Schwerbehinderung: Weniger zahlen für das Telefon

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Die Telekom bietet für Menschen mit einer Schwerbehinderung einen Sozialtarif an, mit dem Sie günstiger telefonieren nutzen können. Wir klären Sie auf, ob Sie darauf einen Anspruch haben, was Sie beachten müssen, und ob sich diese Ermäßigung überhaupt für Sie lohnt.

Wann haben Sie Anspruch auf den Sozialtarif?

Der Sozialtarif bei der Telekom kommt für Sie in Frage, wenn Sie von der Rundfunkspflicht befreit sind, derzeit eine Ausbildung absolvieren beziehungsweise BAföG beziehen oder eine anerkannte Schwerbehinderung haben.

Bieten auch andere Telefonanbieter einen Sozialtarif?

Nein, die Telekom ist in Deutschland der einzige Anbieter, der einen Sozialtarif im Programm hat. Dieser Service ist freiwillig, Anbieter von Telekommunikation sind nicht gesetzlich zu solchen Vergünstigungen verpflichtet.

Was müssen Sie für den Sozialtarif nachweisen?

Für den Sozialtarif müssen Sie die Unterlagen vorlegen, die Ihre jeweilige Berechtigung nachweisen, also BAföG-Bezug, Befreiung von der Rundfunkgebühr oder Schwerbehinderung.

Zweierlei Tarife

Die Telekom unterscheidet zwei verschidene Sozialtarife. Für den Sozialtarif 1 benötigen Sie: Einen aktuellen Bescheid über die Rundfunkbeitragsbefreiung, oder einen Schwerbehindertenausweis mit Angabe des Grades der Behinderung sowie des Merkzeichens RF, oder den entsprechenden Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes, oder
einen gültigen BAföG-Bescheid.

Beim Sozialtarif 2 der Telekom müssen Sie noch weniger zahlen. Dieser gilt bei einer Schwerbehinderung von mindestens einem Grad 90 sowie den Merkzeichen BI (blind) oder GI (gehörlos), nachgewiesen durch Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes.

Wie beantragen Sie den Sozialtarif?

Sie reichen den Antrag auf Sozialtarif bei der Telekom online ein. Um ihn zu verlängern reichen die gültigen Nachweise, die Sie ebenfalls online einschicken können.

Vorteile des Sozialtarifs

Die Grundgebühr sinkt zwar nicht beim Sozialtarif der Telekom. Ermäßigungen bekommen Sie aber bei den Anrufen zur nationalen Vorwahl 032 und bei Verbindungen ins ausländische Festnetz. Die Vergünstigungen betragen momentan 6,94 Euro netto beim Sozialtarif 1 und 8,72 netto beim Sozialtarif 2.

Wie lange gilt der Sozialtarif?

Der Sozialtarif gilt grundsätzlich drei Jahre, außer für diejenigen, die BAföG empfangen. In diesem Fall müssen Sie den Sozialtarif jedes Jahr neun beantragen.

Lohnt sich der Sozialtarif?

Sie sollten auf jeden Fall die Angebote der Telekom mit anderen Dienstleistern vergleichen. Trotz Sozialtarif können andere Anbieter günstiger sein. Vor allem, wenn Sie viel telefonieren, kommen Sie wahrscheinlich besser weg, wenn Sie bei einem anderen Dienst eine Flatrate buchen, oder möglicherweise auch bei der Telekom selbst.

Wie berechnen Sie das günstigste Angebot?

Um die Kosten zu berechnen, die auf Sie zukommen, berechnen Sie die Grundgebühr und den Minutenpreis der Telekom.

Davon ziehen Sie die Summe ab, die Ihnen wegen des Sozialtarifs zusteht, also 6,94 Euro bei Sozialtarif 1 und 8,72 Euro bei Sozialtarif 2. Das Ergebnis können Sie den entsprechenden Kosten für monatliche Flatrates vergleichen. Liegen diese niedriger, dann sollten Sie die Flatrate vorziehen.

Worauf müssen Sie achten?

Wenn die Bedingungen für den Sozialtarif entfallen, weil Sie nicht mehr schwerbehindert sind, nicht mehr vom Rundfunkbeitrag befreit und auch kein BAföG mehr bekommen, dann müssen Sie dies der Telekom umgehend mitteilen.