Jeder Verschlimmerungsantrag kann dazu führen, dass das eigentliche Ziel nicht erreicht wird, sondern sogar eine Herabstufung oder Aberkennung des Grades der Behinderung (GdB) bewirkt wird. Deshalb sollte jeder Antrag immer gut überlegt sein.
Jeder Verschlimmerungsantrag kann negative Folgen haben
“Jeder Verschlimmerungsantrag birgt ausnahmslos das Risiko einer Herabstufung des Grades der Behinderung (GdB)”, warnt deshalb Christian Schultz vom Sozialverband SoVD Schleswig-Holstein. Mit anderen Worten: Der Antrag auf Neufeststellung kann paradoxerweise dazu führen, dass man schlechter gestellt wird als vorher.
Im schlimmsten Fall, so Schultz, könne sogar der Schwerbehindertenstatus verloren gehen.
Schwerbehinderte, die einen sogenannten Verschlimmerungsantrag in Erwägung ziehen, tun dies in der Regel, weil sie eine Verschlechterung ihrer gesundheitlichen Situation wahrnehmen. Die Hoffnung, einen höheren GdB und eventuell neue Merkzeichen zu erhalten, ist alzu verständlich.
Warum ein Verschlimmerungsantrag gestellt wird
Doch die Entscheidung, einen solchen Antrag zu stellen, sollte nicht leichtfertig getroffen werden. Schultz hebt zwei primäre Gründe hervor:
– die Verschlimmerung einer bestehenden Behinderung und
– das Hinzukommen neuer Erkrankungen.
In beiden Fällen bedarf es einer gründlichen Beratung durch einen Fachanwalt oder eine Beratungsstelle eines Sozialverbandes, um Chancen und Risiken abzuwägen.
Änderungen 2024 für Menschen mit einer Schwerbehinderung
Fallbeispiel: Rudigers Herabstufung nach einem Verschlimmerungsantrag
Rudiger H., 59 Jahre alt, blickt auf seine bevorstehende vorzeitige Rente dank seines Schwerbehindertenausweises, den er aufgrund seiner Diabeteserkrankung erhalten hat.
Doch ein Gespräch mit seinem Nachbarn, der vor kurzem an der Hüfte operiert wurde und nun ebenfalls einen Schwerbehindertenausweis hat, bringt ihn ins Grübeln. Rudis eigene Hüftprobleme haben in letzter Zeit zugenommen, eine Entwicklung, die er in Kombination mit seinem Diabetes als Grund für eine mögliche Erhöhung seines Grades der Behinderung (GdB) sieht.
Motiviert durch die Aussicht auf eine mögliche Besserung entschließt sich Rudiger H., einen Verschlimmerungsantrag zu stellen. Er erhofft sich die Anerkennung einer Verschlechterung seines Gesundheitszustandes und damit eine Erhöhung seines GdB.
Diese Entscheidung erscheint ihm logisch und gerechtfertigt, da er davon ausgeht, dass die Hüftprobleme in Verbindung mit seinem bestehenden Diabetes zu einer höheren Einstufung führen müssten.
Die Bearbeitung seines Antrags dauert einige Wochen und die Spannung steigt. Rudiger H. erwartet einen positiven Bescheid, der seine Hoffnungen bestätigt.
Das Ergebnis ist allerdings eine herbe Enttäuschung: Sein GdB wird nicht nur nicht erhöht, sondern sogar herabgesetzt.
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Drei wichtige Tipps vor dem Antrag auf Höherstufung des GdB
Bevor ein Antrag auf Höherstufung gestellt wird, sollten diese 3 Tipps beachtet werden:
1. Prüfung der Notwendigkeit und des Mehrwerts: Es sollte sorgfältig überlegt werden, ob der Antrag tatsächliche Vorteile bringt, wie beispielsweise einen höheren Pauschbetrag bei der Steuer oder die Berechtigung zur Nutzung von Behindertenparkplätzen.
2. Konsultation mit dem Arzt: Die Diagnose allein reicht nicht aus. Wichtig sind detaillierte Befundberichte, die die konkreten Auswirkungen der Erkrankung auf den Alltag beschreiben.
3. Berücksichtigung der sozialrechtlichen Lage: Die aktuelle Versorgungsmedizin-Verordnung sollte konsultiert werden, um zu verstehen, wie bestimmte Erkrankungen bewertet werden. Änderungen in dieser Verordnung können Einfluss auf den GdB haben.
Immer gut beraten sein
Schultz empfiehlt daher eine gründliche Vorbereitung und Beratung vor der Entscheidung über einen Verschlimmerungsantrag. Die Beantwortung der drei zentralen Fragen kann helfen, das Risiko einer ungewollten Herabstufung zu minimieren. Nur wenn alle Anzeichen positiv sind, sollte der Antrag gestellt werden.
Der Verschlimmerungsantrag im Schwerbehindertenrecht ist ein Instrument, das mit Vorsicht zu genießen ist. Die Antragstellung erfordert Sorgfalt, Geduld und nicht zuletzt professionelle Beratung, um die eigenen Rechte effektiv zu wahren und nachteilige Folgen zu vermeiden.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.