So viel Rente ist jetzt steuerfrei: Mit Tabelle für die Rentenbesteuerung 2024

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Sobald Steuerzahler in den Ruhestand treten, erhalten sie von der Deutschen Rentenversicherung eine Rente, die in den meisten Fällen steuerpflichtig ist.

Diese Besteuerung betrifft sowohl die gesetzliche Rente als auch private Rentenquellen wie Riester- oder Rürup-Renten.

Der Grund für die Besteuerung der Renten liegt im Alterseinkünftegesetz, das seit 2005 in Kraft ist.

Welche Ausnahmen gibt es bei der Rentenbesteuerung?

Es gibt jedoch Ausnahmen von der Besteuerung. Beispielsweise sind Renten, die den jährlichen Grundfreibetrag abzüglich des Rentenfreibetrags nicht überschreiten, normalerweise steuerfrei und brauchen nicht in der Steuererklärung angegeben zu werden.

Der aktuelle Grundfreibetrag beträgt im Jahr 2024:

  • Für Einzelpersonen: 11.604 €
  • Für gemeinsam Veranlagte: 23.208 €

Wie hoch ist die Rentenbesteuerung?

Die Höhe der Rentenbesteuerung hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des individuellen Einkommens und des Rentenbezugs.

Insbesondere das Renteneintrittsjahr spielt eine entscheidende Rolle, denn es bestimmt, welcher Anteil der Rente zu versteuern ist.

Wer beispielsweise 2024 in Rente geht, muss 84,00 % seiner Rente versteuern. Dieser Prozentsatz steigt in den kommenden Jahren weiter an und dient der einmaligen Berechnung des Rentenfreibetrags, welcher lebenslang gilt.

Rentenbesteuerung Tabelle: Wie hoch ist der Rentenfreibetrag?

Rentenbeginn Ertragsanteil (zu versteuernder Rentenanteil) Rentenfreibetrag
Bis einschl. 2005 50,00 % 50,00 %
2006 52,00 % 48,00 %
2007 54,00 % 46,00 %
2008 56,00 % 44,00 %
2009 58,00 % 42,00 %
2010 60,00 % 40,00 %
2011 62,00 % 38,00 %
2012 64,00 % 36,00 %
2013 66,00 % 34,00 %
2014 68,00 % 32,00 %
2015 70,00 % 30,00 %
2016 72,00 % 28,00 %
2017 74,00 % 26,00 %
2018 76,00 % 24,00 %
2019 78,00 % 22,00 %
2020 80,00 % 20,00 %
2021 81,00 % 19,00 %
2022 82,00 % 18,00 %
2023 83,00 % 17,00 %
2024 84,00 % 16,00 %
2025 85,00 % 15,00 %
2026 86,00 % 14,00 %
2027 87,00 % 13,00 %
2028 88,00 % 12,00 %
2029 89,00 % 11,00 %
2030 90,00 % 10,00 %
2031 91,00 % 9,00 %
2032 92,00 % 8,00 %
2033 93,00 % 7,00 %
2034 94,00 % 6,00 %
2035 95,00 % 5,00 %
2036 96,00 % 4,00 %
2037 97,00 % 3,00 %
2038 98,00 % 2,00 %
2039 99,00 % 1,00 %
Ab 2040 100,00 % 0,00 %

Zwischen 2005 und 2020 nahm der zu versteuernde Anteil jedes Jahr um 2,00 % zu. Zwischen 2020 und 2040 beträgt der jährliche Anstieg 1,00 %.

Rechenbeispiel zum Rentenfreibetrag für das Jahr 2024

Betrachten wir ein konkretes Beispiel:

  • Jahresbruttorente: 15.000 €
  • Davon Rentenfreibetrag (16,00 %): 2.400 €
  • Zu versteuernde Einkünfte (84,00 %): 12.600 €
  • Zu versteuernde Einkünfte abzüglich Grundfreibetrag: 12.600 € – 11.604 € = 996 €

Falls der Renteneintritt im Jahr 2024 liegt, beträgt der zu versteuernde Rentenanteil 84,00 %. Das bedeutet, 16,00 % der Rente sind von der Steuer befreit.

Bei einer Monatsrente von 1.250 € (15.000 € jährlich) sind 2.400 € im Jahr steuerfrei. Der zu versteuernde Anteil beträgt somit 12.600 €, abzüglich des Grundfreibetrags von 11.604 € verbleiben 996 € zu versteuernde Einkünfte.

Rentenbesteuerung für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner

Die Rentenbesteuerung in der Zusammenveranlagung berücksichtigt das Einkommen beider Partner.

Beziehen beide Partner Rente, gilt ein gemeinsamer Grundfreibetrag von 23.208 €. Der Rentenfreibetrag ist ebenfalls auf beide Partner anwendbar.

Welche Auswirkungen haben Rentenerhöhungen auf die Rentenbesteuerung?

Rentenerhöhungen werden jährlich angepasst, um die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner zu erhalten.

Die Anpassung erfolgt zum 1. Juli eines jeden Jahres und basiert auf der Entwicklung der Bruttolöhne und der Preisentwicklung (Inflation).

Die genaue Berechnung erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung.

Beispiel: Einfluss der Rentenerhöhung auf die Rentenbesteuerung

Angenommen, Sie gehen 2024 in Rente und erhalten 15.000 € Renteneinkünfte. Ihr Rentenfreibetrag beträgt 2.400 €.

Bei einer hypothetischen Rentenerhöhung von 5,00 % im Jahr 2025 erhöht sich Ihre Rente auf 15.750 €.

Der Rentenfreibetrag bleibt jedoch unverändert, wodurch Ihr zu versteuernder Anteil von 12.600 € auf 13.350 € steigt.

Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner

Rentnerinnen und Rentner sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn das Gesamteinkommen minus Rentenfreibetrag den Grundfreibetrag übersteigt oder wenn das Finanzamt zur Abgabe auffordert. Steuerlich absetzbar sind:

  • Sonderausgaben
  • Außergewöhnliche Belastungen
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Handwerkerkosten

Erhalt und Besteuerung der gesetzlichen Rente im Ausland

Wer vorübergehend im Ausland lebt (weniger als sechs Monate im Jahr), erhält die volle Rente ohne Abzüge. Bei längeren Aufenthalten können Abzüge entstehen, je nach Sozialversicherungsabkommen und Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Staat.

Welche Steuervorteile existieren für Rentnerinnen und Rentner?

Rentnerinnen und Rentner, die privat oder betrieblich vorgesorgt haben, können von Steuervorteilen profitieren:

Riester-Rente

  • Zu 100,00 % mit dem Einkommensteuersatz zu versteuern
  • Einmalige Kapitalauszahlung von 30,00 % ebenfalls zu 100,00 % zu versteuern

Rürup-Rente

  • Der zu versteuernde Anteil entspricht der obenstehenden Tabelle zur Rentenversteuerung

Betriebsrente / bAV

  • Immer zu 100,00 % mit dem Einkommensteuersatz zu versteuern
  • Einmalige Kapitalauszahlung von 30,00 % ebenfalls zu 100,00 % zu versteuern

Die Rentenbesteuerung ist ein komplexes Thema, das eine sorgfältige Planung und gegebenenfalls fachliche Beratung erfordert, um die individuellen Steuerlasten zu optimieren und mögliche Steuervorteile zu nutzen.