Schwerbehinderung: Neue Entlastung für Rentner mit Behinderung 2024 – Siehe Tabelle

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Rentner mit einer Behinderung können durch den Behindertenpauschbetrag erhebliche Steuererleichterungen erhalten. Diese Pauschale dient dazu, die finanziellen Mehrbelastungen, die durch eine Behinderung entstehen, zu kompensieren.

So können viele Rentner sogar verhindern, dass sie Steuern auf ihre Rente zahlen müssen. Welche Faktoren dafür entscheidend sind und wie sich der Pauschbetrag auf die Steuerlast auswirkt, erklären wir in diesem Artikel.

Was ist der Behindertenpauschbetrag?

Der Behindertenpauschbetrag ist eine Steuererleichterung, die behinderte Menschen in Anspruch nehmen können. Diese Pauschale soll zusätzliche Kosten, die durch die Behinderung entstehen, wie Ausgaben für Medikamente, besondere Betreuung oder erhöhten Wäschebedarf, steuerlich ausgleichen.

Er kann von den zu versteuernden Einkünften abgezogen werden, wodurch sich die Steuerlast verringert. Dies ist besonders für Rentner von Bedeutung, da es ihnen ermöglicht, mehr von ihrer Rente zu behalten.

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Rente und Steuerpflicht 2024: Was ändert sich?

Im Jahr 2024 wird die Steuerpflicht für Rentner weiterhin nicht den gesamten Rentenbetrag betreffen. Wer im Jahr 2024 in Rente geht, muss 84 Prozent seiner Bruttojahresrente versteuern, während 16 Prozent steuerfrei bleiben. Dies gilt bis zum Jahr 2040, ab dem dann die volle Rente versteuert werden muss.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Grundfreibetrag, der 2024 auf 11.784 EUR angehoben werden soll. Liegt das zu versteuernde Einkommen eines Rentners unter diesem Betrag, fällt keine Einkommenssteuer an.

Voraussetzungen für den Behindertenpauschbetrag 2024

Um den Behindertenpauschbetrag in Anspruch nehmen zu können, muss eine Behinderung nachgewiesen werden, die durch den sogenannten Grad der Behinderung (GdB) bestimmt wird. Ab einem GdB von 20 steht dem Betroffenen ein Pauschbetrag zu.

Die Höhe des Pauschbetrags ist abhängig vom GdB und staffelt sich wie folgt:

Grad der Behinderung (GdB) Freibetrag in Euro
20 384
30 620
40 860
50 1140
60 1440
70 1780
80 2120
90 2460
100 2840
“hilflos, blind oder taub” 7400
Menschen mit Pflegegrad 3 1100
Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 7400

Beispiel zur Berechnung der Steuerlast

Beate, eine Rentnerin, die 2024 in den Ruhestand tritt, hat eine jährliche Bruttorente von 15.000 EUR. Da sie 2024 in Rente geht, muss sie 84 Prozent dieser Rente versteuern, was 12.600 EUR entspricht. Beate hat einen GdB von 70 und erhält somit einen Behindertenpauschbetrag von 1780 EUR.

Dieser Betrag wird von den 12.600 EUR abgezogen, sodass 10.820 EUR als zu versteuerndes Einkommen verbleiben. Da dieser Betrag unter dem Grundfreibetrag von 11.784 EUR liegt, muss Beate keine Steuern auf ihre Rente zahlen.

Ohne den Behindertenpauschbetrag hätte sie den Grundfreibetrag überschritten und wäre steuerpflichtig geworden.

Durchschnittliche Rentenhöhe und steuerliche Belastung

Im Jahr 2024 erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach 40 Versicherungsjahren im Durchschnitt eine Rente von 1370 EUR pro Monat. Nur ein kleiner Teil der Rentner erreicht eine monatliche Rente von 3000 EUR oder mehr.

Diese Durchschnittswerte verdeutlichen die Bedeutung des Behindertenpauschbetrags für Rentner, die sich durch diesen Freibetrag unter den steuerlichen Grundfreibetrag „retten“ können.