Schwerbehinderung: Der blaue Parkausweis – Viele Vorteile und wer hat Anspruch?

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Der blaue Parkausweis ist ein unverzichtbares Hilfsmittel für Menschen mit erheblichen Mobilitätseinschränkungen aufgrund einer Schwerbehinderung. Doch was genau ist dieser Ausweis, wer hat Anspruch darauf und warum ist er so bedeutend?

Diese Fragen möchte wir gern in diesem Artikel ausführlich beantworten.

Wer kann den blauen Parkausweis beantragen?

Der blaue Parkausweis ist nicht für jeden zugänglich, auch wenn eine Schwerbehinderung vorliegt.

Er ist speziell für Menschen gedacht, die aufgrund ihrer Behinderung stark in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind. Anspruch auf den blauen Parkausweis haben Menschen, die einen Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Merkzeichen besitzen. Dazu gehören:

  1. Merkzeichen aG (außergewöhnlich Gehbehindert): Menschen, die aufgrund schwerer körperlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, sich ohne fremde Hilfe oder erhebliche Anstrengung fortzubewegen.
  2. Merkzeichen Bl (Blind): Personen, die vollständig erblindet sind oder deren Sehvermögen so stark eingeschränkt ist, dass sie als blind gelten.
  3. Personen mit Amelie oder Phokomelie: Diese schweren körperlichen Beeinträchtigungen sind oft Folge von Contergan-Schäden und betreffen die Gliedmaßen, entweder an den Armen oder Beinen.

Für die Bewertung des Sehvermögens gilt, dass die beidseitige Gesamtsehkraft maximal 1/50 betragen darf, was einem Visus von 0,02 entspricht.

Auch andere, ähnlich schwere Sehbeeinträchtigungen können unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden.

Warum erhalten auch blinde Menschen einen Parkausweis?

Eine häufig gestellte Frage ist, warum blinde Menschen einen Parkausweis erhalten, obwohl sie selbst in der Regel nicht Auto fahren können.

Der Parkausweis ist nicht an das Fahrzeug oder den Fahrzeughalter gebunden, sondern an die berechtigte Person.

Blinde Menschen benötigen oft eine Begleitperson, die sie fährt und ihnen hilft, sicher zu ihrem Ziel zu gelangen.

Ein Parkplatz in unmittelbarer Nähe zur Arztpraxis, zum Bahnhof oder anderen wichtigen Orten ist daher unerlässlich, um die Mobilität und Teilhabe dieser Menschen sicherzustellen.

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Welche Vorteile bietet der blaue Parkausweis?

Mit dem blauen Parkausweis können Menschen mit Behinderungen spezielle Parkplätze nutzen, die durch ein Rollstuhlfahrer-Piktogramm gekennzeichnet sind.

Diese Parkplätze sind in der Regel breiter, um ausreichend Platz für das Ein- und Aussteigen sowie für das Hantieren mit Rollstühlen zu bieten.

Darüber hinaus bietet der blaue Parkausweis weitere Erleichterungen:

  • Parken im eingeschränkten Halteverbot: Bis zu drei Stunden, vorausgesetzt, die Ankunftszeit wird durch eine Parkscheibe dokumentiert.
  • Gebührenfreies Parken: An Parkuhren und Parkplätzen mit Parkscheinautomaten können Menschen mit blauem Parkausweis unbegrenzt und ohne Gebühren parken.
  • Parken in Fußgängerzonen: Während der Be- und Entladezeiten ist das Parken in entsprechenden Zonen erlaubt.

Diese Erleichterungen sind nicht nur eine Frage der Bequemlichkeit, sondern oft eine Notwendigkeit, um den Alltag bewältigen zu können.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Nicht jeder Schwerbehindertenausweis berechtigt automatisch zum Parken auf Behindertenparkplätzen.

Der blaue Parkausweis ist an sehr spezifische Voraussetzungen gebunden. Personen, die dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind, erfüllen diese in der Regel.

Doch auch andere schwere orthopädische Erkrankungen des Bewegungsapparates, neurologische Erkrankungen oder schwerste Herz- und Lungenerkrankungen können zur Berechtigung führen, sofern sie die Mobilität ähnlich stark beeinträchtigen.

Was passiert, wenn man ohne Berechtigung auf einem Behindertenparkplatz parkt?

Wer ohne gültigen Parkausweis auf einem Behindertenparkplatz parkt, begeht einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, der mit einem Bußgeld von 55 Euro geahndet wird.

Zudem kann das Fahrzeug abgeschleppt werden, unabhängig davon, ob gerade ein berechtigter Mensch den Parkplatz benötigt oder nicht.

Wichtig: ein Parkverstoß ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern auch eine erhebliche Beeinträchtigung für Menschen mit Behinderungen bedeutet.

Gibt es Alternativen zum blauen Parkausweis?

Ja, es gibt eine Alternative in Form eines orangefarbenen Parkausweises. Dieser ist für Menschen gedacht, die nicht das Merkzeichen aG haben, aber dennoch gehbehindert sind und eine Begleitung benötigen.

Der orangefarbene Ausweis ermöglicht ebenfalls bestimmte Parkerleichterungen, die jedoch nicht so umfassend sind wie die des blauen Parkausweises.

Wie und wo kann man den blauen Parkausweis beantragen?

Der blaue Parkausweis kann beim zuständigen Straßenverkehrsamt oder manchmal auch im Bürgeramt beantragt werden. Die Antragstellung erfordert verschiedene Dokumente, darunter eine Kopie des Schwerbehindertenausweises, ein Lichtbild und eine Kopie des Personalausweises.

Die genauen Anforderungen können regional variieren, daher ist es ratsam, sich vorab bei den zuständigen Behörden zu informieren.

Warum sind Behindertenparkplätze oft leer?

Eine häufige Beschwerde lautet, dass Behindertenparkplätze oft leer bleiben. Dies liegt jedoch daran, dass diese Parkplätze für Menschen reserviert sind, die dringend darauf angewiesen sind.

Ein Rollstuhlfahrer kann nicht einfach in zweiter Reihe parken und sich auf der Fahrbahn in seinen Rollstuhl setzen.

Der reservierte Parkplatz bietet die nötige Sicherheit und den Platz, den diese Menschen benötigen. Daher ist es wichtig, dass diese Parkplätze nicht von unberechtigten Personen genutzt werden, auch nicht “nur kurz”.