder die notwendigen Materialien haben, um gut am Unterricht teilnehmen zu können.

Warum gibt es 2025 keine Anpassung der Regelsätze?

Eine Nullrunde bei den Regelleistungen, wie sie 2025 eingeführt wird, ist das Ergebnis politischer Entscheidungen und gesetzlicher Vorgaben. Grundsätzlich werden die Regelbedarfsstufen – also die monatlichen Beträge für den Lebensunterhalt – regelmäßig an die Preis- und Einkommensentwicklung angepasst, um die Kaufkraft der Leistungsempfänger zu sichern.

Die Grundlage hierfür bildet das Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), das eine jährliche Fortschreibung der Bedarfssätze vorsieht. Doch aufgrund der sogenannten Bestandsschutzregel im § 28a Absatz 5 SGB XII bleiben die Regelsätze für 2025 auf dem Niveau des Vorjahres.

Was ist die Bestandsschutzregel im § 28a Absatz 5 SGB XII?

Die Bestandsschutzregel wurde eingeführt, um Sozialleistungsempfängern einen gewissen Schutz in Zeiten extremer Preisschwankungen zu bieten. Gemäß § 28a Absatz 5 SGB XII können Regelbedarfsstufen unangetastet bleiben, wenn sich außergewöhnliche Entwicklungen am Markt abzeichnen, wie beispielsweise eine stark fluktuierende Inflationsrate.

Die Nullrunde für 2025 basiert auf dieser Regel, da die Einkommens- und Preisentwicklungen der letzten Jahre in einem Ausnahmezustand waren. So werden finanzielle Mehraufwände, die durch Inflation oder Energiepreise entstanden sind, nicht durch eine höhere Anpassung der Leistungen abgefedert.

Welche Auswirkungen hat die Nullrunde auf Empfänger von SGB II und SGB XII?

Die Entscheidung, die Regelbedarfsstufen für 2025 nicht anzupassen, betrifft insbesondere Leistungsempfänger nach SGB II (Arbeitslosengeld II) und SGB XII (Sozialhilfe). Die unveränderten Regelsätze bleiben zwar stabil, bieten jedoch keine Entlastung, um gestiegene Lebenshaltungskosten zu kompensieren. Für viele Menschen in der Grundsicherung bedeutet dies:

Verminderte Kaufkraft: Da die Preise für Güter des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, Energie und Wohnraum weiterhin steigen, sinkt die reale Kaufkraft der Regelleistungen. Betroffene müssen mehr für den gleichen Warenkorb ausgeben, obwohl die Leistungen gleichbleiben.

Einschränkungen im Alltag: Ohne eine Anpassung an die Inflation sehen sich viele gezwungen, Ausgaben für Freizeit, Bildung und soziale Teilhabe zu reduzieren.

Langfristige Auswirkungen: Da die Regelbedarfsstufen 2025 unverändert bleiben, könnte die Anpassung im Jahr 2026 möglicherweise stärker ausfallen, was jedoch erst nach weiteren politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen festgelegt werden kann.

Welche Gründe stehen hinter der Entscheidung zur Nullrunde?

Die Nullrunde für die  Regelbedarfsstufen 2025 ist politisch gewollt und wurde von der aktuellen Regierung beschlossen.

Diese Entscheidung basiert auf der Annahme, dass die Inflationsrate abflacht und sich die wirtschaftliche Situation stabilisiert.

Kritiker argumentieren jedoch zurecht, dass die Entscheidung auf kurzfristigen Annahmen basiert und die tatsächliche Lebenssituation der betroffenen Menschen zu wenig berücksichtigt. Die Politik hat zudem signalisiert, dass die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen für das kommende Jahr zur Entlastung beiträgt, aber das wird kontrovers diskutiert.

Welche Reaktionen gibt es auf die Nullrunde?

Die Einführung der Nullrunde 2025 ruft unterschiedliche Reaktionen hervor. Sozialverbände und Vertreter der betroffenen Gruppen kritisieren die Entscheidung als “realitätsfern und fordern eine Anpassung, um den steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen”.