So wirkt sich der Grad der Behinderung GdB auf die Rente aus

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Für Menschen mit einer Schwerbehinderung kann der vorzeitige Renteneintritt eine erhebliche Entlastung darstellen. Doch wie wirkt sich der Grad der Behinderung (GdB) tatsächlich auf die Rente aus? Welche Vorteile haben Menschen mit einer Behinderung bei der Rente?

Was ist die Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung?

Die Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung ermöglicht es Betroffenen, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Diese Regelung ist besonders wichtig, da Menschen mit einer Schwerbehinderung häufig höheren Belastungen im Berufsleben ausgesetzt sind.

Der frühere Renteneintritt soll hier einen Nachteilsausgleich bieten.

Nach Paragraph 37 des sechsten Sozialgesetzbuches (SGB VI) können Personen mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 und einer Wartezeit von 35 Jahren früher in Rente gehen.

Wichtig: Dabei ist zu beachten, dass die Höhe der Rente durch den Grad der Behinderung nicht erhöht wird; es handelt sich lediglich um einen vorgezogenen Rentenbeginn.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen zu können, müssen Betroffene zum Zeitpunkt des Rentenbeginns folgende Kriterien erfüllen:

Grad der Behinderung von mindestens 50: Der Grad der Behinderung muss durch das Versorgungsamt festgestellt und bescheinigt worden sein.

Erfüllung der Wartezeit: Die Wartezeit beträgt 35 Jahre. Dazu zählen neben den Beitragszeiten durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auch beitragsfreie Zeiten wie Arbeitslosigkeit, Krankheit sowie Zeiten der Kindererziehung und des Mutterschutzes.

Wie wirkt sich der Grad der Behinderung auf die Rentenhöhe aus?

Der Grad der Behinderung hat keinen direkten Einfluss auf die Höhe der Rente. Die Berechnung der Rente erfolgt ausschließlich auf Basis der rentenrechtlichen Zeiten und den daraus resultierenden Entgeltpunkten.

Ein GdB von 50 oder mehr ermöglicht lediglich einen früheren Renteneintritt, hat jedoch keinen rentenerhöhenden Effekt.

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Abschlagsfreier Renteneintritt

Personen, die das 65. Lebensjahr erreicht haben, können ohne Abschläge in Rente gehen, sofern sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.

Für diejenigen, die vor 1964 geboren sind, gibt es besondere Vertrauensschutzregelungen. Diese erlauben einen früheren Renteneintritt ab dem 62. Lebensjahr, allerdings mit Abschlägen.

Berechnung der Abschläge

Für jeden Monat, den die Rente vor dem regulären Renteneintritt beginnt, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent. Bei einem Rentenbeginn mit 62 Jahren (drei Jahre früher) beträgt der Abschlag somit insgesamt 10,8 Prozent. Wichtig ist, dass diese Abschläge dauerhaft gelten und nicht wegfallen, wenn das reguläre Renteneintrittsalter erreicht wird.

Beispielberechnung

Eine Person, die am 19.12.1958 geboren ist, erreicht am 18.12.2021 das 63. Lebensjahr.

Wenn diese Person die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt und eine anerkannte Schwerbehinderung (GdB 50) vorliegt, kann sie abschlagsfrei in Rente gehen. Rentenversicherte, die nach 1964 geboren sind, können erst ab dem 65. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen.

Keine rentenerhöhende Wirkung des GdB

Der GdB hat keine direkte rentenerhöhende Wirkung. Es zählt nur, was an rentenrechtlichen Zeiten im Versicherungsverlauf steht.

Selbst bei einem höheren GdB als 50 ändert sich nichts an der Höhe der Rente oder dem Zeitpunkt des Renteneintritts. Der GdB von 50 oder mehr ermöglicht lediglich, früher als normal in Rente zu gehen.

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Fazit

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bietet eine wichtige Möglichkeit, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen und sich somit im Alter zu schonen. Dabei ist es entscheidend, die individuellen Voraussetzungen und die Auswirkungen von möglichen Abschlägen zu berücksichtigen.

Der Grad der Behinderung selbst hat keine direkte Auswirkung auf die Höhe der Rente, sondern ermöglicht lediglich einen früheren Renteneintritt als Nachteilsausgleich für die erlittene Schwerbehinderung.

Für weitere Fragen oder einen Austausch mit anderen Betroffenen ist es empfehlenswert, sich an Beratungsstellen zu wenden oder sich in entsprechenden Foren zu informieren.

Die Regelungen zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen sind klar im sechsten Sozialgesetzbuch geregelt und bieten eine gute Grundlage für eine informierte Entscheidung über den Renteneintritt.