Schwerbehinderung: Neuer Europäischer EU-Behindertenausweis mit mehr Vorteilen

Lesedauer 2 Minuten

Entscheidungen in der Europäischen Union sind zähflüssig. Menschen mit Schwerbehinderungen können jetzt durchatmen. Denn Europäischer Rat und Parlament haben grünes Licht gegeben für den Europäischen Behindertenausweis und den Europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen.

Verhandlungen waren erfolgreich

Der entsprechende Vorschlag der Kommission wurde bereits im September 2023 akzeptiert, und der Europäische Rat hat seinen Standpunkt im November 2023 klargestellt. Seit dem 17. Januar 2024 liefen die Verhandlungen darüber, wie die Richtlinie am Ende genau aussehen soll. Diese wurden im Februar 2024 mit erfolgreichem Ergebnis abgeschlossen.

Wie geht es jetzt weiter?

Jetzt kommt der europäische Behindertenausweis. Diesen erhalten Betroffene sowohl physisch wie digital. Der entsprechende Parkausweis wird physisch ausgehändigt und trägt den Namen “Europäische Parkkarte”.

Wer auf Begleitung angewiesen ist, kann den Ausweis mit dem Zusatz “A” versehen lassen, als Abkürzung für Assistent / Assistentin.

Aufforderung zu digitaler Form

Die Richtlinie fordert die EU-Staaten auf, die Karten auch digital zur Verfügung zu stellen. Ob die jeweiligen Länder dafür eine Verwaltungsgebühr erheben, bleibt ihnen überlassen.

Neunzig Tage Frist

Sowohl der Europäische Behindertenausweis wie auch die Europäische Parkkarte müssen für alle, die einen Anspruch haben, innerhalb von neunzig Tagen ausgestellt werden. Eine Ausnahme gilt lediglich für diejenigen, bei denen medizinische Untersuchungen über diesen Zeitraum hinaus dauern.

Was bedeutet das für die Betroffenen?

Der Europäische Behindertenausweis vereinfacht Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen, die sie mit den jeweiligen nationalen Behindertenausweisen haben.

Dazu gehören zum Beispiel ermäßigte oder keine Eintrittsgebühren bei kulturellen Veranstaltungen, und staatlichen wie kommunalen Institutionen, zum Beispiel in Museen, Theatern, beim Sport oder Konzerten.

Desweiteren erhalten Menschen mit dem Ausweis bevorzugten Zugang zu solchen Veranstaltungen, müssen zum Beispiel nicht am Ende der Schlange stehen, und / oder haben für Menschen mit Behinderungen reservierte Plätze.

Die Parkkarte berechtigt zur Nutzung reservierter Parkplätze und, national allerdings in unterschiedlichem Ausmaß, über Sonderrechte beim Parken in Halteverbotszonen oder Gebührenfreiheit auf sonst kostenpflichtigen Parkplätzen.

Ein Vorteil der Europäischen Karte besteht für die Betroffenen darin, dass Sie sich nicht mit Behörden im Ausland darüber auseinander setzen müssen, ob und wie ihr nationaler Ausweis akzeptiert wird.

Lesen Sie auch:
Rente bei Schwerbehinderung: Anpassung der Altersrente trotz Rechtswidrigkeit

Gültig in der gesamten EU

Der europäische Behindertenausweis wird nämlich in der gesamten Europäischen Union anerkannt, um eine Behinderung nachzuweisen und damit einen Anspruch auf bestimmte Leistungen zu haben. Auch das Ausmaß der Leistungen wird europäisiert.

Ersetzt der EU-Ausweis die nationalen Ausweise?

Der europäische Behindertenausweis wird die nationalen Ausweise ergänzen und nicht ersetzen. Deutsche mit Schwerbehinderungen werden also ihren deutschen Ausweis nach wie vor behalten, und dieser wird weiterhin von den nationalen Behörden ausgegeben – auf der Grundlage der hier geltenden Kriterien.

Eine Parkkarte für alle

Anders sieht es bei der Europäischen Parkkarte aus, Diese ersetzt nämlich die bisher gültigen nationalen Parkkarten. Sie wird überall in der Europäischen Union ermöglichen, dass Betroffene die Parkplätze nutzen, die ihnen vorbehalten sind.

Wann gibt es die neuen Ausweise?

Wenn das Gesetz in Kraft tritt, sind die Regierungen der jeweiligen Staaten der Europäischen Union verpflichtet, die Karten innerhalb von 2,5 Jahren zu produzieren und den Betroffenen zur Verfügung zu stellen.