Immer wieder tauchen Behauptungen auf, dass Personen mit einem Schwerbehindertenausweis von Kontoführungsgebühren bei Banken und Sparkassen befreit seien. Doch existiert tatsächlich eine gesetzliche Grundlage, die diese Gebührenbefreiung vorsieht?
Keine gesetzliche Regelung zur Gebührenbefreiung
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für Banken, Menschen mit Schwerbehinderung von Kontoführungsgebühren zu befreien. Weder im Bürgerlichen Gesetzbuch noch in speziellen Finanzgesetzen findet sich eine entsprechende Bestimmung. Banken und Sparkassen sind in ihrer Preisgestaltung grundsätzlich frei, solange sie die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhalten.
Kostenlose Kontomodelle: Welche Optionen gibt es?
Obwohl es keine spezielle gesetzliche Befreiung gibt, bieten zahlreiche Banken kostenfreie Kontomodelle an. Diese sind jedoch nicht exklusiv für Menschen mit Schwerbehinderung, sondern stehen allen Kunden offen. Insbesondere Direktbanken ohne Filialnetz werben häufig mit kostenlosen Girokonten, um im Wettbewerb zu bestehen.
Direktbanken vs. Filialbanken
- Direktbanken: Operieren hauptsächlich online, was niedrigere Betriebskosten ermöglicht. Diese Ersparnisse werden oft in Form von kostenlosen Kontoführungen an die Kunden weitergegeben.
- Filialbanken: Bieten persönlichen Service vor Ort, was jedoch mit höheren Kosten verbunden ist. Daher erheben sie häufig Kontoführungsgebühren.
Worauf sollte man bei der Kontowahl achten?
Bei der Entscheidung für ein Bankkonto sollten verschiedene Aspekte berücksichtigt werden:
- Gebührenstruktur prüfen: Nicht alle als “kostenlos” beworbenen Konten sind tatsächlich gebührenfrei. Oftmals sind bestimmte Voraussetzungen, wie ein monatlicher Mindesteingang erforderlich.
- Serviceleistungen vergleichen: Welche zusätzlichen Leistungen bietet die Bank? Dazu gehören unter anderem kostenlose Kreditkarten, Bargeldabhebungen oder Überweisungen.
- Erreichbarkeit und Kundenservice: Ist persönlicher Kontakt wichtig, oder reicht der Online- und Telefonsupport aus?
- Barrierefreiheit der Bankdienste: Sind die Online-Services der Bank barrierefrei gestaltet und somit für Menschen mit Behinderung gut nutzbar?
Keine speziellen Vorteile durch den Schwerbehindertenausweis
Der Besitz eines Schwerbehindertenausweises führt also nicht automatisch zu Vergünstigungen bei Bankdienstleistungen. Dennoch können Menschen mit Behinderung von allgemeinen Angeboten profitieren, die Banken für alle Kunden bereitstellen.
Empfehlungen für Menschen mit Schwerbehinderung
- Angebote vergleichen: Nutzen Sie Vergleichsportale oder informieren Sie sich direkt bei verschiedenen Banken über deren Konditionen.
- Nach individuellen Lösungen fragen: Manche Banken zeigen sich kulant und bieten auf Anfrage spezielle Konditionen an, auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht.
- Barrierefreie Angebote nutzen: Achten Sie darauf, dass die Bank barrierefreie Zugänge zu ihren Dienstleistungen bietet, sei es online oder in der Filiale.
- Über den Autor
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.