Schwerbehinderung GdB 50 bei Depressionen – Schwierig aber machbar

Lesedauer 2 Minuten

Wussten Sie, dass Menschen mit einer Depression einen Grad der Behinderung (GdB) und sogar einen Schwerbehindertenausweis beantragen können?

Die Feststellung und Einstufung psychischer Krankheiten ist jedoch schwierig und erfordert oft umfangreiche Nachweise. Wie läuft dieser Prozess ab, und welche Vorteile bringt ein Schwerbehindertenausweis mit sich?

Welche Vorteile bringt ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis bietet vielfältige Vorteile, die die Lebensqualität und den Gesundheitszustand der Betroffenen positiv beeinflussen können.

Dazu gehören spezielle Schutzrechte im Arbeitsverhältnis, wie ein besonderer Kündigungsschutz. Zudem stellt die Agentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst berufliche Rehabilitationsmaßnahmen zur Verfügung.

Diese Maßnahmen und Beratungen durch Inklusionsberater unterstützen Menschen mit Behinderungen dabei, ihren Arbeitsplatz zu sichern und ihre berufliche Integration zu fördern.

Es gibt darüberhinaus noch weitere Vorteile als Nachteilsausgleich, die wir hier zusammengefasst haben:

Wann wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt?

Ein Schwerbehindertenausweis wird ab einem GdB von 50 ausgestellt. Doch auch eine Einstufung ab einem GdB von 30 kann nützlich sein, da ab diesem Wert eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Personen auf dem Arbeitsmarkt beantragt werden kann.

Diese Gleichstellung bietet Schutzrechte im Arbeitsverhältnis, aber keine weiteren Ansprüche, die erst ab einem GdB von 50 gelten. Eine Tabelle für den Grad der Behinderung finden Sie hier.

 

Wie läuft die Antragstellung bei Depressionen ab?

Die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen ist oft kompliziert. Psychische Erkrankungen sind nicht sofort sichtbar und erfordern daher eine detaillierte ärztliche Begutachtung.

Fachärzte erstellen Gutachten, die die Auswirkungen der Erkrankung auf das tägliche Leben der Betroffenen beschreiben. Der zentrale Bewertungsfaktor ist dabei die „soziale Anpassungsschwierigkeit“, zu der auch Symptome wie Antriebsschwäche und Erschöpfungszustände gehören.

Wichtig: Entscheidend ist, dass diese Beschwerden länger als sechs Monate andauern.

Welche rechtlichen Grundlagen?

Die rechtliche Grundlage für die Einstufung von Depressionen als Behinderung sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Diese enthalten keine expliziten Kapitel für Depressionen, sondern fallen unter die Kategorien „Schizophrene und affektive Psychosen“ sowie „Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen“.

Die Einstufung des GdB basiert auf den Auswirkungen der Erkrankung auf das tägliche Leben, nicht allein auf der Diagnose.

Was tun, wenn die Einstufung nicht korrekt ist?

Oft werden GdB-Einstufungen von den zuständigen Behörden bei psychischen Erkrankungen zu niedrig angesetzt.

In solchen Fällen sollten Betroffene nicht zögern, Widerspruch einzulegen oder gegebenenfalls vor dem Sozialgericht zu klagen. Ein korrekt eingestufter GdB ist entscheidend für die Wahrnehmung der ihnen zustehenden Rechte und Leistungen. Hilfe dabei leisten u.a. Sozialverbände oder spezialisierte Anwälte.

Wichtige Unterstützung durch rechtzeitige Antragstellung

Betroffene sollten sich über ihre Rechte und die Möglichkeit der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises informieren. Trotz der komplizierten Antragstellung und der oft notwendigen rechtlichen Schritte kann die Einstufung als schwerbehindert viele Vorteile und Schutzrechte mit sich bringen, die zur Verbesserung der Lebensqualität beitragen.