So wirkt sich der GdB auf die Rente aus

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Fรผr Menschen mit einer Schwerbehinderung kann der vorzeitige Renteneintritt eine erhebliche Entlastung darstellen. Doch wie wirkt sich der Grad der Behinderung (GdB) tatsรคchlich auf die Rente aus? Welche Vorteile haben Menschen mit einer Behinderung bei der Rente?

Was ist die Altersrente fรผr Menschen mit Schwerbehinderung?

Die Altersrente fรผr Menschen mit Schwerbehinderung ermรถglicht es Betroffenen, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Diese Regelung ist besonders wichtig, da Menschen mit einer Schwerbehinderung hรคufig hรถheren Belastungen im Berufsleben ausgesetzt sind.

Der frรผhere Renteneintritt soll hier einen Nachteilsausgleich bieten.

Nach Paragraph 37 des sechsten Sozialgesetzbuches (SGB VI) kรถnnen Personen mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 und einer Wartezeit von 35 Jahren frรผher in Rente gehen.

Wichtig: Dabei ist zu beachten, dass die Hรถhe der Rente durch den Grad der Behinderung nicht erhรถht wird; es handelt sich lediglich um einen vorgezogenen Rentenbeginn.

Welche Voraussetzungen mรผssen erfรผllt sein?

Um die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen zu kรถnnen, mรผssen Betroffene zum Zeitpunkt des Rentenbeginns folgende Kriterien erfรผllen:

Grad der Behinderung von mindestens 50: Der Grad der Behinderung muss durch das Versorgungsamt festgestellt und bescheinigt worden sein.

Erfรผllung der Wartezeit: Die Wartezeit betrรคgt 35 Jahre. Dazu zรคhlen neben den Beitragszeiten durch sozialversicherungspflichtige Beschรคftigung auch beitragsfreie Zeiten wie Arbeitslosigkeit, Krankheit sowie Zeiten der Kindererziehung und des Mutterschutzes.

Wie wirkt sich der Grad der Behinderung auf die Rentenhรถhe aus?

Der Grad der Behinderung hat keinen direkten Einfluss auf die Hรถhe der Rente. Die Berechnung der Rente erfolgt ausschlieรŸlich auf Basis der rentenrechtlichen Zeiten und den daraus resultierenden Entgeltpunkten.

Ein GdB von 50 oder mehr ermรถglicht lediglich einen frรผheren Renteneintritt, hat jedoch keinen rentenerhรถhenden Effekt.

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Abschlagsfreier Renteneintritt

Personen, die das 65. Lebensjahr erreicht haben, kรถnnen ohne Abschlรคge in Rente gehen, sofern sie die oben genannten Voraussetzungen erfรผllen.

Fรผr diejenigen, die vor 1964 geboren sind, gibt es besondere Vertrauensschutzregelungen. Diese erlauben einen frรผheren Renteneintritt ab dem 62. Lebensjahr, allerdings mit Abschlรคgen.

Berechnung der Abschlรคge

Fรผr jeden Monat, den die Rente vor dem regulรคren Renteneintritt beginnt, betrรคgt der Abschlag 0,3 Prozent. Bei einem Rentenbeginn mit 62 Jahren (drei Jahre frรผher) betrรคgt der Abschlag somit insgesamt 10,8 Prozent. Wichtig ist, dass diese Abschlรคge dauerhaft gelten und nicht wegfallen, wenn das regulรคre Renteneintrittsalter erreicht wird.

Beispielberechnung

Eine Person, die am 19.12.1958 geboren ist, erreicht am 18.12.2021 das 63. Lebensjahr.

Wenn diese Person die Wartezeit von 35 Jahren erfรผllt und eine anerkannte Schwerbehinderung (GdB 50) vorliegt, kann sie abschlagsfrei in Rente gehen. Rentenversicherte, die nach 1964 geboren sind, kรถnnen erst ab dem 65. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen.

Keine rentenerhรถhende Wirkung des GdB

Der GdB hat keine direkte rentenerhรถhende Wirkung. Es zรคhlt nur, was an rentenrechtlichen Zeiten im Versicherungsverlauf steht.

Selbst bei einem hรถheren GdB als 50 รคndert sich nichts an der Hรถhe der Rente oder dem Zeitpunkt des Renteneintritts. Der GdB von 50 oder mehr ermรถglicht lediglich, frรผher als normal in Rente zu gehen.

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Fazit

Die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen bietet eine wichtige Mรถglichkeit, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen und sich somit im Alter zu schonen. Dabei ist es entscheidend, die individuellen Voraussetzungen und die Auswirkungen von mรถglichen Abschlรคgen zu berรผcksichtigen.

Der Grad der Behinderung selbst hat keine direkte Auswirkung auf die Hรถhe der Rente, sondern ermรถglicht lediglich einen frรผheren Renteneintritt als Nachteilsausgleich fรผr die erlittene Schwerbehinderung.

Fรผr weitere Fragen oder einen Austausch mit anderen Betroffenen ist es empfehlenswert, sich an Beratungsstellen zu wenden oder sich in entsprechenden Foren zu informieren.

Die Regelungen zur Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen sind klar im sechsten Sozialgesetzbuch geregelt und bieten eine gute Grundlage fรผr eine informierte Entscheidung รผber den Renteneintritt.