Menschen mit Schwerbehinderungen haben Nachteile bei der Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben. Sie brauchen oft Unterstützung, um einer Erwerbsarbeit nachzugehen.
Häufig reicht die eigene Arbeit nicht zum Lebensunterhalt, und bisweilen sind sie arbeitsunfähig. Ein Schwerbehindertenstatus berechtigt dazu, finanziell vom Staat gefördert zu werden. Wir geben hier eine Übersicht, in welchen Bereichen Menschen mit Behinderungen staatliche Unterstützung erhalten.
Inhaltsverzeichnis
Welche Leistungen werden staatlich bezuschusst
Staatliche Zuschüsse und Vergünstigungen erhalten Menschen mit Behinderung entweder generell oder abhängig von den jeweiligen Einschränkungen – unter anderem in folgenden Bereichen:
- Beratung und Information,
- Behinderten-Pauschbetrag,
- Persönliches Budget oder Sachleistungen,
- Behindertengerechter Fahrtkosten-Pauschbetrag,
- Befreiung von der Hundesteuer,
- Zuzahlungsbefreiung,
- Krankenfahrten,
- Blindenhilfe und Blindengeld.
Sie werden bei der Steuer entlastet und finanziell unterstützt zum Beispiel beim barrierefreien Wohnen. Betroffene erhalten eine Kraftfahrzeughilfe und Vergünstigungen im Verkehrsrecht. Sie werden in Ausbildung, Schule und Beruf besonders gefördert.
Unterstützung erhalten nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch Eltern von Kindern mit einer Behinderung.
Entlastungen bei der Steuer
Menschen mit einer Schwerbehinderung können häufig finanzielle Entlastungen beim Finanzamt geltend machen. Diese beantragen Sie bei der Einkommenssteuererklärung. Ein Steuerberater kann im Vorfeld Ihre Ansprüche im Einzelfall herausfinden.
Generell gilt bei Menschen mit Behinderung ein steuerrechtlicher Pauschbetrag. Dieser kann in der jährlichen Einkommenssteuererklärung angemerkt werden oder wird als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal in der monatlichen Lohnsteuer berücksichtigt.
Leistungen verschiedener Behörden
Verschiedene staatliche Behörden bieten Betroffenen weitere finanzielle Leistungen an. Diese reichen von Blinden- und Gehörlosengeld über Eingliederungshilfe bis zu Kinder- und Pflegegeld, Wohngeld und Befreiung vom Rundfunkbeitrag.
Unterstützung bei der Wohnung
Menschen mit Behinderungen haben (je nach Einschränkung) Anspruch auf eine barrierefreie Wohnung, auf Zuschüsse beim Umzug in eine behinderungsgerechte Wohnung und auf eine behinderungsgerechte Wohnung.
Hilfe bei Kraftfahrzeugen und im Verkehrsrecht
Menschen mit Behinderungen können Kraftfahrzeugshilfe beantragen, um ihren Arbeitsort mit dem PKW zu erreichen. Ob diese gewährt wird und welche Behörde zuständig ist, hängt von der speziellen Situation ab.
Der Zuschuss kann sich sowohl auf den Kauf eines Kraftfahrzeugs beziehen wie auf dessen behindertengerechten Umbau.
Weitere Vergünstigungen sind Ermäßigungen oder Erlass der KFZ-Steuer, Ermäßigungen oder unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr, sowie unentgeltliches Parken auf kostenpflcihtigen Parkplätzen.
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Unterstützung in Schule, Ausbildung, Studium und Beruf
Schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf Nachteilsausgleiche im Berufsleben, in Schule und Studium. Diese sind komplex, und Betroffene können auf www.teilhabeberatung.de Beratung vor Ort finden.
Zu diesen Nachteilsausgleichen gehören:
- Sonderpädagogischer Förderbedarf,
- Schulbegleitung,
- Unterstützung bei der Ausbildung,
- Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld,
- Budget für Ausbildung,
- Nachteilsausgleich während der Ausbildungsprüfung, sowie
- Eingliederungshilfe während der Ausbildung.
Im Studium zählen dazu Nachteilsausgleiche bei der Bewerbung um einen Studienplatz, Eingliederungshilfen während des Studiums, Nachteilsausgleiche beim BAföG und der Studienprüfung.
Im Beruf können Betroffene Unterstützung und Beratung beim Berufseinstieg beanspruchen, ein Budget für Arbeit und eine arbeitsrechtliche Gleichstellung durch Nachteilsausgleiche wie zum Beispiel eine behindertengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes.
Grad der Behinderung und Merkzeichen
Viele Nachteilausgleiche setzen eine Schwerbehinderung voraus, also einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr, der im Schwerbehindertenausweis festgehalten wird. Dort stehen auch die sogenannten Merkzeichen auf der Rückseite, die jeweils weitere Nachteilsausgleiche ermöglichen können.
Was bedeuten die Merkzeichen?
Die Merkzeichen lauten:
- G – Bewegungsfähigkeit eingeschränkt,
- aG – außergewöhnliche, Gehbehinderung,
- Bl – Blind,
- Gl – Gehörlos,
- TBl – Taubblind,
- H – Hilflos,
- B – berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson oder -hund, 1 Kl – Unterbringung in 1. Klasse nötig, Kriegsbeschädigt,
- EB – Entschädigungsberechtigt,
- VB – Versorgungsberechtigt,
- HS – Hochgradig sehbehindert,
- T – Teilnahmeberechtigt am Sonderfahrdienst und
- RF – Ermäßigung zum Rundfunkbeitrag.
Welche Nachteilsausgleiche gelten für welche Merkzeichen?
Das Merkzeichen RF zum Beispiel berechtigt dazu, nur einen ermäßigten Rundfunkbeitrag zu bezahlen, wer B eingetragen hat, kann kostenlos eine Begleitperson im Zug mitfahren lassen.
Blindheit berechtigt zu Blindengeld oder Blindenhilfe. Die Regelungen im einzelnen sind in den Bundesländern unterschiedlich.
Das persönliche Budget
Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf ein persönliches Budget, um Mehrkosten zu stemmmen, die sich aus der Einschränkung ergeben. Diese können entweder als Sachleistungen bezogen werden oder als Geld ausgezahlt werden. Diese persönliche Budget liegt zwischen rund 200 und 800 Euro.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.