Wer hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung und was รคndert sich im Jahr 2025 dabei? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie fรผr das Jahr 2025 dazu wissen mรผssen.
Inhaltsverzeichnis
Grundlagen Pflegeversicherungsleistungen
Die sozialen Pflegeversicherungsleistungen basieren auf den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI) und setzen klare Voraussetzungen voraus. Pflegebedรผrftige Personen kรถnnen diese Leistungen beanspruchen, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad nachweisen kรถnnen und einen entsprechenden Antrag bei der Pflegekasse gestellt haben.
Auรerdem mรผssen sie die Vorversicherungszeit erfรผllen, die vorschreibt, dass in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre Beitragszahlungen zur Pflegeversicherung erfolgt sein mรผssen. Bei minderjรคhrigen Kindern wird diese Vorversicherungszeit durch die Versicherungszeiten der Eltern abgedeckt.
Ansprรผche dรผrfen nicht ruhen, beispielsweise durch einen langfristigen Auslandsaufenthalt, und die Mitgliedschaft in der Pflegeversicherung muss weiterhin bestehen. Missbrauch oder der Verlust der Mitgliedschaft fรผhren zu einem Ausschluss.
Zusรคtzlich spielt die Wohnform der pflegebedรผrftigen Person eine entscheidende Rolle. Menschen ohne Pflegegrad kรถnnen keine Leistungen aus der Pflegeversicherung beanspruchen, auch nicht im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach SGB XII. In Ausnahmefรคllen kรถnnen jedoch andere gesetzliche Regelungen greifen, etwa ยง 73 SGB XII.
Leistungen der Pflegeversicherung bei hรคuslicher Pflege
Hรคusliche Pflegeleistungen richten sich an Menschen, die in den eigenen vier Wรคnden, mit Partnern, Eltern oder in Wohngruppen leben. Dazu gehรถren:
- Pflegesachleistungen: Professionelle Pflege durch ambulante Dienste.
- Pflegegeld: Finanzielle Unterstรผtzung bei Pflege durch Angehรถrige.
- Entlastungsbetrag: Monatlich 125 Euro fรผr Leistungen wie Haushaltshilfe.
- Verhinderungspflege: Kostenรผbernahme bei vorรผbergehender Pflegevertretung.
- Wohngruppenzuschlag:ย Finanzielle Hilfe fรผr gemeinschaftliches Wohnen.
Diese Leistungen entfallen bei Pflegebedรผrftigen, die in stationรคren Einrichtungen wie Pflegeheimen oder bestimmten Wohngruppen leben, da die Pflege dort umfassend durch die Einrichtung abgedeckt wird.
Eine Ausnahme bildet jedoch die Zeit, in der Pflegebedรผrftige mit Behinderung vorรผbergehend in das Elternhaus oder zu Geschwistern zurรผckkehren.
In solchen Fรคllen kรถnnen anteilig Pflegegeld oder andere Leistungen beansprucht werden. Die Tage der An- und Abreise werden dabei als volle Tage der hรคuslichen Pflege gezรคhlt.
Pflege in besonderen Wohnformen
Ab 1. Januar 2025 gewรคhrt die Pflegekasse bei Pflegebedรผrftigen ab Pflegegrad 2 in besonderen Wohnformen nur noch eine pauschale Unterstรผtzung von 278 Euro monatlich. Die Auszahlung erfolgt an den Trรคger der Wohnform oder der Eingliederungshilfe, da die Pflegeleistungen direkt durch die Einrichtung erbracht werden.
Sonderregelungen:
Bewohner in besonderen Wohnformen haben das Recht auf Pflegeberatung, sind jedoch nicht verpflichtet, diese wahrzunehmen.
Bei einer Ablehnung von Leistungen wie dem Wohngruppenzuschlag kann ein Widerspruch sinnvoll sein. Deswegen sollte speziell bei unverรคnderten Wohnverhรคltnissen genau geprรผft werden, ob die Ablehnung rechtens ist.
Es gelten auch Bestandsschutzregelungen:
Wer vor dem 1. Januar 2017 ambulante Leistungen bezogen hat, behรคlt unter bestimmten Bedingungen seine Ansprรผche. Dies betrifft insbesondere Wohngruppen, die weiterhin als ambulant gelten, sofern sich die Versorgungsform nicht geรคndert hat.
Neue Wohngruppen werden anhand des Vertragsumfangs beurteilt. Umfasst der Vertrag Unterkunft, Verpflegung und Alltagsgestaltung, wird die Wohnform als stationรคr eingestuft, wodurch ambulante Pflegeleistungen entfallen.
Leistungen der Pflegeversicherung im Pflegeheim
In stationรคren Einrichtungen wie Pflegeheimen รผbernimmt die Pflegeversicherung anteilig die Kosten fรผr pflegebedingte Aufwendungen. Der sogenannte Eigenanteil der pflegebedรผrftigen Person wird gestaffelt reduziert:
- Erstes Jahr: 15 % Zuschuss.
- Zweites Jahr: 30 % Zuschuss.
- Drittes Jahr: 50 % Zuschuss.
- Ab dem vierten Jahr: 75 % Zuschuss.
Dennoch verbleibt ein erheblicher Eigenanteil fรผr Unterkunft und Verpflegung, der oftmals nur durch Sozialhilfe gedeckt werden kann. Neben der Langzeitpflege gibt es auch Unterstรผtzungen fรผr Kurzzeitpflege sowie teilstationรคre Pflege (Tages- und Nachtpflege).
Anspruch auf Eingliederungshilfe
Zusรคtzlich kann der Anspruch auf Eingliederungshilfe fรผr Menschen mit Behinderung bestehen, etwa fรผr den Besuch einer Werkstatt. Ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Wรผrttemberg vom 16. Mai 2019 bestรคtigte diesen Anspruch unter bestimmten Bedingungen.
Wechsel zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung
Ein Wechsel zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung bringt einige Besonderheiten mit sich. Dabei gelten folgende Regelungen:
- Pflegegrad: Bei einem Wechsel erfolgt eine neue Begutachtung. Der Pflegegrad kann gleich bleiben, hรถher oder niedriger ausfallen oder gar entfallen.
- Vorversicherungszeit: Bereits in der vorherigen Versicherung absolvierte Zeiten werden angerechnet, um Ansprรผche aufrechtzuerhalten. Dies gilt sowohl fรผr den Wechsel von privat zu sozial als auch umgekehrt.
Beispielhafte Szenarien:
- Eine Person, die von der privaten in die soziale Pflegeversicherung wechselt, profitiert von der Anrechnung der Vorversicherungszeit und kann direkt Leistungen beantragen.
- Bei einem Wechsel von der sozialen in die private Pflegeversicherung erfolgt ebenfalls eine Neubegutachtung, wobei die Vorversicherungszeit ebenfalls berรผcksichtigt wird.
Pflegeleistungen fรผr Personen ohne Pflegegrad
Personen ohne Pflegegrad haben keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Auch Hilfen zur Pflege nach dem SGB XII setzen einen Pflegegrad voraus. Dennoch kรถnnen Einzelfallentscheidungen von Gerichten Bedarfe anerkennen.
Beispiele:
- Erhรถhung des Regelsatzes: Zur Deckung spezifischer Bedarfe.
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen: Nach ยง 73 SGB XII bei besonderen Herausforderungen.
- Haushaltshilfe: Nach ยง 70 SGB XII, beispielsweise zur Weiterfรผhrung des Haushalts.
Zusรคtzlich gibt es individuelle Unterstรผtzungsformen, etwa Altenhilfe oder รคhnliche Leistungen, die auf spezifische Bedarfe abgestimmt sind.
- รber den Autor
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pรคdagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprรคvention und im Reha-Sport fรผr Menschen mit Schwerbehinderungen tรคtig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprรคvention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.