So kann das Krankengeld verlängert werden

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Was passiert, wenn das Krankengeld nach 78 Wochen ausläuft? Dieser Beitrag zeigt die Regelungen, Fristen und Ansprüche für Krankengeld, erklärt die sogenannte Blockfrist und gibt Ratschläge, wie Betroffene vorgehen können, wenn sie erneut Krankengeld beziehen müssen.

Wie lange hat man Anspruch auf Krankengeld?

Grundsätzlich zahlt die gesetzliche Krankenversicherung für dieselbe Erkrankung maximal 78 Wochen Krankengeld innerhalb einer Blockfrist von drei Jahren.

Diese 78 Wochen umfassen bereits die sechs Wochen der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Somit bleiben in der Regel 72 Wochen, die als Krankengeld gezahlt werden. Dabei beginnt die Zahlung erst, wenn die Lohnfortzahlung beendet ist.

Was ist die Blockfrist und wann beginnt sie?

Die sogenannte Blockfrist ist ein Zeitraum von drei Jahren, in dem die 78 Wochen Krankengeld aufgebraucht werden können. Sie beginnt mit dem ersten Arztbesuch, bei dem die Krankheit diagnostiziert wird und eine Krankmeldung erfolgt.

Ab diesem Zeitpunkt läuft die Blockfrist unabhängig davon, ob der Betroffene während der gesamten Zeit krankgeschrieben ist oder nicht. Die Blockfrist ist daher eine Art unsichtbare Grenze für den Anspruch auf Krankengeld innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens.

Wann endet der Anspruch auf Krankengeld innerhalb der Blockfrist?

Wenn die 78 Wochen Krankengeld innerhalb der dreijährigen Blockfrist aufgebraucht sind, endet der Anspruch auf Krankengeld für diese Erkrankung. Ein neuer Anspruch kann jedoch unter bestimmten Bedingungen entstehen. Wichtig ist dabei: Die Blockfrist endet automatisch nach drei Jahren und eine neue Blockfrist kann unmittelbar darauf beginnen, unabhängig davon, ob der Betroffene aktuell krankgeschrieben ist oder nicht.

Was sind die Voraussetzungen für einen erneuten Krankengeldanspruch?

Damit nach Ablauf der ersten Blockfrist ein erneuter Anspruch auf Krankengeld für dieselbe Erkrankung besteht, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Der Versicherte muss mindestens sechs Monate lang sozialversicherungspflichtige Beiträge gezahlt haben.
  2. Er darf in diesem Zeitraum nicht wegen derselben Erkrankung krankgeschrieben gewesen sein.

Diese Regelungen stellen sicher, dass nur dann erneut Krankengeld gewährt wird, wenn der Betroffene zwischenzeitlich eine gewisse Stabilität in Bezug auf seine Gesundheit und seine Versicherungsbeiträge erreicht hat.

Wie beginnt eine neue Blockfrist?

Nach Ablauf der ersten Blockfrist startet eine neue Blockfrist von drei Jahren. Diese beginnt direkt am Tag nach dem Ende der vorherigen Blockfrist. Das bedeutet, dass es für Betroffene keinen „Puffer“ zwischen den Blockfristen gibt. Innerhalb dieser neuen Blockfrist kann der Betroffene erneut Krankengeld für dieselbe Erkrankung beziehen, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

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Wie wird Krankengeld bei einer neuen Erkrankung berechnet?

Anders verhält es sich, wenn während oder nach der ersten Erkrankung eine neue, unabhängige Krankheit auftritt. Ein typisches Beispiel wäre ein Arbeitnehmer, der nach einer Krebserkrankung wieder arbeitsfähig ist, aber später durch einen Unfall erneut erkrankt. In solchen Fällen entsteht ein neuer Anspruch auf Krankengeld, da die Erkrankungen als unabhängig voneinander betrachtet werden.

Die Krankenkasse prüft in solchen Fällen, ob zum Zeitpunkt der neuen Erkrankung keine Krankmeldung für die ursprüngliche Erkrankung vorlag. Ist dies der Fall, wird für die neue Krankheit eine separate Blockfrist und ein neuer Krankengeldanspruch gewährt.

Was tun, wenn das Krankengeld ausläuft?

Viele Versicherte sind besorgt, wenn das Ende des Krankengeldes naht. Nach der sogenannten „Aussteuerung“, also dem Ende des Krankengeldanspruchs, ist in der Regel die Bundesagentur für Arbeit der nächste Ansprechpartner. In den meisten Fällen können Betroffene Arbeitslosengeld beantragen, auch wenn sie eigentlich noch krankgeschrieben sind. Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird dabei auf Grundlage des Einkommens berechnet, das der Betroffene vor der Krankheit hatte.