Wer vom Versorgungsamt einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr festgestellt bekommt, der gilt als schwerbehindert und kann einen Schwerbehindertenausweis erhalten.
Immer wieder fragen uns Betroffene bei gegen-hartz.de, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt, einen Antrag zu stellen, um seinen Grad der Behinderung beim Versorgungsamt prüfen zu lassen. Ja, es ist sinnvoll, lautet unsere Antwort, und wir erklären in diesem Beitrag, was Ihnen der Status als schwerbehindert für Nachteilsausgleiche bringt, im Alltag und Beruf.
Inhaltsverzeichnis
Zusätzlicher Urlaub
Mit einem anerkannten Grad der Behinderung von 50 oder mehr haben Sie am Arbeitsplatz mehrere Nachteilsausgleiche. Dazu gehört ein Zusatzurlaub von fünf Tagen pro Jahr bei einer regulären Arbeitswoche von fünf Tagen, sowie entsprechend von sechs Urlaubstagen bei sechs Wochenarbeitstagen und von vier Urlaubstagen bei vier Wochenarbeitstagen.
Besonderer Kündigungsschutz
Bei einer vorliegenden Schwerbehinderung muss der Arbeitgeber für eine Kündigung die Zustimmung des zuständigen Integrationsamtes einholen und im Vorfeld Maßnahmen ergreifen, die eine Kündigung verhindern könnten.
Bei allen Konflikten mit Chef und Mitarbeitern sowie bei anderen Problemen am Arbeitsplatz kann das Integrationsamt sich einmischen – bei brenzligen Situationen, die den Arbeitsplatz gefährden könnten, muss das Integrationsamt sogar einbezogen werden.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Eine wesentliche Erleichterung, auf die Sie verzichten, wenn Sie den Grad der Behinderung nicht prüfen lassen, ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Wenn Sie 35 Versicherungsjahre vorweisen, dann haben Sie mit einer Schwerbehinderung das Recht, zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in den Ruhestand einzutreten, und mit Abschlägen sogar drei weitere Jahre.
Das bedeutet 2025: Sie können mit 64 Jahren und zwei Monaten in Rente gehen statt mit 66 Jahren und zwei Monaten und bekommen trotzdem ihre volle Altersrente ausbezahlt. Wenn Sie bereit sind, jeden Monat 0,3 Prozent Abschläge in Kauf zu nehmen, dann können Sie sogar mit 61 Jahren und zwei Monaten das Erwerbsleben beenden.
Der Steuerfreibetrag
Als behinderter Mensch können Sie einen Pauschbetrag von der Steuer abziehen, und dessen Höhe steigt mit dem Grad der Behinderung.
Der Vermögensfreibetrag
Bei der Eingliederungshilfe gilt für Sie für vermögensabhängige Leistungen ein Freibetrag, der Ihnen nicht angerechnet wird. Dieser ist zum 01.01.2025 von 63.630 Euro auf jetzt 67.410 Euro gestiegen.
Gestaltung des Arbeitsplatzes
Sie haben einen Anspruch darauf, dass Ihr Arbeitsplatz so gestaltet wird, dass Sie ohne Barrieren mit Ihren besonderen Bedürfnissen dort arbeiten können. Das reicht von der Braille-Schrift für Blinde über Lautstärkedämpfer für Gehörsensible bis zu Rampen, die Menschen im Rollstuhl einen barrierefreien Zugang ermöglichen.
Unterstützung im Arbeitsleben
Als Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung werden Sie von mehreren Behörden unterstützt, um Ihnen eine Anstellung zu ermöglichen und Ihren Arbeitsplatz zu sichern. Dazu zählen finanzielle Hilfe an Arbeitgeber, die Finanzierung von Hilfsmitteln und die Wiedereingliederungshilfe.
Träger dieser Leistungen sind etwa das Integrationsamt, die Agentur für Arbeit und die gesetzliche Rentenversicherung.
Die Merkzeichen beim Schwerbehindertenausweis
Zusätzlich zum Grad der Behinderung kann die Prüfung ergeben, dass Sie bestimmte Merkzeichen aufweisen wie außergewöhnlich gehbehindert (aG), hilflos (H) oder blind (Bl). Diese Merkzeichen werden im Ausweis notiert und rechtfertigen weitere Nachteilsausgleiche.
Bei den Merkzeichen G, aG oder GI im Ausweis zahlen Sie zum Beispiel nur für eine Wertmarke, die Sie am Ausweis anbringen und nutzen dann kostenfrei den öffentlichen Personennahverkehr. Diese Wertmarke ist zwar am 1. Januar 2025 mit 104 Euro Eigenbeteiligung pro Jahr teurer geworden als zuvor, aber immer noch erheblich günstiger als reguläre Tickets.