So viele Entgeltpunkte für die Rente mit 63 Jahren – Aktuelle Tabelle

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Ab 2024 wird die Altersgrenze beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1959 in 2-Monats-Schritten angehoben. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Trotz der damit verbundenen Abzüge entscheiden sich immer mehr Menschen dafür, bereits ab 63 Jahren in den Ruhestand zu gehen. In diesem Artikel erklären wir, welche Abzüge bei einer vorgezogenen Rente anfallen, wie sie berechnet werden und welche Möglichkeiten es gibt, diese zu minimieren.

Wie berechnet die Rentenversicherung die Abzüge?

Je früher man in den Ruhestand geht, desto geringer fällt die Rente aus. Dies liegt daran, dass die Rentenversicherung für jeden Monat, den man vor dem regulären Renteneintrittsalter in Rente geht, 0,3 Prozent von der monatlichen Rente abzieht.

Diese Abzüge können sich auf maximal 14,4 Prozent summieren, wenn man nach 35 Beitragsjahren mit 63 statt mit 67 Jahren in Rente geht.

  • Beispiel: Geht man 24 Monate früher in Rente, beträgt der Abschlag 7,2 Prozent (24 x 0,3%).

Das Geburtsjahr entscheidet über das Renteneintrittsalter

Das reguläre Renteneintrittsalter hängt vom Geburtsjahr ab. Wer vor 1947 geboren wurde, konnte mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen.

Für ab 1964 Geborene liegt das Eintrittsalter bei 67 Jahren. Dazwischen erfolgt eine schrittweise Anhebung. Für jeden Monat, den man früher in Rente geht, erhöht sich der Abschlag um 0,3 Prozent.

Wann kann man vorzeitig in Rente gehen?

Alle Versicherten, die vorzeitig in Altersrente gehen möchten, beispielsweise mit 63 Jahren, müssen 35 Versicherungsjahre angesammelt haben.

So können Beitragsjahre gesammelt werden

Neben den Arbeitsjahren zählen auch Zeiten der Ausbildung und Kindererziehung als Beitragsjahre. Hat man 45 Beitragsjahre angesammelt, kann man ohne Abzüge früher in Rente gehen. Bei 35 Beitragsjahren sind Abzüge unvermeidlich.

Wie Beitragsjahre gesammelt werden

  • Arbeitsjahre: Jedes Jahr sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zählt.
  • Ausbildung: Auch Ausbildungszeiten können angerechnet werden.
  • Kindererziehung: Zeiten der Kindererziehung zählen ebenfalls als Beitragsjahre.
  • Pflegezeiten: Pflege von Angehörigen kann angerechnet werden.
  • Freiwillige Beiträge: Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erhöhen die Beitragsjahre.

Abzüge je nach Geburtsjahrgang

Der folgende Überblick zeigt die Abzüge bei einer Rente ab 63 Jahren abhängig vom Geburtsjahr:

Geburtsjahrgang
reguläres
Renteneintrittsalter
vorgezogener
Rentenbeginn
Abzüge in Prozent
1947 65 Jahre, 1 Monat 25 Monate 7,5
1948 65 Jahre, 2 Monate 26 Monate 7,8
1949 65 Jahre, 3 Monate 27 Monate 8,1
1950 65 Jahre, 4 Monate 28 Monate 8,4
1951 65 Jahre, 5 Monate 29 Monate 8,7
1952 65 Jahre, 6 Monate 30 Monate 9
1953 65 Jahre, 7 Monate 31 Monate 9,3
1954 65 Jahre, 8 Monate 32 Monate 9,6
1955 65 Jahre, 9 Monate 33 Monate 9,9
1956 65 Jahre, 10 Monate 34 Monate 10,2
1957 65 Jahre, 11 Monate 35 Monate 10,5
1958 66 Jahre 36 Monate 10,8
1959 66 Jahre, 2 Monate 38 Monate 11,4
1960 66 Jahre, 4 Monate 40 Monate 12
1961 66 Jahre, 6 Monate 42 Monate 12,6
1962 66 Jahre, 8 Monate 44 Monate 13,2
1963 66 Jahre, 10 Monate 46 Monate 13,8
1964 67 Jahre 48 Monate 14,4

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund

Beispielrechnung für Abzüge bei der Rente mit 63

Fallbeispiel: Peter und Ralf

Die Zwillinge Peter und Ralf wurden am 1. Juli 1961 geboren und könnten regulär zum 1. Januar 2028 in Rente gehen. Beide haben 40 Jahre gearbeitet und 40 Entgeltpunkte gesammelt.

Peter möchte jedoch bereits am 1. Juli 2024 in Rente gehen, was zu Abzügen von 12,6 Prozent führt. Statt 1.573 EUR erhält er 1.375 EUR monatlich.

Verpasste Erhöhung durch Rente ab 63

Früher in Rente zu gehen bedeutet nicht nur Abzüge, sondern auch eine niedrigere Rente aufgrund verpasster Rentenerhöhungen. Ralf, der regulär in Rente geht, würde durch zusätzliche Einzahlungen und Rentenerhöhungen eine deutlich höhere Rente erhalten.

Im Vergleich bekommt Peter im Alter von 75 Jahren 1.375 EUR monatlich, während Ralf 1.710 EUR erhält. Der Unterschied der monatlichen Auszahlung beträgt somit 335 EUR.

Langfristige Auswirkungen der Rente

Der Unterschied bei den Rentenauszahlungen von Peter und Ralf wird im Laufe der Jahre immer größer. Peter hat bei Rentenbeginn einen Vorsprung in der Auszahlung, bis Ralf in Rente geht, hat er bereits  ca. 57.000 EUR an Rente ausgezahlt bekommen.

Sollte Peter vor seinem 79. Geburtstag versterben, hätte er insgesamt mehr Geld aus der Rentenkasse erhalten als Ralf, und das bei dreieinhalb Jahren weniger Arbeit. Das klingt zunächst vorteilhaft. Allerdings funktioniert dieses Konzept nur, wenn die niedrigere monatliche Rentenzahlung für Peter kein Problem darstellt.

Dies könnte der Fall sein, wenn er zusätzlich privat vorgesorgt hat oder sehr geringe Ausgaben im Ruhestand hat, zum Beispiel durch eine eigene Immobilie. Laut dem interaktiven Konsumvergleich des Statistischen Bundesamts betragen die durchschnittlichen Ausgaben im Ruhestand für einen Alleinstehenden 1.735 EUR pro Monat (Stand: 2023).

Diese Summe könnte Peter allein aus seiner Rente nicht decken. Sollte Peter älter als 79 Jahre werden, wäre der finanzielle Vorteil gegenüber Ralf ohnehin hinfällig.

Aktueller Wert eines Rentenpunkts

Im Jahr 2025 liegt der Rentenwert bundesweit bei 39,32 Euro. Dieser Betrag dient als Grundlage, um die monatliche Rentenhöhe zu ermitteln. Die Höhe der eigenen Rentenpunkte wird anhand des jeweiligen Bruttoeinkommens pro Jahr bestimmt. Zusätzlich besteht die Option, freiwillig Beiträge zu leisten, um den eigenen Rentenpunktestand zu erhöhen.

Berechnung von Rentenpunkten

Die Anzahl der in einem Kalenderjahr gesammelten Rentenpunkte ergibt sich, indem das eigene beitragspflichtige Einkommen ins Verhältnis zum durchschnittlichen Einkommen aller Versicherten desselben Jahres gesetzt wird. Entscheidend ist also vor allem das relative Einkommen im Vergleich zur Versichertengemeinschaft – der konkrete Zeitpunkt der Beitragszahlung ist dagegen zweitrangig.

Formel zur Ermittlung der Rentenpunkte
(Eigenes beitragspflichtiges Einkommen) ÷ (Durchschnittsentgelt nach Anlage 1) = Zahl der Rentenpunkte

Beispielwerte für das Jahr 2025

Nach der Anlage 1 zum SGB VI wird das voraussichtliche Durchschnittseinkommen für 2025 mit 50.493 Euro angesetzt. Seit dem 1. Januar 2025 entfällt ein zusätzlicher Hochwertungsfaktor, sodass die Beitragsbemessungsgrenze pro Monat bei 8.050 Euro und auf das Jahr gerechnet bei 96.600 Euro liegt. Auf dieser Grundlage lässt sich individuell berechnen, wie viele Rentenpunkte ein Versicherter im jeweiligen Beitragsjahr erwerben kann.

Die folgende Tabelle zeigt die (vorläufigen) Entgeltpunkte für verschiedene Jahresgehälter 2025:

Versichertes Einkommen pro Jahr Monatliches Gehalt Rentenpunkte 2025
10.000,00€ 833,34€ 10.000,00 € ÷ 50.493,00 € = 0,1980
15.000,00€ 1.250,00€ 15.000,00 € ÷ 50.493,00 € = 0,2971
20.000,00€ 1.666,67€ 20.000,00 € ÷ 50.493,00 € = 0,3961
25.000,00€ 2.083,33€ 25.000,00 € ÷ 50.493,00 € = 0,4951
30.000,00€ 2.500,00€ 30.000,00 € ÷ 50.493,00 € = 0,5941
32.040,00€ 1.920,00€ 32.040,00 € ÷ 50.493,00 € = 0,6345
34.513,60€ 2.876,13€ 34.513,60 € ÷ 50.493,00 € = 0,6835
38.827,80€ 3.235,65€ 38.827,80 € ÷ 50.493,00 € = 0,7690
40.000,00€ 3.333,33€ 40.000,00 € ÷ 50.493,00 € = 0,7922
40.822,20€ 3.497,25€ 40.822,20 € ÷ 50.493,00 € = 0,8085
43.142,00€ 3.595,17€ 43.142,00 € ÷ 50.493,00 € = 0,8544
45.000,00€ 3.750,00€ 45.000,00 € ÷ 50.493,00 € = 0,8912
45.358,00€ 3.779,83€ 45.358,00 € ÷ 50.493,00 € = 0,8983
50.000,00€ 4.166,67€ 50.000,00 € ÷ 50.493,00 € = 0,9902
50.493,00€ 4.207,75€ 50.493,00 € ÷ 50.493,00 € = 1,0000
55.000,00€ 4.583,33€ 55.000,00 € ÷ 50.493,00 € = 1,0893
60.000,00€ 5.000,00€ 60.000,00 € ÷ 50.493,00 € = 1,1883
65.000,00€ 5.416,67€ 65.000,00 € ÷ 50.493,00 € = 1,2873
70.000,00€ 5.833,33€ 70.000,00 € ÷ 50.493,00 € = 1,3863
75.000,00€ 6.250,00€ 75.000,00 € ÷ 50.493,00 € = 1,4854
80.000,00€ 6.666,67€ 80.000,00 € ÷ 50.493,00 € = 1,5844
85.000,00€ 7.083,33€ 85.000,00 € ÷ 50.493,00 € = 1,6834
89.400,00€ 7.450,00€ 89.400,00 € ÷ 50.493,00 € = 1,7705
90.000,00€ 7.500,00€ 90.000,00 € ÷ 50.493,00 € = 1,7824
90.600,00€ 7.550,00€ 90.600,00 € ÷ 50.493,00 € = 1,7943
96.600,00€ 8.050,00€ 96.600,00 € ÷ 50.493,00 € = 1,9131

Hilft der Kauf von Rentenpunkten?

Durch freiwillige Sonderzahlungen kann man Abzüge vermeiden. Diese Beiträge kann man von der Steuer absetzen. Ein Rentenpunkt kostet aktuell 8.436,59 EUR.

Der Kauf von Rentenpunkten bietet den Vorteil, dass Familienangehörige über die Hinterbliebenenrente abgesichert sind, was bei vielen privaten Altersvorsorgemodellen nicht der Fall ist. Zudem wird die Inflation durch jährliche Rentenerhöhungen berücksichtigt.