Schwerbehinderung: Dieser Fehler kann schlimme Folgen für die Frührente haben

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Menschen mit Schwerbehinderung haben in Deutschland die Möglichkeit, früher in den Ruhestand zu treten. Allerdings kann schon ein kleiner Fehler bei der Antragstellung gravierende Folgen haben und den geplanten Ruhestand verzögern oder verteuern.

Der entscheidende Fehler bei der Antragstellung: Schwerbehindertenausweis rechtzeitig beantragen

Die Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung ermöglicht, bis zu zwei Jahre früher und ohne Rentenabschläge in den Ruhestand zu gehen. Ein häufiger und folgenschwerer Fehler besteht jedoch darin, dass der Antrag auf die Altersrente gestellt wird, bevor der Schwerbehindertenausweis ausgestellt ist.

Sollte der Antrag vor Ausstellung des Ausweises gestellt werden, verfällt das Recht, früher ohne Abschläge in Rente zu gehen. Die Betroffenen müssen dann die regulären Abschläge tragen, die für die Frührente ohne Schwerbehinderung vorgesehen sind.

Nachträgliche Anpassung der Rente nicht möglich

Eine nachträgliche Anpassung ist nicht möglich, sobald der Antrag ohne den anerkannten Schwerbehindertenstatus bewilligt wurde. Einmal bewilligt, kann die Rente nicht mehr in eine Altersrente für Schwerbehinderte umgewandelt werden.

Christian Schultz vom Sozialverband Deutschland (SoVD) weist darauf hin, dass ein Wechsel in eine andere Art der Altersrente nach Bewilligung nicht mehr durchgeführt werden kann.

Voraussetzungen für die Altersrente mit Schwerbehinderung

Um die Altersrente für Schwerbehinderte in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Grad der Behinderung: Der Antragsteller muss einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 nachweisen. Dieser wird von den zuständigen Versorgungsämtern festgestellt.
  2. Erreichen des erforderlichen Alters: Der Antragsteller muss das individuell festgelegte Alterslimit erreicht haben. Dieses variiert je nach Geburtsjahrgang.
  3. Mindestversicherungszeit von 35 Jahren: Die sogenannte Wartezeit von 35 Versicherungsjahren muss erfüllt sein. Diese Wartezeit umfasst Beiträge aus Erwerbstätigkeit, Kindererziehungszeiten, Ersatzzeiten und andere versicherungsrelevante Zeiträume.

Versicherungszeiten, die für die Altersrente zählen

Zur Erfüllung der Mindestversicherungszeit von 35 Jahren können verschiedene Zeiten angerechnet werden, darunter:

  • Kindererziehungszeiten: Bis zu drei Jahre pro Kind.
  • Versorgungsausgleich bei Scheidung: Berücksichtigung der aus einem Versorgungsausgleich resultierenden Monate.
  • Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld: Diese Zeiten zählen zur Mindestversicherungszeit.
  • Rentensplitting: Gilt für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner.
  • Ersatzzeiten: Beispielsweise Monate politischer Verfolgung in der DDR.
  • Anrechnungszeiten: Zeiten, in denen keine Beiträge gezahlt werden konnten, wie bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit.
  • Freiwillige Beiträge: Selbst eingezahlte Rentenversicherungsbeiträge.
  • Berücksichtigungszeiten: Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr.

Wichtige Hinweise für befristete Schwerbehindertenausweise

Ist der Schwerbehindertenausweis nur vorübergehend gültig, kann die Altersrente für Schwerbehinderte dennoch beantragt werden, sofern der Antrag innerhalb der Gültigkeitsdauer des Ausweises gestellt wird.

Auch wenn die Befristung des Ausweises später endet, bleibt der Anspruch auf die Altersrente bestehen, solange die Schwerbehinderung zum Zeitpunkt der Antragstellung vorlag. Der Verlust der Schwerbehinderung nach Rentenbeginn hat keine Auswirkungen auf den Rentenanspruch.

Rehabilitation vor Rente: Das Prinzip “Reha vor Rente”

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weist auf die Bedeutung von Rehabilitation vor der Beantragung einer Erwerbsminderungsrente hin. Unter dem Grundsatz “Reha vor Rente” prüft der Rentenversicherungsträger, ob vorrangig Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Rehabilitation) erbracht werden können.

Ziel ist es, durch entsprechende Maßnahmen die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen und einen vorzeitigen Rentenbeginn zu vermeiden.

Wird die Rehabilitation abgelehnt, weil bereits eine dauerhafte Erwerbsminderung vorliegt, gilt der gestellte Antrag automatisch als Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente. Auch wenn die Rehabilitation erfolglos bleibt und die Erwerbsfähigkeit nicht wiederhergestellt werden kann, wird der Antrag entsprechend umgewandelt.

Rentenauskunft: Frühzeitige Planung durch Informationen der Deutschen Rentenversicherung

Ab dem 50. Lebensjahr erhalten Versicherte eine Rentenauskunft von der Deutschen Rentenversicherung. Diese Rentenauskunft ist besonders wichtig für Menschen mit Schwerbehinderung, da sie alle relevanten Informationen über den Versicherungsverlauf, die voraussichtliche Rentenhöhe und die erfüllten Wartezeiten liefert.

Die Rentenauskunft hilft dabei, den Rentenbeginn zu planen und alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig einzureichen. Um Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden, sollten Menschen mit Schwerbehinderung frühzeitig den Schwerbehindertenausweis beantragen und sich gegebenenfalls beraten lassen.