Schwerbehinderung: Dieser Fehler kann Dich Deine Behinderten-Rente kosten

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Als Rentenversicherter mit einer Schwerbehinderung hat man Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und kann diese Rente sogar zwei Jahre früher in Anspruch nehmen. Es gibt jedoch einen kritische Fehler, den viele machen, der dich diese Rente kosten könnte.

Kann ich zwei Jahre früher in Rente gehen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können schwerbehinderte Menschen in Deutschland zwei Jahre früher in Rente gehen als nicht-schwerbehinderte Personen. Dies ist ein wichtiger Nachteilsausgleich, der dazu dient, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und eine frühere Entlastung im Arbeitsalltag zu ermöglichen. Voraussetzung dafür ist:

  1. Ein anerkannter Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr: Erst ab diesem Grad wird eine Person als schwerbehindert anerkannt.
  2. Mindestens 35 Jahre Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung: Diese Zeit muss erfüllt sein, um Anspruch auf die vorzeitige Altersrente zu haben.

Was bedeutet der Grad der Behinderung und warum ist er entscheidend?

Der Grad der Behinderung wird in Zehnerschritten von 10 bis 100 festgelegt. Ab einem GdB von 50 gilt eine Person als schwerbehindert und hat damit Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche, einschließlich der Möglichkeit zur vorgezogenen Rente.

Ist der GdB geringer als 50, entfallen diese Privilegien. Der Zeitpunkt, an dem der Status „schwerbehindert“ vorhanden sein muss, ist von großer Bedeutung: Der Status muss zum Zeitpunkt des Rentenbeginns vorliegen.

Welcher Fehler kann die gesamte Rente kosten?

Der größte und häufigste Fehler, den viele Menschen vor dem Renteneintritt machen, ist die Beantragung eines sogenannten Verschlimmerungsantrags kurz vor der Rente.

Dies mag kontraproduktiv erscheinen, aber die damit verbundenen Risiken sind erheblich.

Ein Verschlimmerungsantrag könnte dazu führen, dass anstelle der erwarteten Verschlechterung eine Verbesserung im medizinischen Gutachten festgestellt wird. Das hat zur Folge, dass der GdB unter die Schwelle von 50 sinken könnte.

Beispiel eines typischen Falls

Eine Rentenversicherter mit einem unbefristeten Schwerbehindertenausweis (GdB 50) steht kurz vor der Rente und stellt einen Verschlimmerungsantrag. Das medizinische Gutachten stellt jedoch fest, dass sich der gesundheitliche Zustand verbessert hat, und der GdB wird auf 40 herabgesetzt.

Die Folgen sind dramatisch: Der Anspruch auf die vorgezogene Rente entfällt, und die Person muss wie alle anderen regulär zwei Jahre länger arbeiten.

Warum ist ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis wichtig?

Ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis bietet Sicherheit für die Planung des Renteneintritts. Bei einem befristeten Ausweis kann es passieren, dass der Status kurz vor dem Renteneintritt ausläuft und eine neue Überprüfung durchgeführt werden muss.

Sollte in dieser Überprüfung festgestellt werden, dass der GdB unter 50 liegt, verliert die Person den Anspruch auf die vorgezogene Altersrente.

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Was passiert, wenn ich den Status vor Renteneintritt verliere?

Der Status als schwerbehindert muss am Tag des Renteneintritts bestehen. Geht dieser Status, sei es durch eine Neubewertung oder durch das Auslaufen eines befristeten Ausweises, verloren, so entfällt der Anspruch auf die vorzeitige Rente.

Es ist irrelevant, ob die Person jahrelang zuvor als schwerbehindert galt – zählt der GdB an diesem entscheidenden Stichtag weniger als 50, so ist die vorgezogene Rente nicht mehr möglich.

Was ist die sicherste Vorgehensweise vor dem Renteneintritt?

Es ist ratsam, kurz vor dem Renteneintritt keinen Verschlimmerungsantrag zu stellen, auch wenn man vermutet, dass der Gesundheitszustand sich verschlechtert hat.

Sollte die Prüfung ergeben, dass der GdB gesenkt wird, könnte das den Anspruch auf die Rente gefährden. Der sicherste Ansatz ist es, abzuwarten, bis der Renteneintritt erfolgt ist. Erst danach ist es möglich, einen Antrag zu stellen, ohne die vorgezogene Altersrente zu verlieren.

Vorteile nach dem Renteneintritt

Nach dem Renteneintritt bleibt die Schwerbehindertenrente erhalten, selbst wenn der Status „schwerbehindert“ im Nachhinein verloren geht. Das bedeutet: Wird nach Renteneintritt festgestellt, dass der GdB unter 50 liegt, hat dies keine Auswirkungen auf den Anspruch der bereits laufenden Rente.

Was tun, wenn ich kurz vor der Rente einen Antrag stellen möchte?

Sollten Sie dennoch kurz vor der Rente eine Prüfung oder einen Antrag planen, ist es entscheidend, dies erst nach dem Renteneintritt zu tun. Dadurch gehen Sie sicher, dass Sie die Vorteile der Schwerbehindertenrente behalten, selbst wenn die Prüfung eine Verbesserung des Gesundheitszustandes aufzeigt.

Warum ist es wichtig, vorsichtig zu sein?

Der vorzeitige Renteneintritt bietet eine bedeutende Entlastung für schwerbehinderte Menschen, die sich im Laufe ihres Arbeitslebens besonderen Herausforderungen stellen mussten. Doch das Risiko, diesen Anspruch zu verlieren, ist real und kann drastische Auswirkungen haben.

Wichtig zum Abschluss: Der sicherste Weg ist, keinen Antrag auf Verschlimmerung kurz vor dem Renteneintritt zu stellen und den Rentenstatus sorgfältig zu prüfen, um die Rente nicht zu gefährden.