Wer eine Behinderung mit einem Grad von 50 und mehr hat, ist oft auch erwerbsgemindert. Steigt jetzt auch die Erwerbsminderungsrente? Was bedeutet das überhaupt: Schwerbehinderung und Erwerbsminderung?
Die Erwerbsminderungsrente
Inhaltsverzeichnis
Die Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung erfolgt durch die gesetzliche Rentenversicherung für diejenigen, die darin einzahlen. Sie ist nicht vom Grad der Behinderung abhängig, und umgekehrt berechtigt eine Schwerbehinderung nicht unbedingt zu einer Erwerbsminderungsrente.
Rentenversicherung schreibt Klartext
Die Deutsche Rentenversicherung stellt klar: “Schwerbehinderte Menschen sind nicht unbedingt auch erwerbsgemindert. Der nach dem Schwerbehindertenrecht festgestellte Grad der Behinderung (GdB) lässt keine Rückschlüsse auf das Ausmaß der Leistungsfähigkeit des Betroffenen zu.”
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Unterschiedliche Systeme
Wesentlich ist, dass die Anerkennung einer Schwerbehinderung und eine Erwerbsminderungsrente unterschiedliche Systeme sind.
Den Grad der Behinderung untersucht und bestimmt das zuständige Versorgungsamt. Über eine Erwerbsminderungsrente entscheidet hingegen die Rentenversicherung.
Für wen gilt die Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente gilt für Renteneinzahler, die zum Beispiel aufgrund einer Krankheit oder Behinderung täglich weniger als drei Stunden (volle Erwerbsminderung) oder weniger als sechs Stunden (teilweise Erwerbsminderung) arbeiten können.
Erstens müssen ärztliche Gutachten diese gesundheitliche Situation feststellen, und zweitens muss eine Wartezeit in der Rentenversicherung erfüllt sein.
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente steigt und fällt vor allem aus zwei Gründen. Zum einen sind die Entgeltpunkte auf Ihrem Rentenkonto wichtig, und zum anderen das Alter beim Beginn der Erwerbsminderung. Die Anzahl der Entgeltpunkte richtet sich danach, wieviel Sie in die Rentenkasse einzahlten.
Bei Erwerbsminderung wird eine sogenannte Zurechnungszeit berücksichtigt. Damit werden die bisherigen Rentenpunkte so hochgerechnet, als hätten Sie bis zum gesetzlichen Rentenalter voll gearbeitet.
Was bedeutet Schwerbehinderung?
Eine Behinderung bedeutet, für längere Zeit körperliche, seelische, geistige Beeinträchtigungen oder Sinnesbehinderungen zu haben und dadurch, verbunden mit Umweltfaktoren und persönlichen Lebenslagen eingeschränkt zu sein, an der Gesellschaft teilzuhaben.
Die Schwere einer Behinderung wird durch den Grad der Behinderung (GdB) in Zehnergraden von 20 bis 100 ausgedrückt. Eine Schwerbehinderung liegt bei einem GdB von 50 oder höher vor.
Schwerbehinderung und Erwerbsminderung
Nehmen wir jetzt an, Sie haben in die Rentenkasse eingezahlt, verfügen einen Schwerbehindertenstatus und sind als erwerbsgemindert von der Rentenversicherung anerkannt. Steigt wegen der Schwerbehinderung jetzt die Erwerbsminderungsrente?
Nein, denn die Erwerbsminderungsrente hat nichts damit zu tun, ob eine Schwerbehinderung vorliegt oder nicht. Die Schwerbehinderung wirkt sich nicht auf die Höhe der Rente aus.
Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht, Sozialpolitik und Naturwissenschaften. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.