Sozialer Abstieg durch Hartz IV

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Die Willkür des Jobcenters trifft nicht nur den normalen Bürger, sondern auch bekannte Persönlichkeiten. Der Fotograf Dieter Röseler erhebt nun Vorwürfe gegen das Jobcenter.

Erkrankung führte zum sozialen Abstieg

Der Fotograf Dieter Röseler ist ein bekannter Fotograf. Zu den abgelichteten Personen zählen Jogi Löw oder Manuel Neuer. Er ist weiterhin ein Mitglied der renommierten Kölner Fotoagentur Laif. Eine schwere Erkrankung führte jedoch dazu, dass er seiner selbstständigen Tätigkeit nicht mehr nachgehen konnte. Dies führte zum sozialen Abstieg.

Auf Hartz IV angewiesen

Die Erkrankung führte dazu, dass Dieter Röseler auf Hartz IV-Leistungen angewiesen war um so seinen Lebensunterhalt sicherstellen zu können. Weiterhin wurde ihm ein Betreuer zur Seite gestellt. Eine Bewältigung der Alltagsgeschäfte war für Röseler nicht mehr möglich.

Kampf zurück ins Berufsleben

Nach seiner Erkrankung versuchte sich der Fotograf zurück ins Berufsleben zu kämpfen. Er wollte nicht mehr auf Hartz IV-Leistungen angewiesen sein. Aufgrund seiner finanziellen Situation erwies sich selbst die Finanzierung eines W-Lan-Anschlusses als problematisch. Hierfür wollte die Telekom eine Sicherleistung von 240 EUR. Diese Kosten konnte der Fotograf nicht aus eigener Tasche aufbringen.

Antrag wurde abgelehnt

Der Darlehensantrag des Fotografens wurde abgelehnt. Das Jobcenter verlangte eine Bescheinigung, dass Röseler selbstständig ist. Diese Bescheinigung sollte er vom Finanzamt erhalten. Dieses teilte ihm jedoch mit, dass es solch eine Bescheinigung gar nicht geben würde. In dem Ablehnungsbescheid heißt es auch, dass eine Leistung zur Beschaffung von Sachgütern für die selbstständige Tätigkeit nur bewilligt werden kann, wenn ein Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit vorliegt.

Textbausteine des Jobcenters sind falsch

Jobcenter gibt selbst zu, dass die verwendeten Textbausteine missverständlich sind. Eine Bewilligung der Kosten für den W-Lan kann sowieso nicht erfolgen, selbst wenn ein Nachweis über die Selbstständigkeit vorliegt. Das Jobcenter kann nämlich nur Sachleistungen bewilligen und Sachleistung sind generell Dinge, die „man anfassen kann“.

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