So wird die Abfindung nach einer Job-Kündigung berechnet

Wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer kündigt, ist oftmals unter bestimmten Vorraussetzungen eine Abfindung möglich. Das Kündigungsschutzgesetz ist nämlich in Deutschland sehr weit gefasst, so dass die meisten Kündigung hiergegen verstoßen.

Wurde ein Aufhebungsvertrag mit einer Abfindungssumme seitens des Arbeitgebers vorgelegt, sollte die Summe ebenfalls geprüft werden.

In diesem Artikel zeigen wir, wie hoch eine mögliche Abfindungssumme sein kann und wie bei einer Abfindung auch Steuer gespart werden können.

Eine Abfindung ist Verhandlungssache

Für eine Abfindung im Kündigungsfall existiert keine gesetzliche Regelung. Eine Abfindung ist lediglich eine Verhandlungssache, wenn die Kündigung aus unterschiedlichen Gründen nicht rechtswirksam erscheint. Dennoch orientieren sich Anwälte und Gerichte an bestimmte Berechnungsgrundlagen, die regelmäßig vor Arbeitsgerichten ausgehandelt wurden.

Wie wird eine mögliche Abfindung berechnet?

Eine Regelabfindung beträgt pro Beschäftigungsjahr 0,5 Brutto-Monatsgehälter. Je nachdem wie der Einzelfall gelagert ist, können auch weitaus höhere Abfindungssummen ausgehandelt werden.

“Der Faktor 1,0 oder sogar 1,5 pro Beschäftigungsjahr ist keine Seltenheit”, berichtet zudem Christian Lange, Rechtsanwalt aus Hannover. “Auch ein Faktor von 2,0 konnte bereits erzielt werden.”

Der Zeitfaktor Betriebszugehörigkeit wird auf ganze Jahre auf- oder abgerundet.

Beispiel: Wird die Kündigung mitten im Jahr nach sechs Monaten ausgesprochen, wird die Abfindung auf ein ganzes Jahr aufgerundet. Erfolgt die Kündigung am Anfang des Jahres, wird der Anspruch abgerundet.

Die Länge der Betriebszugehörigkeit wird auf ganze Jahre auf- oder abgerundet. Wenn die Kündigung mitten im Jahr erfolgt, wird nach sechs Monaten auf ein ganzes Jahr aufgerundet.

Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei einer Abfindung

In die Berechnung fließen auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Boni-Zahlungen, Zuschläge sowie Provisionen ein, die in dem laufenden Jahr noch ausgezahlt würden.

Muss eine Abfindung versteuert werden?

Wird eine Abfindung erzielt, muss der Gekündigte keine Sozialversicherungsbeiträge darauf zahlen. Allerdings muss die Abfindung beim Finanzamt angegeben und schließlich versteuert Einkommen werden.

Die gute Nachricht ist jedoch, dass nur ein Fünftel bei der Berechnung zugrunde gelegt wird – unabhängig von der Steuerklasse. Das bedeutet, zum Jahresentgeld wird nur noch ein Fünftel der gezahlten Abfindung hinzugezogen, um das Jahreseinkommen zu berechnen.

Nach § 34 des Einkommensteuergesetzes (EstG) kann die Abfindung nicht in gesamten Höhe in der Jahreseinkommensteuererklärung berechnet werden. Stattdessen wird sie nur zu einem Fünftel angerechnet.

Die Berechnung ist ganz einfach: Die Gesamtabfindungssumme, die vom vorigen Arbeitgeber ausgezahlt wurde, wird durch fünf geteilt. Nur ein Fünftel wird zum Jahreseinkommen dazu gerechnet. Danach vergleicht man die anfallende Lohnsteuer mit der Lohnsteuer ohne Abfindung.

Nun wird die Differenz mal fünf multipliziert. So ist der Wert dann errechnet, der für die Abfindung an das Finanzamt abgeführt werden muss. Diese Beispielrechnungen vereinfachen die Berechnung:

Fünftelregelung nach Abfindung mit weiterem Einkommen

Herr Müller hat 2022  weist ein Jahreseinkommen von 40.000 EUR auf. Er hat eine Abfindung in Höhe von 60.000 EUR erhalten.

1. Einkommensteuer für 40.000 8.246
2. Einkommensteuer für 52.000
(40.000 + 1/5 der Abfindung)
12.662
3. Differenz der Steuerbeträge 4.416
4. Steuer für Abfindung
(5 × 4.416)
22.080

Was ist aber, wenn kein weiteres Einkommen erzielt wurde? Dann ändert sich etwas bei der Berechnung.

Fünftelregelung nach Abfindung ohne weiteres Einkommen

Herr Meyer hat 2022 keinen Arbeitsplatz mehr und keine Einkünfte. Von seinem ehemaligen Arbeitgeber hat er eine Abfindung in Höhe von 100.000 EUR erhalten:

1. Einkommensteuer für 0 0
2. Einkommensteuer für 20.000
(0 + 1/5 der Abfindung)
2.207
3. Differenz der Steuerbeträge
(= Steuer für 1/5 der Abfindung)
2.207
4. Steuer für Abfindung
(5 × 2.207)
11.035

Oft wird jedoch nach der Kündigung das Arbeitslosengeld 1 bezogen. Wie wird dann die Fünftelregelung berechnet?

Fünftelregelung mit Arbeitslosengeld 1 Bezug

Herr Sommer hat 2022 wies ein Jahreseinkommen von 20.000 EUR auf und bekam eine Abfindung in Höhe von 100.000 Euro. Zusätzlich hat Herr Sommer  Arbeitslosengeld 1 in Höhe von 5.000 Euro erhalten.

1. Einkommensteuer für 20.000 2.207
2. Fiktive Einkommensteuer für 25.000
(20.000 + 5.000 Arbeitslosengeld)
3.562
3. Fiktiver Steuersatz (3.562 von 25.000) 14,248%
4. Einkommensteuer von 20.000 zu 14,248% 2.850
5. Fiktive Einkommenst. für 45.000
(20.000 + 5.000 + 1/5 der Abfindung)
10.014
6. Fiktiver Steuersatz (10.014 von 45.000) 22,2533%
7. Einkommensteuer von 40.000 zu 22,2533%
(20.000 + 1/5 der Abfindung)
8.901
8. Differenz der Steuerbeträge (4. Und 7.)
(= Steuer für 1/5 der Abfindung)
6.051
9. Steuer für Abfindung
(5 × 6.051)
30.255

Abfindung: Berechnung als würde die Abfindung über 5 Jahres erzielt

Die Abfindung wird mit dieser Regelung so behandelt, als wäre sie über 5 Jahres gleichmäßig verdient worden. Würde diese Regelung nicht angewandt, so müsste die Abfindung auf einmal versteuert werden. Dann ist kaum etwas von der Abfindung übrig, weshalb sich die Fünftelregelung doch sehr anbietet.

Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag

Diese Berechnungsgrundlage ist auch wichtig, wenn dem Arbeitnehmer ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird.

Die erste Regel hierbei ist: “Unterschreiben Sie erst einmal nichts! Lassen Sie die Emotionen sacken und prüfen Sie die Umstände, bevor Sie endgültige Vereinbarungen eingehen, die sich nicht mehr ohne Weiteres ändern lassen. Denken Sie daran, dass ein Aufhebungsvertrag zu einer zwölfwöchigen Sperre beim Arbeitslosengeld führen kann, weil Sie damit die Arbeitslosigkeit juristisch gesehen selbst verursacht haben.”

Betroffene sollten zunächst nach dem Berechnungsfaktor prüfen, ob die vorgeschlagene Abfindung in regelhafter Höhe ist.

Liegt die Summe weit darunter, sollte ein Anwalt hinzugezogen sein, der die Verhandlung mit dem Arbeitgeber übernimmt. Der Anwalt kann den Arbeitsvertrag und die betriebliche Situation genau bewerten und entsprechend die Summe nach oben verhandeln.

Eine Kündigungsschutzklage ist der erste Weg zur Abfindung

Wurde kein Aufhebungsvertrag mit entsprechender Abfindung vorgelegt: “Prüfen Sie eine Kündigungsschutzklage!”

Die Chancen für eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage stehen oft sehr gut. Viele Arbeitgeber begehen Fehler bei der Aussprache einer Kündigung, womit die Kündigung ihre Wirksamkeit verliert”, so der Anwalt.

Melden Sie sich umgehend arbeitssuchend

Spätestens drei Tage nach der Kündigung müssen Sie sich telefonisch oder online bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden, um Sperrzeiten für den Anspruch auf Unterstützung durch Sozialleistungen zu vermeiden. Wurden Sie gekündigt, können Sie außerdem Arbeitslosengeld (ALG I) beantragen, wenn Sie vor der Kündigung zwölf Monate beschäftigt waren.

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