Menschen mit Schwerbehinderung haben Anspruch auf Nachteilsausgleiche, die ihnen ermรถglichen sollen, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dazu gehรถren Sonderregelungen im Beruf, bei der Steuer und auch beim Wohnen.
Wir zeigen Ihnen, welche Sonderregelungen Sie als Menschen mit Schwerbehinderung beim Wohnen in Anspruch nehmen kรถnnen und worauf Sie achten mรผssen.
Niedrigere Schwelle beim Wohngeld
Menschen mit Schwerbehinderung, die รผber wenig Einkommen verfรผgen und deshalb berechtigt sind, Wohngeld zu erhalten, bekommen niedrig schwelliger Wohngeld als Menschen ohne Schwerbehinderung.
Ihnen wird nรคmlich ein Freibetrag von 1.800 Euro beim Jahres-Brutto-Einkommen abgezogen, der nicht fรผr den Anspruch auf Wohngeld angerechnet wird.
Die Voraussetzung ist entweder ein Grad der Behinderung von 100 oder aber aber ein Grad der Behinderung von mindestens 50. Im zweiten Fall mรผssen die Betroffenen aber auรerdem pflegebedรผrftig sein und sich in hรคuslicher oder teilstationรคrer Kurzpflege befinden.
Mehrbedarf bei Schwerbehinderung
Das Wohngeld selbst ist fรผr Menschen mit Schwerbehinderung in vielen Fรคllen hรถher als fรผr Menschen ohne Schwerbehinderung. Wer schwerbehindert und voll erwerbsgemindert ist sowie drittens das Merkzeichen G im Ausweis hat (erheblich gehbehindert), kann 17 Prozent mehr Wohngeld beanspruchen.
Erwerbsfรคhige Schwerbehinderte in einer Eingliederungshilfe haben sogar Anspruch auf 35 Prozent mehr Wohngeld.
Barrierefreies Wohnen
Schwerbehinderte Mieter kรถnnen ihre Wohnung barrierefrei umbauen, wenn das fรผr den Vermieter zumutbar ist. Hier handelt es sich nicht um eine Gefรคlligkeit des Vermieters, sondern er muss dem barrierefreien Umbau zustimmen, falls dies fรผr ihn keine unzumutbare Belastung darstellt.
Betroffene kรถnnen bei verschiedenen Stellen Unterstรผtzung fรผr einen barrierefreien Umbau der Wohnung bekommen, unter anderem von der Pflegeversicherung. Viele Finanzinstitute bieten in solchen Fรคllen gรผnstige Kredite an.
Die Pflegeversicherung zahlt bis zu 4.180 Euro pro Jahr und Person fรผr barrierefreie Umbauarbeiten, und bei mehreren Menschen mit Schwerbehinderung, die gemeinsam wohnen, sogar bis zu 16. 720 Euro pro Jahr.
Solche Umbauten reichen vom Einbau eines Treppenlifts bis zum Einbau zusรคtzlicher Gelรคnder, sie umfassen unter anderem barrierefreie Badezimmer und Badewannenlifte, den Einbau von niedrigeren Lichtschaltern und den Abbau von Schwellen und anderen Erschwernissen im Wohnbereich.
Was mรผssen Sie beachten?
Die Pflegeversicherung zahlt nur, wenn Sie dem Umbau zugestimmt hat. Sie mรผssen also die Umbaumaรnahmen beantragen, bevor Sie damit beginnen, ansonsten mรผssen Sie die Kosten selbst tragen.
Steuervergรผnstigungen
Der barrierefreie Umbau lรคsst sich von der Einkommenssteuer absetzen, wenn das Finanzamt diesen als auรergewรถhnliche Belastung akzeptiert. Die eigene Schwerbehinderung oder die eines Familienmitglieds in der Wohnung muss dabei nachgewiesen sein, und der Umbau muss aufgrund der Behinderung erfolgen.
Die Kosten fรผr den Umbau mรผssen Sie belegen. Erfahrungsgemรคร schaut das Finanzamt geanu hin, wenn es eine solche auรergewรถhnliche Belastung von der Steuer abrechnet.
Erschwerte Kรผndigung der Wohnung
Es gibt fรผr Menschen mit Behinderung zwar keinen gesetzlichen Schutz vor einer Kรผndigung der Wohnung, Sie haben aber gute Chancen, wenn Sie sich auf die Hรคrteklausel berufen. Der Vermieter darf Ihnen nicht kรผndigen, wenn ein Auszug aus der Wohnung fรผr Sie eine besondere Hรคrte darstellen wรผrde.
Eine fehlende alternative barrierefreie Wohnung, die Integration in ein Netzwerk des jeweiligen Pflegedienstes, eine besondere Schulform oder ein behindertengerechter Arbeitsplatz in der Nรคhe Ihrer Wohnung kann eine solche besondere Hรคrte rechtfertigen.
In manchen Fรคllen steht hier das Recht eines Menschen mit Schwerbehinderung auf eine barrierefreie Wohnung sogar รผber dem berechtigten Eigenbedarf des Vermieters.