Berechnung: Sechs Tage hungern durch Hartz IV

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Sozialverbände und Opposition kritisieren: Die Regelleistungen bei Hartz IV sind zu niedrig. Die Linkenpolitikerin Jessica Tatti zeigte mit einem einfachen Berechnungsbeispiel, dass die Inflation dazu führt, dass Leistungsbeziehende zu wenig Geld für den Kauf von Lebensmittel zur Verfügung haben.

Linken-Politikerin rechnet vor: Zu niedrige Regelleistungen bei Hartz IV

In Zeiten steigender Inflationsraten sind Menschen mit niedrigem Einkommen am härtesten getroffen, da vor allem die Preise für Grundnahrungsmittel am meisten steigen. Die Sozial- und Arbeitsmarktexpertin der Linken, Jessica Tatti, rechnete vor, dass Hartz IV Beziehende theoretisch aufgrund der Teuerungsraten sechs Tage hungern müssen.

Aktuell fehlen 33 Euro für Ernährung

Ausgehend von der aktuellen Inflationsrate von 7,4 Prozent und 449 Euro Eckregelsatz (für einen Alleinstehenden) fehlen im Monat rund 33 Euro. Für die tägliche Ernährung sind im Regelsatz 5,19 Euro pro Tag vorgesehen. Rein rechnerisch fehlen demnach für sechs Tage im Monat Geld zum Essen.

Auf Twitter rechnete die Politikerin vor: “Die Inflation für Menschen in HartzIV beträgt 7,4 %. Also fehlen 33 Euro im Monat. Zum Vergleich: 5,19 Euro sind täglich für Nahrung veranschlagt. Die Inflation bedeutet für Leute in Hartz IV rechnerisch: 6 Tage kein Geld für Essen.”

Bei Twitter gab es für die mahndende Berechnung nicht nur Zustimmung. Es sei eine “Milchmädchenrechnung” schrieb einer, und eine andere meinte, “so könne man nicht rechnen”. Fakt ist aber, dass die Regelsätze zu niedrig bemessen sind, wie auch eine Berechnung der Sozialverbände ergab.

Verfassungsklage wird vorbereitet

Aufgrund der steigenden Teuerungsraten klagen nämlich der Sozialverband VdK sowie der Sozialverband Deutschland (SoVD) gemeinsam gegen die Anpassung der Regelsätze für sieben Millionen Menschen, die Grundsicherung im Alter und Arbeitslosengeld II beziehen.

Zum Jahreswechsel 2022 wurden nämlich die Regelsätze bei Hartz IV gerade einmal um 3 Euro angehoben. “Aus unserer Sicht war die Anhebung der Regelsätze Anfang des Jahres verfassungswidrig”, betonte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Mit zwei Musterverfahren wollen beide Sozialverbände bis vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ziehen.

Die obersten Verfassungshüter sollen klären, ob der Gesetzgeber seine Pflicht verletzt, auf Preissteigerungen zeitnah zu reagieren.

Studie zeigt Bedarf von mindestens 100 Euro zusätzlich im Monat

Laut einer Studie des DIW Berlin geben die einkommensschwächsten 20 Prozent der Haushalte nahezu zwei Drittel (62,1 Prozent) ihres Konsums für die Preistreiber Nahrungsmittel, Wohnen und Haushaltsenergie aus.

Zum Vergleich: Bei den einkommensstärksten 20 Prozent sind es nur 44,1 Prozent. Weil es sich dabei um Waren des Grundbedarfs handelt, können die ärmsten Haushalte die Mehrausgaben kaum kompensieren.
Zwar zeigt auch die Studie, dass die Entlastungspakete ebenfalls ihre Wirkung entfalten, allerdings kann existenzbedrohende Situation dadurch nicht entschärft werden.

Die Forschenden stellten fest, dass Hartz IV Beziehende derzeit 100 Euro je Person mehr benötigen, um die Auswirkungen der Inflation zu kompensieren.

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