Schwerbehinderung: Taub-Blinde Frau erhält seit 8 Monaten kein Geld

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Eine taub-blinde Frau beantragte beim Bezirk Unterfranken ein Persönliches Budget und wartet jetzt bereits seit acht Monaten auf den Bescheid. Assistenzkräfte verließen sie, ihre privaten Schulden häufen sich, und sie schlittert wegen Untätigkeit der Behörde in Not.

Seit September 2024 in der Warteschleife

Die Fachleute des Bezirks und die Betroffene trafen sich bereits im September 2024 zur Zielvereinbarung. Dann verstrichen Monate, in denen die Reaktion der Behörde auf sich warten ließ. Erst Mitte März 2025 erhielt sie vom Bezirk ein Schreiben zur Anhörung.

Zwei Monate bis zur nächsten Nachricht

Dieses beantwortete sie umgehend mit einer gut begründeten Stellungnahme. Konkret legte sie dar, für viele Stunden sie Assistenzkräfte im Rahmen eines Persönlichen Budgets benötigt. Es dauerte weitere zwei Monate, bis der Frau ein Brief des zuständigen Sachbearbeiters zuging, und der verfehlte auch noch das Thema.

Stellungnahme, und kein Widerspruch

Denn der Mitarbeiter schrieb, dass es sich nicht um ein Widerspruchsverfahren handle. Das war zwar erst einmal richtig, hatte jedoch nichts mit dem Sachverhalt zu tun. Die Betroffene hatte – wie erforderlich – eine Stellungnahme geschrieben und keinen Widerspruch erhoben.

Assistenzkräfte ohne Lohn

Bis heute bekam sie, wie Dr. Klaus Weber in kobinet-nachrichten erklärt, keinen Bescheid über die nötige Assistenz wegen Taub-Blindheit. Ihre bisherigen Assistenzkräfte verließen sie einer nach dem anderen, weil sie keinen Lohn erhielten.

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Würdiges Leben nicht mehr lange möglich

Dies führt, laut Dr. Weber dazu, “dass die behinderte Frau nicht mehr lange in der Lage sein wird, ihr Leben gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention und gemäß dem BTHG (SGB IX) zu führen.”

Der Assistenzbedarf von Menschen mit Taub-Blindheit ist unterschiedlich. Fehlende Assistenz kann zum Beispiel bedeuten, dass die Betroffenen ihren Einkauf nicht mehr erledigen kann. Ohne Begleitung sind für viele Betroffene Gänge zu Behörden, Ämtern, Banken und Gemeinden nicht möglich. Auch für den Besuch kultureller Veranstaltungen wie Theater oder Museen ist für Taub-Blinde oft eine Assistenz notwendig.

Wie viel Assistenz ist mindestens erforderlich?

Der Fachausschuss hörsehbehindert / taubblind (GFTB) erklärt: “Taubblinden Menschen mit dem Merkzeichen TBl im Schwerbehindertenausweis muss daher mindestens ein Assistenzbedarf von 20 Stunden wöchentlich anerkannt werden, ohne dass sie diesen Bedarf begründen müssen.”

Der Ausschuss erklärt dies folgendermaßen: “Der Unterstützungsbedarf der Betreffenden ist aufgrund ihrer doppelten Sinnesbehinderung in den Bereichen Mobilität, Kommunikation, Information und Alltagsbewältigung erheblich.”

Einschränkung wegen Untätigkeit der Sozialverwaltung

Die Betroffene hat in diesem Fall klar ihren Bedarf erläutert und begründet, warum sie 87 Stunden pro Monat die Unterstützung von Assistenzkräften benötigt. Bereits Ende März bat sie darum, die Zielvereinbarung zu bescheiden, damit die Assistenzkräfte ihren Lohn bekämen.

Nichts dergleichen geschah. Die Betroffene musste sich ebenso verschulden wie die Assistenzkräfte. Dr. Weber schließt: “Die Ursache für diese schikanöse Behandlung einer taub-blinden Frau liegt bei einer untätigen Sozialverwaltung.”

Besonderer Bedarf wegen doppelter Sinneseinschränkung

Taub-blinde Menschen haben also wegen ihrer doppelten Sinneseinschränkung einen besonderen Bedarf für eine persönliche Assistenz. Um diese zu beantragen, schreiben die Betroffenen ihre benötigten Assistenzstunden für eine Woche aus.

Dadurch kann der zuständige Sachbearbeiter nachvollziehen, wie viel Unterstützung ein Mensch mit Taub-Blindheit benötigt, und in welchen Lebensbereichen wann welche Assistenz nötig ist. Dieser Sachbearbeiter weiß nicht, was es im Alltag bedeutet, taub-blind zu sein und ist deshalb darauf angewiesen, dass die Betroffenen konkret beschreiben, welche Hilfe sie in welcher Situation benötigen.

Für Betroffene ist es insofern wichtig, ausführlich ihren Bedarf zu beschreiben. Denn auf dieser Grundlage entscheidet der Sachbearbeiter, ob und wie viele Kosten das Amt für die persönliche Assistenz übernimmt.

Fehler liegt nicht bei der Betroffenen

Es ist also durchaus eine Situation denkbar, in der Betroffene ihren Bedarf nicht verständlich geschildert haben und der zuständige Sachbearbeiter zu einer falschen Entscheidung kommt. Denkbar ist auch, dass er um eine aussagekräftigere Stellungnahme bietet, um eine Entscheidung treffen zu können.

Das war hier aber nicht der Fall – im Gegenteil. Die Betroffene hat ihre anschauliche Stellungnahme pünktlich abgeliefert. Sie wartet aber wegen der Untätigkeit der Behörde bis heute auf den entsprechenden Bescheid und versinkt immer tiefer in einer persönlichen Notlage.