Sobald Steuerzahler in den Ruhestand treten, erhalten sie von der Deutschen Rentenversicherung eine Rente, die in den meisten Fällen steuerpflichtig ist.
Diese Besteuerung betrifft sowohl die gesetzliche Rente als auch private Rentenquellen wie Riester- oder Rürup-Renten.
Der Grund für die Besteuerung der Renten liegt im Alterseinkünftegesetz, das seit 2005 in Kraft ist.
Welche Ausnahmen gibt es bei der Rentenbesteuerung?
Es gibt jedoch Ausnahmen von der Besteuerung. Beispielsweise sind Renten, die den jährlichen Grundfreibetrag abzüglich des Rentenfreibetrags nicht überschreiten, normalerweise steuerfrei und brauchen nicht in der Steuererklärung angegeben zu werden.
Der aktuelle Grundfreibetrag beträgt im Jahr 2024:
- Für Einzelpersonen: 11.604 €
- Für gemeinsam Veranlagte: 23.208 €
Wie hoch ist die Rentenbesteuerung?
Die Höhe der Rentenbesteuerung hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des individuellen Einkommens und des Rentenbezugs.
Insbesondere das Renteneintrittsjahr spielt eine entscheidende Rolle, denn es bestimmt, welcher Anteil der Rente zu versteuern ist.
Wer beispielsweise 2024 in Rente geht, muss 84,00 % seiner Rente versteuern. Dieser Prozentsatz steigt in den kommenden Jahren weiter an und dient der einmaligen Berechnung des Rentenfreibetrags, welcher lebenslang gilt.
Rentenbesteuerung Tabelle: Wie hoch ist der Rentenfreibetrag?
Rentenbeginn | Ertragsanteil (zu versteuernder Rentenanteil) | Rentenfreibetrag |
---|---|---|
Bis einschl. 2005 | 50,00 % | 50,00 % |
2006 | 52,00 % | 48,00 % |
2007 | 54,00 % | 46,00 % |
2008 | 56,00 % | 44,00 % |
2009 | 58,00 % | 42,00 % |
2010 | 60,00 % | 40,00 % |
2011 | 62,00 % | 38,00 % |
2012 | 64,00 % | 36,00 % |
2013 | 66,00 % | 34,00 % |
2014 | 68,00 % | 32,00 % |
2015 | 70,00 % | 30,00 % |
2016 | 72,00 % | 28,00 % |
2017 | 74,00 % | 26,00 % |
2018 | 76,00 % | 24,00 % |
2019 | 78,00 % | 22,00 % |
2020 | 80,00 % | 20,00 % |
2021 | 81,00 % | 19,00 % |
2022 | 82,00 % | 18,00 % |
2023 | 83,00 % | 17,00 % |
2024 | 84,00 % | 16,00 % |
2025 | 85,00 % | 15,00 % |
2026 | 86,00 % | 14,00 % |
2027 | 87,00 % | 13,00 % |
2028 | 88,00 % | 12,00 % |
2029 | 89,00 % | 11,00 % |
2030 | 90,00 % | 10,00 % |
2031 | 91,00 % | 9,00 % |
2032 | 92,00 % | 8,00 % |
2033 | 93,00 % | 7,00 % |
2034 | 94,00 % | 6,00 % |
2035 | 95,00 % | 5,00 % |
2036 | 96,00 % | 4,00 % |
2037 | 97,00 % | 3,00 % |
2038 | 98,00 % | 2,00 % |
2039 | 99,00 % | 1,00 % |
Ab 2040 | 100,00 % | 0,00 % |
Zwischen 2005 und 2020 nahm der zu versteuernde Anteil jedes Jahr um 2,00 % zu. Zwischen 2020 und 2040 beträgt der jährliche Anstieg 1,00 %.
Rechenbeispiel zum Rentenfreibetrag für das Jahr 2024
Betrachten wir ein konkretes Beispiel:
- Jahresbruttorente: 15.000 €
- Davon Rentenfreibetrag (16,00 %): 2.400 €
- Zu versteuernde Einkünfte (84,00 %): 12.600 €
- Zu versteuernde Einkünfte abzüglich Grundfreibetrag: 12.600 € – 11.604 € = 996 €
Falls der Renteneintritt im Jahr 2024 liegt, beträgt der zu versteuernde Rentenanteil 84,00 %. Das bedeutet, 16,00 % der Rente sind von der Steuer befreit.
Bei einer Monatsrente von 1.250 € (15.000 € jährlich) sind 2.400 € im Jahr steuerfrei. Der zu versteuernde Anteil beträgt somit 12.600 €, abzüglich des Grundfreibetrags von 11.604 € verbleiben 996 € zu versteuernde Einkünfte.
Rentenbesteuerung für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner
Die Rentenbesteuerung in der Zusammenveranlagung berücksichtigt das Einkommen beider Partner.
Beziehen beide Partner Rente, gilt ein gemeinsamer Grundfreibetrag von 23.208 €. Der Rentenfreibetrag ist ebenfalls auf beide Partner anwendbar.
Welche Auswirkungen haben Rentenerhöhungen auf die Rentenbesteuerung?
Rentenerhöhungen werden jährlich angepasst, um die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner zu erhalten.
Die Anpassung erfolgt zum 1. Juli eines jeden Jahres und basiert auf der Entwicklung der Bruttolöhne und der Preisentwicklung (Inflation).
Die genaue Berechnung erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung.
Beispiel: Einfluss der Rentenerhöhung auf die Rentenbesteuerung
Angenommen, Sie gehen 2024 in Rente und erhalten 15.000 € Renteneinkünfte. Ihr Rentenfreibetrag beträgt 2.400 €.
Bei einer hypothetischen Rentenerhöhung von 5,00 % im Jahr 2025 erhöht sich Ihre Rente auf 15.750 €.
Der Rentenfreibetrag bleibt jedoch unverändert, wodurch Ihr zu versteuernder Anteil von 12.600 € auf 13.350 € steigt.
Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner
Rentnerinnen und Rentner sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn das Gesamteinkommen minus Rentenfreibetrag den Grundfreibetrag übersteigt oder wenn das Finanzamt zur Abgabe auffordert. Steuerlich absetzbar sind:
- Sonderausgaben
- Außergewöhnliche Belastungen
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Handwerkerkosten
Erhalt und Besteuerung der gesetzlichen Rente im Ausland
Wer vorübergehend im Ausland lebt (weniger als sechs Monate im Jahr), erhält die volle Rente ohne Abzüge. Bei längeren Aufenthalten können Abzüge entstehen, je nach Sozialversicherungsabkommen und Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Staat.
Welche Steuervorteile existieren für Rentnerinnen und Rentner?
Rentnerinnen und Rentner, die privat oder betrieblich vorgesorgt haben, können von Steuervorteilen profitieren:
Riester-Rente
- Zu 100,00 % mit dem Einkommensteuersatz zu versteuern
- Einmalige Kapitalauszahlung von 30,00 % ebenfalls zu 100,00 % zu versteuern
Rürup-Rente
- Der zu versteuernde Anteil entspricht der obenstehenden Tabelle zur Rentenversteuerung
Betriebsrente / bAV
- Immer zu 100,00 % mit dem Einkommensteuersatz zu versteuern
- Einmalige Kapitalauszahlung von 30,00 % ebenfalls zu 100,00 % zu versteuern
Die Rentenbesteuerung ist ein komplexes Thema, das eine sorgfältige Planung und gegebenenfalls fachliche Beratung erfordert, um die individuellen Steuerlasten zu optimieren und mögliche Steuervorteile zu nutzen.
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