„Sie sind gestorben“ – Jobcenter bestätigte Hartz IV-Bezieher den Tod

Dem Jobcenter Dresden ein makaberer Fehler unterlaufen. Die Behörde schickte einem verstorbenen Hartz IV-Betroffenen ein achtseitiges Schreiben und gab darüber hinaus dem Verstorbenen Tipps. Das Jobcenter spricht von einem bedauerlichem Einzelfall.

„Sie sind gestorben.“ – Jobcenter bestätigt einem ALG II-Bezieher dessen eigenen Tod

In seinem Schreiben bestätigte das Jobcenter den Tod des bereits verstorbenen Empfängers und erklärte die damit begründete Einstellung der Zahlung von Sozialleistungen.

Außerdem wies es darauf hin, dass der Verstorbene erneut die Auszahlung von Sozialleistungen beantragen könne, „wenn Sie diese nach Wegfall des Grundes, der zur Aufhebung des Bewilligungsbescheides geführt hat, erneut beantragen.“ Er habe also wieder Anspruch auf Hartz IV, wenn er nicht mehr tot sei.

Angehörige zeigen sich empört – Jobcenter entschuldigt sich und spricht Beileid aus

Die Angehörigen des Verstorbenen zeigten sich verägert und fühlen sich vom Jobcenter verhöhnt. Das Jobcenter Dresden bezeichnete das fragliche Schreiben als einen bedauerlichen Einzelfall und sprach den Angehörigen sein Beileid aus.

Unklar bleibt, warum ein solches Schreiben überhaupt erstellt und dann auch noch verschickt wurde. Anscheinend ein Fall „gelebter“ Bürokratie.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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