Die Beantragung eines Beiblatts zum Schwerbehindertenausweis und einer Wertmarke bietet schwerbehinderten Menschen erhebliche Vorteile im täglichen Leben.
Diese Vorteile umfassen sowohl die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr als auch Ermäßigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer.
Dieser Beitrag von uns soll dabei helfen, die Voraussetzungen, den Ablauf und die damit verbundenen Vorteile besser zu verstehen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis und wozu dient es?
Das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis wird vom Versorgungsamt auf Antrag ausgestellt, wenn die Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr erfüllt sind.
Es dient als Nachweis für die Berechtigung zur kostenfreien Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs oder zur Inanspruchnahme einer Kraftfahrzeugsteuerermäßigung.
Welche Vorteile bietet das Beiblatt?
Schwerbehinderte Menschen können entweder die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr oder eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer in Anspruch nehmen. Liegen bestimmte Merkzeichen wie „H“, „Bl“ oder „aG“ vor, besteht die Möglichkeit, beide Vorteile gleichzeitig zu nutzen.
Wie beantragt man das Beiblatt und die Wertmarke?
Der Antrag auf Ausstellung eines Beiblatts und einer Wertmarke erfolgt beim zuständigen Versorgungsamt.
Wichtig: Antragsteller müssen im Besitz eines gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweises sein, auf dem bestimmte Merkzeichen vermerkt sind.
Voraussetzungen für die Beantragung
Um das Beiblatt und die Wertmarke beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ein festgestellter Grad der Behinderung von mindestens 50.
- Besitz eines gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweises.
- Zuerkennung mindestens eines der folgenden Merkzeichen: G, aG, Bl, H, Gl.
Benötigte Unterlagen
Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ein gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive der entsprechenden Merkzeichen.
- Gegebenenfalls Nachweise über den Bezug bestimmter Sozialleistungen, um eine Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke zu erhalten.
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausstellung des Beiblatts ist kostenlos. Die Wertmarke kann jedoch gegen eine Eigenbeteiligung erworben werden:
- 46 Euro für ein halbes Jahr.
- 91 Euro für ein ganzes Jahr.
Schwerbehinderten, denen eines der Merkzeichen „Bl“ oder „H“ zuerkannt wurde oder die bestimmte Sozialleistungen beziehen, erhalten die Wertmarke ohne Eigenbeteiligung.
Wie ist der Verfahrensablauf?
Antragstellung und Prüfung
Nach der Antragstellung werden die Unterlagen zur Berechtigung auf ein Beiblatt geprüft.
Sollte der schwerbehinderte Antragsteller die Voraussetzungen erfüllen, wird die zu entrichtende Gebühr ermittelt und ein Überweisungsträger zugesandt. Nach der Bezahlung wird das Beiblatt mit Wertmarke dem Antragsteller zugeschickt. Bei kostenfreier Wertmarke erfolgt der Versand sofort nach der Prüfung.
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Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art der Wertmarke:
- Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke: wenige Tage.
- Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke: etwa zwei Wochen.
- Bei Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen.
Was tun bei Verlust oder Beschädigung des Beiblatts?
Wenn das Beiblatt beschädigt ist oder verloren geht, kann eine Ersatzausstellung beantragt werden. Hierfür ist ebenfalls das zuständige Versorgungsamt zuständig.
Was ist zu tun bei Ablehnung des Antrags?
Sollte der Antrag abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen oder Klage zu erheben.
Weitere wichtige Informationen
Es ist möglich, das Antragsformular telefonisch formlos bei der zuständigen Stelle anzufordern. Dies erleichtert den Antragstellern den Zugang zu den notwendigen Formularen und Informationen.
Insgesamt bietet das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke eine wertvolle Unterstützung für schwerbehinderte Menschen, indem es ihnen entweder die kostenfreie Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs oder Ermäßigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer ermöglicht. Die korrekte und vollständige Beantragung sowie das Einhalten aller Voraussetzungen und Fristen ist dabei essenziell für eine erfolgreiche Inanspruchnahme dieser Vorteile.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.